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„Arglistige Täuschung durch Leihfirma“ kann man das als wichtigen Grund einer Selbstkündigung betrachten?
Ich möchte dass erläutern! Mein Arbeitsgeber köderte mich, mit einer langfristigen Arbeitsstelle in meinem Nahbereich. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, wurde leider nichts aus dieser Stelle, stattdessen bekam ich nur kurzfristige Einsätze von 1 -2 Wochen. Hätte ich dies vorher gewusst, hätte ich wohl kaum den Arbeitsvertrag unterzeichnet.
Was kann ich tun, muss ich mir das gefallen lassen? Gehe ich das Risiko ein, mir eine Sperrfrist einzuhandeln, wenn ich aus eigenem Wunsch kündige? Und wie sieht es mit Vertragsstrafen aus?
4 Antworten
- Brian W. AshedLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
So sind sie die Zeitarbeitsfirmen.
Ich habe bei Arbeitslosigkeit mal dort angefangen und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich kein Auto (mehr) habe (kannte den Disponenten aus einer anderen Tätigkeit).
Ausschließlich innenstadtnahe Einsätze wurden mir versprochen. Jetzt rate mal, wo ich überall hin musste? Die Krönung war ein Einsatz, bei dem ich wegen der tollen Anbindung jeden Tag 45 Minuten vor Arbeitsbeginn am Zielort sein musste, ohne Gleitzeitmöglichkeit...
Wer an die Versprechen eines Disponenten glaubt, der kann auch an den Weihnachtsmann glauben. Stell dich in den Betrieben ungeschickt an - dann wirst du wieder gekündigt und hast keine Repressionen zu befürchten.
Die Aussage ist keine Täuschung, schon gar keine arglistige. Laut Arbeitsvertrag bist du gezwungen, überall hinzufahren, wo dein Disponent dich hinschickt. Schau mal rein.
- SobriquetLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass es rechtliche Grundlagen gibt, auf die du dich stützen könntest. Mit anderen Worten: wenn man bei einer Leihfirma unterschreibt, MUSS man davon ausgehen, als Springer immer mal woanders eingesetzt zu werden. Man kann NICHT mit einem Langzeitjob rechnen oder darauf pochen. Und wie willst du beweisen, dass man dich quasi angelogen hat mit der langfristigen Stelle? Kann ja auch sein, dass es diesen Job tatsächlich gab, dass die Stelle zunächst verfügbar war, aber dann bis zur Vertragsunterzeichnung hinfällig: zB dass deinem Chef gesagt wurde, Firma XYZ benötigt jemanden für die nächsten 2 Jahre als Ersatz für eine in Elternzeit. Nunja, und dann hat sie sich überlegt, doch gleich nach dem Mutterschutz wieder weiter zu arbeiten und der für dich gedachte Job war Essig.
Aber ich denke, innerhalb der üblichen Fristen kannst du gefahrlos kündigen, wenn du diese Springer-Einsätze nicht machen kannst oder willst.
- Alfred lLv 6vor 1 Jahrzehnt
Klage mit hilfe eines Anwalts gegen diese arglistige Täuschung. Der Anwalt sollte auf Arbeitsrecht spezialisiert sein. Du hast gute Aussichten gegen diese "Firma" zu gewinnen. Aber so ein Prozeà kann sich über Jahre hinwegziehen. Habe also bitte Stehvermögen und Beharrlichkeit!