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Ist die Wahl des Bundespräsidenten ungültig?
Ich habe in einem Forum folgendes gelesen:
Die konstituierende 1. Plenarsitzung des 15. Landtages von Nordrhein-Westfalen wurde am 09.06.2010 von zwei Personen ohne Landtagsmandat geleitet, weshalb das Präsidium nicht geschäfts- und beschlussfähig war. Mitglieder des Präsidiums können jedoch ausschließlich nur Mitglieder des Landtages werden. Mit dem Erlöschen des Landtagsmandates ist das präsidiale Amt erloschen.
1. Die 133 Wahlfrauen und Wahlmänner aus Nordrhein-Westfalen wurden aufgrund einer von einem nicht geschäftsfähigen Präsidium des Landtages von Nordrhein-Westfalen vorgenommenen konstituierenden Landtagssitzung am 09.06.2010 in die Bundesversammlung zur Wahl des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland entsandt.
2. Die Bundesversammlung war dadurch nicht vorschriftsmäßig besetzt.
3. Bundestagspräsident Norbert Lammert wusste seit dem 11.06.2010 über die Vorgänge Bescheid.
4. Damit ist die Wahl zum 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland nicht gemäß Art. 54 Abs. 1 GG zustande gekommen und ungültig.
http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit...
Ist die Wahl also ungültig?
6 Antworten
- MD_TigerLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Vielleicht hast du Recht und es wurde gegen irgend einen Paragraphen der Geschäftsordnung verstoßen. Dann müsste sich aber jemand finden, der dies anmahnt. Den wird es nicht geben. Denn im Ergebnis würde die Wahl exakt wieder so ausfallen, wie geschehen.
Nur der Landtag selbst kann diesen Formfehler feststellen. Daher wurde der Bundespräsident korrekt gewählt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, ist sie nicht. Ich würde nicht solche merkwürdigen Seiten glauben. Es scheint mir aber, dass durch das Internet die Menschen immer leichtgläubiger und manipulierbarer werden. Etliche glauben jeden Unsinn, den ein youtube Video oder eine dubiose Internetseite sagt.
- KapaunLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nachdem es offenbar in den Medien niemanden interessiert (und für die wäre es ja ein gefundenes Fressen), kann man wohl davon ausgehen, dass sich hier ein Querulant wichtig machen will, möglicherweise mit Hilfe von Falschinformationen. Meine Einschätzung ist daher bis auf weiteres, dass man nie wieder von dieser "ungültigen" Wahl hören wird.
- Rive GaucheLv 7vor 1 Jahrzehnt
Vollkommener Blödsinn, das Präsidium des Landtages legt ja nicht die Anzahl der in die Bundesversammlung zu entsendenden Wahlleute fest, das bestimmt sich aus dem Parteienproporz. Da es am 9.6. aber weder eine Regierung, noch einen neuen Landtagspräsidenten und dessen Vizes gab, kommt nächste Woche, bleiben die ehemalig Gewählten bis zur Neuwahl kommissarisch im Amt, auch wenn sie durch den Wähler ihr Mandat verloren haben.
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- vor 1 Jahrzehnt
Glaubst du wirklich dass es hier bei YC einen Verfassungsrechtler gibt, der dir darauf auch noch eine vollkommen korrekte Antwort geben kann?
Es sind Argumente vorgebracht worden, die ( vorausgesetzt sie sind korrekt ) die Ungültigkeit beweisen könnten... oder eben auch nicht. Das sind aber alles Formalien, die keine wirkliche Auswirkung auf die Abstimmung hatten.
Ist dasselbe wie der ewige Streit darüber, ob das Grundgesetz nun die Verfassung der BRD ist... rein formell ist sie es nämlich nicht.