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Tierquälerei...Fahrlässigkeit...Finchen springt aus dem Cabrio...?
Wenn ein Hund ( Zwergdackel ), aus einem fahrenden, offenen Cabrio springt, und vom nachfolgenden Auto totgefahren wird, kann der Halter des Dackels dann rechtlich belangt werden?
Die Polizei hat den Vorfall aufgenommen und die Dame, die den Hund überfuhr, hat gifitg angekündig, dass sie durch einen Anwalt prüfen lassen will, wie sie rechtlich gegen mich vorgehen könne!
Ein zusätzliches Problem ist, dass diese aufgeregte Dame mein Auto leicht anstieß und die verchromte
Stoßstange des Käfers eindrückte. An ihrem PKW, VW Tiguan, ist allerhand zu Bruch gegangen.
Den entstandenen Schaden will sie von mir bzw. der Versicherung ersetzt bekommen: schließlich sei sie wegen des Hundes so geschockt gewesen, dass sie nicht rechtzeitig habe reagieren können.
Die Polizei hingegen sagte zu mir: sie ( die dame ) ist aufgefahren, ob Hund oder nicht, sie wird vermutlich auch Ihren Schaden regeln müssen. Aber dennoch haben ihr die Beamten kein Knöllchen "verpasst".
Hat da jemand eine fundierte "Ahnung", was da auf mich zukommen wird?
7 Antworten
- GotlandLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo,
wenn du es nicht für Nötig hast deinen Höllenhund mittels Gurt zu sichern und gerade im Cabrio,und jener Höllenhund springt raus und jemand fährt dieses Tier tod (aufgrund der Dummheit des Hundehalters),dann ist zu 100% der Hundehalter für alle entstandenen Schäden haftbar zu machen und das was dir passiert ist,ist zwar traurig aber wie kann man einen Hund ungesichert mitnehmen und dann noch in einem Cabrio ????,sorry aber,für das Tier tut es mir leid.
Ich glaube da wirst du wohl noch ne gesalzene Rechnung bekommen,wenn nicht sogar ein Strafverfahren wegen grober Fahrlässigkeit.
Das beim VW Tiguran nun allerhand zu Bruch ging,ist m.E, völlig normal da die heutigen Blechkisten vergleichbar sind mit ner Cola Dose und ein VW Käfer ist nunmal noch Wertarbeit.
Und wer hinten drauffährt ist nicht immer zu 100% schuld !!!,da hat der BGH schon m.E. sehr gute Urteile gesprochen.
Selbst wenn von deinem Grundstück dein Hund über die Strasse rennt wie ne Tarantel....,und ein PKW bremst und ein 2ter knallt bei dem hinten rein...,das wird teuer für den Hundehalter.
Bei meiner Schwester in Schweden kostet ein nicht gesicherter Hund im PKW ca. 50 € und die Sicherung von Hunden in PKW`s ist da schon lange Vorschrift.
Ich kann dir nur den guten Tipp geben,ein Anwalt würde ich mir nicht besorgen an deiner Stelle da die Rechtslage hier zu 100% deutlich ist und daher,melde den Schaden bei deiner Kfz-Haftpflichtversicherung und fertig.Alles andere d.h.,gegenanstinken wird noch teurer und ich würde an deiner Stelle mir mal eher Gedanken machen warum du keine Euros überhattest für eine Hundesicherung,welche man in vielen Futtergeschäften usw.,bekommt,ferner könnte dein Hund noch leben !.
- biker57Lv 7vor 1 Jahrzehnt
>>> HIER <<< sind keine Anwälte !!!!
Jede Antwort ist nur eine Vermutung.
Daher weist Du hinterher so viel wie vorher.
Geh zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Ich hoffe Du hast was den Hund betrifft dazugelernt.
Er ist Tot durch Deine Schuld.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich denke dass das eher durch die Versicherungen und wenn es hart auf hart kommt den Anwälten geklärt werden muss.
Ich würde mich ihr gegenüber in keinster Weise äuÃern, wobei man dir aber den Vorwurf machen muss, dass du den Hund durchaus im Wagen hättest festschnallen müssen.
Stelle dir nur mal vor was mit dir und deinem Hund passiert wäre wenn du hättest schlagartig bremsen müssen, er wäre zwar auch tot, aber eventuell dir in den nacken geschossen wir ein Stein, denn durch diese abrupte Bremsung wiegt der Hund plötzlich mindestens 2 Zentner.
GruÃ
Franky
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Dein Hund wird als Ladung gewertet.Du hast Deine Ladung zu sichern,das diese nicht auf die Fahrbahn fällt.Gar nicht so einfach,Deine Sache.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mit Sicherheit hast du fahrlässig gehandelt. Was allerdings als "Strafe" dabei rauskommt, wird dir wohl hier so keiner beantworten können. Da wird dann wohl noch ein wenig was auf Dich zukommen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, StraÃenverkehrsgefährdung!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ganz sicher hat der Halter seine Obliegenheiten verletzt indem er den Hund nicht angeleint hatte. Er hätte jede Verkehrsgefährdung damit ausschlieÃen müssen.