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Unfall gehabt und nicht gemerkt. Was nun?
Hallo.
Wie schon in der Überschrift hatte ich einen Unfall gehabt bzw. Bin beim Rückwärts aus parken wohl leicht gegen ein anderes Auto gefahren und habe es nicht mitbekommen da ich ein schon recht altes auto gefahren bin und da sowieso alles am quietschen und Klappern ist. Das Problem ist. Ich bin einfach weitergefahren und habe somit fahrerflucht begangen. Ein Mann hat das wohl alles beobachtet und selbstverständlich die Polizei gerufen. Das Problem bei der Sache, ich habe meinen führerschein erst 4 Monate, und das Auto war von meinem Dad. Ich weiß nicht wie das mit der Versicherung läuft, da ich allem anschein nach nicht bei meinem Dad mit versichert bin. Das andere auto war aber ein alter golf also...wenn da was ist, ist es nicht teuer. Das auto meines Dad's hat kleine Lack Kratzer und ne Beule.
DIe Frage ist jetzt. Kann ich meinen Führerschein dadurch verlieren? Ich hab das ja schließlich nicht mitbekommen da schon wie gesagt,das auto alleine schon recht viele quitsch geräusche oder auchmanchmall leichtes ruckeln beim Rückwärts fahren macht zudem habe ich auch etwas Lauter Musik gehört, ein Kumpel von mir war auch dabei, der hat auch nichts mitbekommen,Sonst hätte ich ja angehalten um nicht meinen Führerschein aufs Spiel zu setzten!
Bitte um Schnelle antwort (Am besten antworten sind antworten wie z.B : "Laut § so und so." ALso im Übertragenen sinne versteht sich.)
Also danke erstmal für alle Antwort.
Die Polizei war Mittlerweile bei mir zuhause und teilte mit, das der Zeuge gesehen habe, das ich es nicht mitbekommen habe. Also ich zeigte (Wie ich selber bereits sagte) keine Reaktion auf den kleinen crash. Also er hat wohl direkt neben mir gestanden als es passierte(Fußgänger). Ich habe mich weder umgedreht noch sonst wie nervös oder in irgend einer weise reagiert. Sondern einfach nur losgefahren. Die Polizei lässt darauf schließen, das ich nicht mitbekommen habe, das ich einen kleinen Rempler gemacht habe. Die haben sich das auto angesehen. Der schaden läuft grobgeschätz bei 150€ da das andere auto schon...naja...sehr schrottreif war. Es hatte nämlich sehr viele Dellen und kratzer...die aber nicht von mir stammten sondern schon vorher an dem Fahrzeug waren. Nun klärt das ein Gutachter. Habe ich dennoch schlimme folgen zu befürchten?
7 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Mit dem Nachtrag wird es einigermaßen plausibel, dass du den Rempler nicht mitbekommen hast. Das Thema Fahrerflucht scheint somit vom Tisch zu sein (interessant übrigens, was hier so mancher User im Brustton der Überzeugung von sich gibt, obwohl er nicht dabei war). Was dann bleibt, ist eine Ordnungswidrigkeit - man darf nun mal nicht anderer Leute Autos anfahren, selbst wenn man es nicht merkt. Inwieweit sich das auf deinen Führerschein auswirkt, mögen andere Experten beurteilen, da kenne ich mich nicht wirklich aus.
Ärgerlich könnte die Sache mit der Versicherung werden, wenn du in dem Vertrag nicht als Fahrer mitversichert bist. Zwar muss die Versicherungsgesellschaft den Schaden auf jeden Fall regulieren, aber sie könnte deinem Vater eine Vertragsstrafe aufbrummen, die unter Umständen teurer als der eigentliche Schaden ist. Es könnte daher ratsam sein, die Versicherung ganz außen vor zu lassen (zumal bei einem sehr geringen Schaden, da würde es sich ohnehin nicht lohnen, wenn die Prozente steigen). Könnte allerdings zu spät sein, wenn ihr den Schaden bereits gemeldet habt, wozu ihr verpflichtet gewesen wärt.
- Mazda_MX5Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Grüà Dich.
Geh zur nächsten Polizeidienststelle, dort werden sie Dich
genauestens aufklären.
Ich denke nämlich, dass Du hier diesbezüglich nicht
ausreichend Antwort finden wirst.
Und warte nicht zu lange damit...
