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Wie lange dürfen 14-jährige nach draußen laut Gesetz? Bitte mit Internetseite!?

Meine Mum behauptet Jugendliche unter 16 Jahren haben um 20 Uhr zu Hause zu seien, aber alle meine Freundinnen sagen man darf mit 14 Jahren bis 22 Uhr. Ist das richtig? Bitte eine Internetseite, damit ich es auch beweisen kann!

Danke!

Alice

Update:

Okay, ich weiß 22 Uhr ist spät und ich würde auch akzeptieren das ich um 20 Uhr zu Hause sein muss. Aber ich möchte hald schon am Wochenende oder in den Ferien mal ein bisschen länger draußen sein. Natürlich bin ich auch bereit zu sagen wo ich bin was ich normaler Weise nicht tue weil wir ausgemacht haben das ich um 18 Uhr zu Hause sein muss, außer ich sage Bescheid das ich länger bleibe. Natürlich bin ich auch bereit im Winter früher nach Hause zu kommen. Ich bin für Kompromisse offen. Nur ich möchte mal länger mit Freundinnen etwas machen. Am Wochenede also Freitag und Samstag.

Update 2:

Also allen mal danke! Ähm naja ich werde jetzt meiner Mum sagen das es das Gesetz nicht gibt und dann mit ihr verhandeln. Dass ich länger wegbleiben darf. Wenigstens 30 min also bis 20:30 Uhr oder so... Vielen Dank!

Update 3:

Wenn ich länger weg bleiben will, ist es so nicht so oft.

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ok das Jugenschutzgesetz sieht für das draußen bleiben keinen § vor, der dieses Steuert oder reglementiert.

    Was dieser Reglementiert, ist das Aufhalten von Jugendlichen an öffentlichen Plätzen, Events oder Gaststätten.

    Wer dein "Draußen bleiben" regelt ist deine MUM, und ganz alleine diese. Denn sie hat sowohl, das Sorgerecht wie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dies beiden Faktoren, lassen deiner Mutter die alleinige Gewalt darüber zu entscheiden wie Lange, Wo, mit wem und mit wem nicht, du draußen abhängst.

    Willst du als Unmündige, deiner Mutter mit einem Rechtsanspruch aufwarten, der es dir Erlaubt draußen zu bleiben???vergiss das ganz schnell, der Existiert nicht.

    Deine Mutter ist bis zu deinem 18 Lebensjahr, die Exekutive, die Judikative und die Legislative. In einfachen Worten, deine Mutter bestimmt was Sache ist.

    Und wenn diese Entscheidet, das du um 19.00 Uhr nicht mehr raus darfst, dann ist das Gesetzt woran du dich zu halten hast. Solltest du diese Anordnungen deiner Mutter zuwiderhandeln, kann diese auch die Polizei einschalten und dich von überall dort, wo du dich gerade aufhältst, wegholen lassen.

    "TM"

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    den aufenthalt ausser haus regeln die eltern bis du 18 bist. sie haben nämlich das aufenthaltsbestimmungsrecht und haften auch (bedingt) für dich

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist nur für Kneipen bzw öffentliche Veranstaltungen gesetzlich geregelt !!

    Generell ist deine Mutter das Gesetz. Wenn sie dich nicht gehen lässt musst du dich unterordnen !!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich wohne zwar in der Schweiz und weiss deshalb nicht genau wie die Gesetzeslage in Deutschland genau ausschaut. Ich vermute aber dass sie ähnlich ist wie die in der Schweiz.

    In der Schweiz gibt es zwar kein Gesetzt das Regelt, wann du zuhause sein sollst. Aber irgend wo im ZGB (Schweizerischen Zivilgesetzbuch) steht, dass deine Eltern entscheiden, wass gut für dich sit, solange du noch Unmündig bist. Es aber es gibt einen Gesetzesartikel im ZGB, der für dich interessant sein könnte:

    ZGB, Achter Teil, Erster Abschnit (Die Gemeinschaft der Eltern und Kindern)

    Art. 272 (C. Beistand und Gemeinschaft)

    Eltern und Kinder sind einander allen Beistand, alle Rücksicht und Achtung schuldig, die das Wohl der Gemeinschaft erfordern.

    Dieser Artikel sagt also aus, dass du zwar den Wünschen deiner Eltern entgegenkommen solltest, aber er sagt auch aus, dass die Eltern ebenfalls deine Bedürfnisse respektieren MÜSSEN.

    Das heisst also, dass wenn du nun bis 22 Uhr draussen sein möchtest und deine Eltern wollen dich bereits um 20 Uhr zuhause haben, dann müsst ihr euch GEGENSEITIG entgegenkommen.

    Ich weiss nicht ob so ein Gesetzt auch in Deutschland existiert, falls nicht, kannst du aber sicher mit deinen Eltern so was vereinbaren, dass ihr eich in Zukunft besser entgegenkommt.

    Ich hoffe ich konnte bei deinem Problem helfen

    Quelle(n): Schweizerischen Zivilgesetzbuch 21.Auflage, 2009 http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/210.de.pdf (Offizielle Onlineversion des ZGB)
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie es clemi schon sagte.

    Anscheinend sind hier viele Kinder, die Gesetze noch nicht verstehen können oder nicht verstehen, dass das gesagte nicht nur auf hören/sagen basieren sollte, sondern man es auch belegen kann.

