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Wer darf Pferd im Hänger fahren?
Ich möchte mit meinem Pferd von Österreich nach Deutschland (ca.600km)fahren und würde gerne wissen ob man dafür einen speziellen Führerschein oder Genehmigung braucht. Das Zugfahrzeug ist ein Sprinter (Kleinbus) und der Hänger ist ein üblicher 2er Hänger, es wird aber nur ein Pferd gefahren. Ich selber habe keinen Führerschein, fahre aber im Fahrzeug mit, ein Freund würde fahren. Ein Bekannter meinte es darf nur jemand mit einem normalen B Führerschein fahren wenn dieser älter als 9 Jahre ist da es da mal eine Änderung gab. Ich weiß das das Pferd gechipt sein muß und man eine Genehmigung des Amtstierarztes braucht, es geht mir rein nur um die Fahrerlaubniss in dieser Frage!
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wer vor mehr als 9 Jahren seinen normalen Autoführerschein gemacht hat, darf einen Pferdehänger quer durch die ganze Welt ziehen. Doch ist der Führerschein jüngeren Datums, muss der Fahrer eine Zusatzqualifikation haben, die ihm erlaubt einen Pferdehänger zu ziehen.
Bis zur Einführung des Euroführerscheinrechts am 1.1.2000 war das recht einfach. Das Mitführen eines Pferdeanhängers war in der Fahrerlaubnis des ziehenden Fahrzeuges beinhaltet. Grenzen ergaben sich nur aus der Anzahl der Achsen, der zulässigen Anhängelast und dem zulässigen Gesamtgewicht. Das neue Euroführerscheinrecht verlangt jedoch für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (entspricht dem alten zulässigen Gesamtgewicht) von mehr als 750 kg einen besonderen Führerschein.
Für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg genügt ein Führerschein der Klasse B, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns nicht mehr als 3.500 kg beträgt und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt. Das mag vielleicht für einen Wohnwagen reichen, aber nicht für einen Pferdeanhänger, da ist das zulässige Gesamtgewicht des Pferdehängers schnell über dem Leergewicht des Zugfahrzeuges oder wenn man mit einem schweren Zugfahrzeug fährt, schnell das Gesamtgewicht der Kombination über den 3.500 kg. Und dann braucht man einen Führerschein der Klasse BE.
Und wer gar ein Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.500 kg sein eigen nennt, der benötigt für das Mitführen eines Pferdeanhängers über 750 kg einen Anhängerführerschein der Klasse C1E. Der reicht dann bis zu einem Zugfahrzeug von höchstens 7.500 kg Gesamtmasse und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von 12.000 kg, vorausgesetzt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers bleibt unter der Leermasse des Zugfahrzeuges.
- HeidihoLv 5vor 1 Jahrzehnt
Beim Anhänger musst du drauf achten, dass er nicht zu schwer für das Zufgahrzeug ist. Außerdem muss derjenige, der das Fahrzeug lenkt, dazu berechtigt sein. Ein normaler B-Schein reicht da meines Wissens nicht, auch wenn er noch so alt ist! Pferdeanhänger und Pferd sind so schwer, dass es das Höchstgewicht und Fahrzeuglänge für einen B-Schein überschreitet.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da brauchst du wohl Führerschein BE, wobei es glaube ich eine Ausnahme gab, nämlich wenn das Fahrzeug 3,5 t wiegt darf der Hänger auch noch mal 1,5 t zul. Gesamtgewicht haben, Sonst dürfte man ja an schwere Autos gar keine Hänger dran machen.
Aber ganz genau konnte mir das nicht einmal die Frau der Fahrschule erklären :-)
- Unser Bully“DJ”Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn du einen kleinen, leichten Hänger mit niedrigem zulässigem Gesamtgewicht + ein schweres Auto hast, dann ja.
Beispiel: zulässiges Gesamtgewicht Hänger (dh. Hänger + Ponies drin): 1500 kg + Auto Leermasse mindestens genauso schwer, aber nicht schwerer als 2000 kg - dann ja. Auto wäre schwerer als Hänger und das ganze Gespann wäre unter 3500 kg Gesamtmasse.
Scheitert aber schon bei nem normalen 2er-Hänger, die haben i.d.R. 2000 kg zulässiges Gesamtgewicht (manche 100 kg weniger, manche 100 kg mehr), dh. das Auto müsste eben mind. 2000 kg Leermasse haben und damit wärst du über den erlaubten 3500 kg Gesamtmasse.
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- GotlandLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hallo....,
1. Inhaber mit dem alten Führerschein dürfen bis max. 7,5 Tonnen solch Gespann fahren aber,der Achsabstand vom Anhänger darf nicht mehr als 50cm betragen.
2. wer den neuen Führerschein hat,muß die Klasse BE haben d.h.,BE weißt aus das es sich um ein Kfz bis max.3,5 Tonnen handelt inkl. Anhänger und wer PKW fährt und einen Anhänger ziehen will,muß BE machen/haben.
3. sollte der Sprinter über 3,5 Tonnen haben....,richtig,es ist ein Fahrzeug gem.neuen Führerschein der Klasse C1E.
Also wer den alten Lappen besitzt bekommt keine Probleme,da jeder bis max.7,5 Tonnen fahren darf,nur die Inhaber mit dem neuen Führerschein also,alle die die nach 2001 in ihren Führerschein gemacht haben.....,hoffe nur das jener EU-Lappen endlich wieder verschwindet,da solch Chaos noch nie da war und der EU-Lappen der grösste Mist ist.
Quelle(n): Inhaber der Kl.3 seit 1988 und Kl.2 seit 1996