Alles Gute
- NostradamusLv 6vor 1 Jahrzehnt
Fahrerflucht ist eine vorsätzliche Straftat. Vorsätzlich bedeutet Du musst den Unfall bemerkt haben. Das wird der strittige Punkt sein den ein Gutachter klären wird. Und wenn Du schreibst
"Das auto meines Dad's hat kleine Lack Kratzer und ne Beule."
dann hat es gerumpelt und zwar so das es bemerkbar war, wird der Gutachter sagen. Dann dürfte der Schaden auch über der Bagatellgrenze liegen.
Dann trifft das zu
§ 142 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im StraÃenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daà er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daà jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
Es geht hier nicht mehr nach dem BuÃgeldkatalog, die Strafe wird individuell festgesetzt, meist über einen Stafbefehl.
Mal grob geschätzt, wenn dir Unfallflucht nachgewiesen wird, musst Du mit 30 Tagessätzen ( 1 Monatseinkommen ) 6-12 Monate Führerscheinentzug, einer speziellen Nachschulung rechnen.
Wenn der Schaden nicht hoch ist würde ich mich mit dem Unfallgegner in Verbindung setzen, und den Schaden so regulieren. Regelt die Versicherung den Schaden und er wird nicht zurückgekauft, dann steigt der Schadensfreiheitsrabatt, und es wird, wenn Du nicht zum berechtigten Personenkreis gehörst, 1 Jahresprämie Vertragsstrafe fällig.
Eine Chance gibt es möglicherweise noch. Wenn der Schaden unter der Bagatellgrenze liegt, ist es keine Unfallflucht. Mal mit dem Unfallgegner reden ob das so behandelt werden kann das der Schaden offiziell unter der Grenze bleibt. Ist nur eine Chance.
Oder Du kannst wirklich nachweisen das nichts bemerkt wurde, wird aber sehr schwer werden.
- eifelsiggiLv 6vor 1 Jahrzehnt
so kommen die ganzen parkplatzrempler in unsere autos und wir sind die dummen
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- RaikLv 7vor 1 Jahrzehnt
ich teile die Beschreibung von Nostradamus aber nicht die Einschätzung der Folgen. Kleinere Parkrempler werden auch mal gegen Zahlung einer GeldbuÃe eingestellt. Vielleicht kommst Du auch noch nach dem Jugendstrafrecht mit Sozialstunden davon. Eine verlängerte Probezeit und eine Nachschulung könnte sich zwar ergeben. Aber damit der FS entzogen wird, müsste der Schaden schon erheblich sein (>1.200.- €).
Einigt Euch mit dem Gegner über seinen Schaden, da Euch die KFZ-Versicherung sowieso in Regress nimmt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
1. Hoffentlich verlierst Du deinen Führerschein. Leute die es nicht checken wenn sie jemanden anfahren sind meiner Meinung nach nicht in der Lage sicher ein Auto zu führen.
Warum?
Wenn man wo so anfährt dass man eine Delle hat, dann hat es ordentlich geknallt und gequietscht. Wenn du das weder hörst (laute Musik...ok...vielleicht ein Grund) noch spürst (sowas spürt man deutlich) dann solltest du dir Gedanken machen.
2. "Wenn da was ist, ist es nicht teuer" ... ich sag dir mal was. StoÃstange tauschen kostet bei einem Neuen und bei einem alten Auto gleichermaÃen 1500 - 3000 Euro. Mit Sicherheit hast du auch noch den Träger darunter geschrottet.
3. Viel Spaà wenn du nicht Haftpflichtversichert bist, fährst und das über die Polizei geht
4. Mir wurde mittlerweile mein 3. Neuwagen ausversehen angefahren und mal wieder ist keine Spur vom Unfallverursacher zu finden. Ingesamt hat der Spaà 6000 Euro gekostet. Wertverlust beim Wiederverkauf nicht eingerechnet.
PS: Keine Angst. Vor Gericht wird man fast immer freigesprochen wenn man behauptet man habe es nicht mitbekommen...leider
- George ClooneyLv 6vor 1 Jahrzehnt
Fahrerflucht ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Zuletzt wurde durch das 6. Strafrechtsreformgesetz die Regelung über tätige Reue (§ 142 Abs. 4 StGB) eingefügt, um dem Täter eine "goldene Brücke" zurück in die Legalität zu bauen, indem durch Nachtatverhalten Straflosigkeit erreicht werden kann. Der Umstand, dass in § 142 StGB in erster Linie Gesinnung unter Strafe steht, wird auch durch die neueste Reform jedoch in keiner Weise verändert, sondern nach Ansicht zahlreicher Kritiker durch die straflose Besinnungszeit sogar noch verstärkt und verdeutlicht.