    Mit Müttern und Vätern könnte das evtl. gleich schlimm sein, weil diese es nicht akzeptieren wollen und daher nicht verstehen wollen.

    Mit 14 fängt man halt an sich abzunabeln und läuft nicht mehr immer Papa und Mama hinterher wie mit 3,4,5 Jahren.

    § 4 Gaststätten

    (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.

    Mit 14 darf man also auch ohne Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person bis 23Uhr in einer Gaststätte verbringen, wenn man dort etwas ist oder trinkt.

    Damit wäre die 22Uhr Regel also schon hinfällig.

    Ansonsten darf man die ganze Nacht grundsätzlich überall sein. Es ist aber so, dass einen die Polizei oder das Ordnungsamt dann evtl. nach Hause bringt. Je nach dem wo man sich aufhält und wie die Beamten meinen eine Gefährdung vorhanden ist.

    Gerade, weil es kein Gesetz gibt, dass den Aufenthalt abends und nachts direkt regelt (nur indirekt über eine Gefährdung des Kindes) fordert die CSU übrigens eine generelle Ausgangssperre ab 20 Uhr für Kinder:

    http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cs...

    Aber wie auch schon gesagt wurde bestimmen allein Papa und Mama wie lange man ausgehen darf. Wenn diesen aber keine Argumente mehr einfallen, dann muß halt einfach eine angebliche gesetzliche Regelung her.

    >was willst du mit 14 bis 22Uhr auf der Strasse.wenn du meine Tochter wärst, würdest um 19Uhr zu Hause sein und um 22Uhr im Bett sein!zu viel Freiheit habt ihr Blagen heute!die Eltern sind wie immer machtlos!

    Was ist sinnvoll? Warum nicht möglichst viel Freiheit für die Blagen?

    Es kommt immer auch auf die Umstände an.

    Häufig ist es genau umgekehrt. Dort wo man die Freiheit entsprechend einschränken müßte interessiert es die Eltern gar nicht. Und dort wo man evtl. etwas mehr Freiheit geben könnte wird Macht ausgeübt.

    Grundsatz: Kinder werden immer wie die Eltern.

  • Clemi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt kein Gesetz, das das vorschreibt.

    Nur die Aufenthaltszeit in Gaststätten ist für Kinder und Jugendliche gesetzlich geregelt.

    War ja klar, ich gebe eine korrekte Antwort, und es hagelt Daumen runter.

    Nochmal: Es existiert KEIN Gesetz, was regelt, wie lange Minderjährige draußen bleiben dürfen. Nur der Aufenthalt in Gaststätten, Discos, Spielhallen usw. ist gesetzlich verboten bzw. nur unter bestimmten Umständen gestattet.

    Können die Daumenruntergeber ihren Standpunkt auch belegen? Ich glaube nicht... ;)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi

    ich mache es mal kurtz hier ist ein link der Dir behilflich sein sollte

    http://dejure.org/cgi-bin/suche?Suchenach=jugendsc...

    hoffe das es Dir weiterhilft und merke Dir Deine Eltern wollen nur Dein bestes

    Quelle(n): dejure.org
  • Sus
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Also deine Mutter hat immer noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.Wenn sie bestimmt du hast um 20.00 Uhr zu Hause zu sein,dann ist das Gesetz.

    Und hier mal noch ein Link:

    Jugendgefährdende öffentliche Orte

    Alter des Kindes: 14 bis 15 Jahre

    Jugendgefährdende öffentliche Orte können bewohnte und unbewohnte Gebäude sein, aber auch Straßen, Plätze, Parks und Grünanlagen, die Minderjährige in Bezug auf ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl negativ beeinflussen können. Beispiele dafür sind offene Drogenszenen und deren Umschlagplätze, Straßenstriche, Rotlichtbezirke und Orte, an denen viel Alkohol getrunken wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörde können anordnen, dass Ihr jugendliches Kind einen jugendgefährdenden öffentlichen Ort verlässt oder können Ihr Kind in die Obhut der personensorgeberechtigten oder einer erziehungsberechtigten Person geben. Die Übergabe an eine erziehungbeauftragte Person reicht in diesem Fall nicht aus. Ist eine personensorgeberechtigte oder eine erziehungsberechtigte Person nicht erreichbar, darf die Behörde Ihr Kind in die Obhut des Jugendamtes geben.

    http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer...

  • vor 1 Jahrzehnt

    was willst du mit 14 bis 22Uhr auf der Strasse.wenn du meine Tochter wärst, würdest um 19Uhr zu Hause sein und um 22Uhr im Bett sein!zu viel Freiheit habt ihr Blagen heute!die Eltern sind wie immer machtlos!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit 14 kannst du, wie mit jedem anderem Alter, solange draußen sein wie su willst.

    Es gibt kein Gesetz das "draußen sein" verbietet (Außer villt Verordnungen im Verteidigungsfall, aber der ist ja bist jetzt noch nie eingetreten :D).

    Da es kein Gesetz gibt, kann ich dir auch keine Seite zeigen. Ich könnte natürlich jedes Gesetz hier posten um zu zeigen das es in keinem stehe, aber das wären dann viele, viele seiten :D

    Ich kann dir aber einen Link zum so oft behaupteten JuSchG geben:

    http://bundesrecht.juris.de/juschg/

    Da steht jedenfalls nichts davon.

    EDIT:

    @Slawa: Na dann zeige uns bitte den TEXT dieses Getzes.

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