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frage zum verletztengeld in der inso?
hallo mein freund hatte einen arbeitsunfal. nun hat er vom 01-15.06 sein gehalt bekommen ca 860 euro und vom 16-30.06 verletztengeld in höhe von 455 euro er ist in der whp wie wird das berechnet muss er überhaupt von dem verletztengeld was abgeben wären ja dan insgesammt 1315 euro also ca 200 euro müsste er dan seinem anwalt geben ist das richtig
1 Antwort
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Schmerzensgeld genießt keinen besonderen Schutz (wie Renten) und ist damit pfändbar (Zöller, ZPO-Kommentar, 26. Auflage 2007, § 829 Rz. 33)