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Anonym
Anonym fragte in Unterhaltung & MusikUmfragen & Abstimmungen · vor 1 Jahrzehnt

An wen wendet man sich als Nichtraucher in einer bayerischen Gaststätte,wenn am Nebentisch jemand raucht, und?

dieser trotz Bitte nicht aufhört zu rauchen?

a) den Wirt

b) die Polizei

Das Verlassen der Gaststätte bringt dem Nichtraucher nichts. Er will ja dort essen bzw. trinken.

14 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    den wirt der hat dafür zu sorgen das es extra räume für raucher gibt. sollte er nichts unternehmen ist das ordnungsamt der jeweiligen stadt dafür zuständig.

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    An den nächsten Blockwart?

    @Bernard: Da bin ich wirklich ausnahmsweise mal mit dir einer Meinung. Wird dann auch so bald nicht wieder vorkommen... :->

  • vor 1 Jahrzehnt

    ..an deiner Frage wird wieder deutlich, welche " Blüten " diese Verbote treiben ..nun erkundigt man sich schon, wo man diesen " Gesetzesbrecher " aber auch möglichst " hart anfasst" ... einfach nur lächerlich und traurig, diese Art Gesetze und diejenigen, die dann auch auf deren

    " Durchsetzung" achten ... bin mal gespannt, ab wann Biertrinken in Kneipen verboten wird ... oder laut Lachen ..oder Witze erzählen ..es gibt ja soooo viele Möglichkeiten, die Leute endlich mal " auf Linie " zu bekommen ...auf wessen Linie auch immer .. !

    @ ja Kapaun, da haben wir beide wohl einen guten Tag erwischt -mir ging es bei einer anderen Frage mit deiner Antwort genau so ...;)

  • Flinke
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Darauf jetzt noch eine Antwort geben ist müßig,den seit gestern wurde beschlossen das in Bayern in öffentlichen Räumen nicht mehr geraucht werden darf.Ansonsten ist immer der Gastwirt der erste Ansprechpartner in einer Gaststätte.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    an den wirt.

    Wenn abert dort rauchverbot herrscht wird sich der wirt eh einschalten, wenn das nicht geschied kannst du die polizei verständigen.

    melue

  • Lili
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Da ab 1.8. das vollständige Rauchverbot gilt, solltest Du Dich an den Wirt wenden und wenn der nicht dafür sorgt, dass der Raucher die Zigarette ausmacht oder rausgeht, die Polizei verständigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    1. Ich denke nicht das sich jemand in Bayern in ein Restaurant setzt und raucht! Das wissen WIR sogar in RLP das bei euch striktes Rauchverbot herrscht!

    2. Der Wirt hat das zu regeln, da er ansonsten mit harten Strafen rechnen muss!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich glaube in bayern haut er ihm einfach eine aufs maul...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Den Wirt ! Ich kann mir nicht vorstellen das jemand in einem Nichtraucherraum raucht.

    Es ist toll ,daß es Leute gibt die fremde Menschen erziehen wollen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das gilt auch jetzt schon bzw noch:

    Zuerst den Wirt auffordern, dass das rauchen aufhört; er ist verantwortlich.

    Du kannst dann aber auch nach einer sinnvollen Pause, wenn nichts geschieht, die Polizei auffordern.

    Du musst aber damit rechnen, dass sowohl Polizei wie auch Wirt sich darauf raus reden, dass das Ergebnis der Volksabstimmung doch noch in ein Gesetz umgewandelt werden muss.

    Da haben beide wieder nicht recht, denn für Speiselokale galt das vorher schon, nur viele Wirte einschließlich des Herrn Bergmüller - oder wie der heißt - wollten es nicht wahrhaben - und werden auch das nun folgende Gesetz nicht respektieren.

    Denn in Bayern werden nur die Gesetze befolgt die einem selber nützen.

    mfG gw38

    Quelle(n): Eigene Erfahrung - sowohl als auch.
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