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Gehaltsabrechnung Direktversicherung?
Habe auf meiner Gehaltsabrechnung festgestellt, dass meine Direktversicherung am Ende vom
Nettobetrag abgezogen wird. Nach Nachfrage in der Personalabteilung wurde mir die Richtigkeit
bestätigt und seit neuestem müsste ich Sozialabgaben dafür bezahlen erklärt. Wie?
Dann würde sich das doch gar nicht mehr lohnen. Wer weiß Rat?
2 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Zusagen vor dem 1. Januar 2005
Beiträge
Für Direktversicherungsverträge, die auf Grund einer Zusage seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt § 3 Nr. 63 EStG. Hiernach sind Beiträge bis zu 4 % zur Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.
Bei der Frage der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit wird seit 2009 nicht mehr zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfinanzierung (letzteres auch Entgeltumwandlung genannt) unterschieden, denn das Sozialversicherungsprivileg gilt nunmehr über das Jahr 2008 hinaus. Genauso wenig verlangt die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge noch, dass Beiträge aus Sonderzahlungen stammen.
Sofern keine Altzusage nach § 40b EStG vorliegt, können nach Ausschöpfung der 4 % zusätzlich 1800 € steuerfrei (ebenfalls nach § 3 Nr. 63 EStG) in die Direktversicherung eingezahlt werden. Hingegen besteht über diesen Betrag nicht Sozialversicherungsfreiheit.
Zusagen seit dem 1. Januar 2005
Beiträge
Für Direktversicherungsverträge, die auf Grund einer Zusage seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt § 3 Nr. 63 EStG. Hiernach sind Beiträge bis zu 4 % zur Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.
Bei der Frage der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit wird seit 2009 nicht mehr zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfinanzierung (letzteres auch Entgeltumwandlung genannt) unterschieden, denn das Sozialversicherungsprivileg gilt nunmehr über das Jahr 2008 hinaus. Genauso wenig verlangt die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge noch, dass Beiträge aus Sonderzahlungen stammen.
Sofern keine Altzusage nach § 40b EStG vorliegt, können nach Ausschöpfung der 4 % zusätzlich 1800 € steuerfrei (ebenfalls nach § 3 Nr. 63 EStG) in die Direktversicherung eingezahlt werden. Hingegen besteht über diesen Betrag nicht Sozialversicherungsfreiheit.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
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