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Wer hat Recht? Roller-Verkauf-Streit!?

Hallo! Ich habe meinen uralten Roller für 50 Euro verkauft. Naja ich habe an dem Verkaufstag morgens abgesagt da ich den Schlüssel nicht gefunden habe. Jedoch hat er es hinter meinem Rücken doch bei meiner Mutter gekauft. Diese hat schnell einen Kaufvertrag ausgedruckt. Beide Seiten haben unterschrieben. Nun ja ich habe von dem kauf erst später etwas mitbekommen. Da es sich um einen 50 Euro Roller handelt, kann man sich denken, dass man nicht mit einem Neufahrzeug rechnen kann.

Nun jedoch macht er telefonterror, das ich es zurück nehmen soll, da dieser Schrott ist und auch ein Teil kaputt ist. Jedoch hat er es ja vorhor meinen ehemaligen roller gesehen. Nun droht er mir mit der Polizei da ich eine Betrügerin wäre. Jedoch sehe ich dies nicht ein. Leider Gottes weiß ich nicht was er bei der Polizei auftischen wird und wie gut er seine Frau in dieser Sache unterrichtet hat. den diese wird auf jedenfall auf seiner Seite sein und Zeugin spielen. Habe ich dagegen eine Chance? Was kann ich machen?

Update:

Achja: Er hat mich angemeckert, da er keinen kaputten roller vor seiner Haustür stehen haben will. Jedoch hat er des doch mein roller bzw sein roller dort selber hingestellt und nicht ich.

Update 2:

In dem Vertrag stand auch drinne das rollerschlüssel folgt. Da meine Mutter diesen nicht hatte. Jedoch habe ich diesen Abends abgegebe. kann er trotzdem sagen er hat diesen nicht bekommen?

Update 3:

Nein dort stand nicht das er Funktioniert.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Oh das gefällt mir...... so was haben wir in einer schule mal bearbeitet.... also

    Einmal kommt es darauf an wie alt du bist.. wenn du alt genug bist um selbst Verträge auszuhandeln (also 18 und höher) und der Roller dir gehört ist der Vertrag nichtig... weil deine Mutter rechtlich "deinen"

    Roller verkauft hat.

    2. Wenn deine Mutter den Vertrag machen darf: Wenn der Käufer dem Vertrag zugestimmt, trotz Schäden ist nichts für den Käufer zu machen weil der Vertrag gültig ist......werden Schäden aber nicht benannt und der Käufer akzeptiert dies ahnungslos, ist dies anfechtbar. Als muss deine Mutter oder du dafür aufkommen, denn in diesem Fall wäre von einem funktionstüchtigen Roller die rede den der Käufer ja nicht bekommen hat.

    3.Fall: Ich denke mal das du sagen wirst das der Roller funktioniert und keine Schäden hat und der Käufer aber genau das Gegenteil sagen wird, steht leider aussage gegen aussage.....also Beweise müssen her.......Fotos, letzter TÜV- check....etc.etc.etc

    Hoffe konnte helfen.

    Gruß Raphael

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nimm ihn zurück und vergiß die 50,- Euro, das ist es nicht wert, den ganzen Ärger und Streß. Verkaufe ihn das nächste mal selber und unter Angabe aller Mängel, die auch in den Vertrag aufgenommen werden sollten. Unterschreibt das ein Käufer, so kann es keinerlei Nachforderungen geben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    was glaubst du - für so ein kickifax macht sich die polizei nicht auf die socken, ein staatsanwalt betrachtet das als geringfügig und fängt erst garnicht mit der anklage an.

    vergiß die drohung und betrachte das geschähen als erledigt.*

  • Catan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    1. Ein Vertrag kam auf alle Fälle zustande. Entweder durch Vertretung der Mutter oder durch spätere Genehmigung deinerseits.

    2. Ob er zurücktreten kann, hängt im Grunde von drei Fragen ab:

    - Welche Beschaffenheit wurde vereinbart ?

    - Wurde ein wirksamer Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag vereinbart ?

    - Wurden keine offenbarungspflichtigen Mängel arglistig verwiegen ?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Kaufvertrag hat statt gefunden,somit gekauft,wie gesehen!

    Die Maengel haettest du vorher auflisten muessen,denn so ist dieses Verkehrsfahrzeug fahruntuechtig,bzw.darf es im Strassenverkehr nicht gefuehrt werden!

    Ein 50 Euro Roller muss nicht heissen,das er Schrott ist!

    Ich wuerde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten,es kann sonst zu einem erbitterten Rechtsstreit kommen!

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