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Richtlinien bei Abgabe der EV ?
Ahoi :)
Ich mach gerade eine Ausarbeitung zu den Regeln bei der Abgabe einer EV.
Das Wort -Eid-steckt darin un da stellt sich mir eine wesentliche FRage, auf die ich im Netz bis jetzt leider keine Antwort gefunden habe.
Ich war mal bei Gericht als Zeuge, ein anderer Zeuge wurde auf seine Aussage hin vereidigt und hat den Eid mit Religiöser Beteuerung geleistet.
Da man ja bei der EV ebenso seinen Eid schwört, stellt sich mir die Frage ob man dies dann auch mit Religiöser Beteuerung tun kann ?
Wäre nett, wenn einer darauf die richtige Antwort hat..
Danke
Eidesstattliche Versicherung...
7 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Schwur = Eid.
kommt aus einer alten germanischen Sitte und dem Brauch, das da wo ein Heiligtum war, wurde der Eid auf Heiligkeit und Würde abgelegt.
Ergo ist das Beeiden einer Sache, nichts anderes wie einen Schwur abzulegen.
Nein, eine "Abgabe an Eides" statt, kurz den EV abgeben, bezieht sich nur auf den Schwur, das man in den Angaben zu seinem Vermögen nicht gelogen, oder etwas weggelassen hat.
"TM"
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Offiziell heißt es: Versicherung von Eides statt und auf deutsch: Ich versichere, dass meine Aussage oder Angaben wahr sind.
Vor Gericht kann man sich zusätzlich auf Gott berufen und das ungefähr übersetzen mit "Gott ist mein Zeuge, dass ich die Wahrheit sagen". Aber bei der Abgabe der EV musst du nur unterschreiben und auf Gottesbezug wird ganz verzichtet.
- EricLv 7vor 1 Jahrzehnt
Mann Fragt dich ob mit oder ohne Religiösen Hintergrund. Das wird dir Frei gestellt.
- vor 1 Jahrzehnt
Nach $ 902 ZPO ( Abgeändert vom 01.06.2002) hat ein gerichtlich erwirkter Titel aus einem Offenbarungseid, welcher nach dem 01.04.1980 erteilt wurde--- nur noch eine Einklagungs-und Einlösungsfrist von 20 Jahren, nach dieser Zeit kann der Gläubiger nur noch eine einmalige Verlängerung von 3 Jahren durch eine EV (eides.Vers.)beantragen. Danach wird der Titel----- ohne Benachrichtigung an den Gläubiger und ohne Benachrichtigung an den Schuldner---UNGÜLTIG und ist gelöscht. Diese Maßnahme wurde durch das abgeänderte Gesetz - ohne öffentliche Auslage - aus dem Jahre 2002 wirksam.
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- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du unterschreibst nur als Eides statt. Natürlich kannst Du die religiöse Formel mit auf das Schreiben setzen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es steht jedem frei, die eV mit einem Rosenkranz zu begehen.