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corinna l fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Darf der vater mir verbieten umzuziehn?

Folgende Sachlage:

Mein ex freund ich haben das gemeinsame sorge recht für unseren sohn ich habe aber das alleinige aufenthalsbestimmungsrecht für den kleinen.

Ich habe ihm zugesichert das das die weiterhin stattfinden wenn auch nicht alle 2 wochenenden aber in den ferien und wie es halt möglich ist den wir wollen von niedersachsen nach sachsen ziehen

Da ich keinen eigenen führerschein habe möchte mein ex freund jetzt vom meinen neuen Lebenspartner eine schriftliche bestätigung haben das er den kleinen dann auch min 1 mal im monat den kleinen zu seinem vater fährt

Da mein neuer freund aber selbständiger freier arbeiter ist und teilweise auch wochenende arbeitet und zudem nicht der vater des kleinen ist möchte er ihm diese bestätigung aber nicht geben

Jetzt droht mir der vater von dem kleinen verbieten wegzuziehen

ich wollte mal wissen ob sich einer damit auskennt oder ob er mir das ��berhaupt verbieten kann

Update:

Ganz ehrlich gessagt verstehe ich gerade nicht wo das problem des umzuges bestehn soll

der vater sieht den kleinen auch so nur alle 2 wochen und nicht täglich und wenn er ihn weiterhin alle zwei wochewn sehn will dann soll er ihn doch holen

17 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Aufenthaltsbetimmungsrecht ist keineswegs absolut.

    Wenn dein Umzug zu einer erheblichen oder gar unzumutbaren Belastung bezüglich des Umgangs führt, kann der Vater dir diesen tatsächlich verbieten lassen.

    Vielleicht solltest du in deine Überlegungen als hoffentlich verantwortungsbewusste Mutter mit einbeziehen, dass auch dein Kind einen eigenen Anspruch auf Umgang hat, den du mit deiner Aktion ganz erheblich behinderst!

    P.S.:

    Aus deiner Ergänzung entnehme ich, du bist selbstsüchtig und rücksichtslos - auch gegenüber deinem Kind!

    Was heißt hier, dann soll er ihn doch holen?

    Erstens ist das für den Vater mit wesentlich erhöhtem Zeitaufwand und deutlichen Mehrausgaben verbunden und Zweitens sind die ständigen weiten Fahrten auch für das Kind eine Zumutung.

    Aber die Hauptsache ist natürlich, dass du schön bequem Alles bekommst, was du möchtest.

    @ bunnytia

    Endlich ein sinnvoller Beitrag zum Thema, ich gratuliere herzlich!

    Mittels eines gut gewählten Beispiels hast du die Sachlage sehr präzise dargestellt. Nur leider mangelt es den meisten Usern an der erforderlichen Einsichtsfähigkeit, ihr von völligem Unwissen geprägtes, erschreckend eindimensionales Denkschema zu verlassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er kann Dir nicht verbieten weg zu ziehen. Un Ihr müsst auch nicht den kleinen zu seinem Vater fahren. Der Vater muss fahren...so wurde es mir vom Jugendamt gesagt.

    Am besten erkundigst Du Dich bei einem Anwalt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    War dass nicht bei Familie Strunz- Effenberg genauso?!?!

    Und der Strunz hat sich durchgesetzt, und Claudia durfte mit den Kindern nicht nach Miami zu ihrem Effenberg!

    Und da dein Ex jetzt nicht über die finan. Mittel wie Effenberg verfügt, und selbst der das nicht geschafft hat, bzw. Claudia die Kinder nach Miami umzusiedeln- würd ich sagen, musst du gewährleisten können, dass der Vater der Kinder die regelmäßig sieht.

    Andere Möglichkeit ist, die Kinder sagen, dass sie nicht zu ihrem Vater möchten, (wenn es denn wirklich so ist), dann kannst du hinziehen wo auch immer du hin willst!

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Denkt dabei auch mal jemand an das Kind? Du willst Deinem Kind aus eigennützigen Gründen den Umgang mit seinem Vater versagen. Findest Du das fair und verantwortungsvoll. Ich hoffe ehrlich, dass in diesem Land Vätern, die sich um ihre Kinder kümmern möchten, diese Möglichkeit nicht von egoistischen Müttern genommen werden kann. Frag Dich mal, was Du Deinem Kind damit antust!

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  • ?
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Bis zur Volljährigkeit ist das Recht der Eltern von eigenen "Einkünften" Gebrauch zu machen sehr einseitig. Sie könnten auch das "Verdiente" als Kostgeldzahlung einbehalten! Kismet!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Alles kein Problem. Wenn Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, kannst Du hinziehen wo Du willst. Leg dem Einwohnermeldeamt dies schriftlich vor vom Jugendamt oder Amtsgericht etc. und es gibt keine Probleme. Den Forderungen, die Dein Exfreund stellt, brauchst Du in keinster Weise entgegenkommen.

    Viele Grüße

    Deine Dame vom Einwohnermeldeamt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frag einen Familienanwalt. der kann dir ganz genau sagen was du machen kannst und was nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also manche Kommentare hier ziehen einem mal wieder fast die Schuhe aus...

    Dein Ex-Partner kann dir weder einen Umzug verbieten, noch hat er irgendeinen "Fahrdienst" zu verlangen! ER hat selbst dafür zu sorgen, dass er zu dir kommt.

    Und zu drohen hat er dir schon mal garnicht.

    Nimm dir am besten einen Anwalt, sollte er sich weiter dermassen querstellen - aber mach dir keine Sorgen,

  • vor 1 Jahrzehnt

    1. Der Kindsvater kann von Deinem Freund überhaupt nichts verlangen - er ist weder Polizei noch Richter noch hat er irgend eine rechtliche Autorität

    2. Aus dem gleichen Grund kann er Dir auch nichts verbieten

    3. Bei hier vorherrschenden Intelligenz frage ich mich, warum man bei der Partnerwahl nicht sorgfältiger vorgeht - das Kind tut mir jetzt schon leid, wer weiß was man dem für einen Scheiß beibringt wenn schon man die Eltern keine Ahnung von gesundem Menschenverstand haben

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Völliger Blödsinn was ihr da abhaltet hört sich an als wenn ihr allesamt nicht ganz zu hause seit im Oberstübchen das Kind tut mir jetzt schon leid.

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