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Frauenrechte im Kaiserreich: "Mit der Heirat verlor die Frau ihr Stimmrecht [...] " und "bis zur Heirat?

blieb die Tochter minderjährig." Die zwei Zitate sind aus einem Geschichtsbuch, das ich gerade lese. Darin steht geschrieben, dass die Frauen schon Stimmrechte haben, diese aber nach der Heirat verlieren. Bis zur Heirat gelten sie doch als "minderjährig" und dürfen deshalb ja dann auch nicht wählen, oder nicht?

Hab ich das so richtig verstanden?

LG!

5 Antworten

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  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bis zum Ende des Kaiserreiches galten das Wahlrecht in der Verfassung des Norddeutschen Bundes (von 1867) und das Wahlrecht in der Verfassung des Deutsches Reiches (von 1871). Grob zusammengefasst durften danach (frei und geheim) nur Männer wählen, die über 25 waren, nicht aktiv bei Marine oder Heer dienten, den Wohnsitz in einem deutschen "Bundesland" hatten, nicht von Fürsorge lebten und nicht unter Fürsorge oder Kuratel standen. Auch das Männerwahlrecht war stark eingeschränkt. Das gilt für das aktive Wahlrecht; Männer im Militärdienst hatten aber das passive Wahlrecht (sie durften gewählt werden, aber nicht wählen).

    Durch das in den meisten Bundesländern vorherrschende Versammlungs- und Vereinsverbot für Frauen (wichtigste Voraussetzung für das passive Wahlrecht) war den Frauen nicht nur die aktive Teilhabe untersagt, sondern auch die Erlangung der passiven. In Bayern, Hannover und Sachsen allerdings galt das Besitzwahlrecht, weswegen Frauen dort in Gemeinderäte gewählt werden durften. Um als Frau offiziell Besitz haben zu dürfen mussten diese in den meisten Fällen verwitwet sein. Und hier setzt das an, was bereits gesagt wurde: bis zur Ehe standen Frauen unter Vormundschaft eines männlichen Familienmitglieds (meistens dem Vater, war dieser aber nicht vorhanden ging die Vormundschaft an einen anderen männlichen Verwandten über). Mit Abschluss der Ehe ging die Vormundschaft auf den Ehemann über. D. h. grob gesagt, dass Frauen nur mit Erlaubnis des männlichen Vormunds Besitz haben durften, arbeiten gehen durften, eine Ausbildung machen durften,.... Ausnahmen bestanden in einigen Bundesländern im Besitzrecht, in welchem vererbter Grundbesitz dezidiert Eigentum der Ehefrau blieb. Aber auch verheiratete Grundbesitzerinnen mussten sich bei der Stimmabgabe durch einen Mann vertreten lassen. Verstarb der Ehemann wurde die Frau zur Witwe und mit dem Status hatte sie erstmals eigene Rechte (bis zur nächsten Heirat).

    Es gibt viele wunderschöne "Anekdoten" in der Wahlrechtsgeschichte, vor allem der Frauenwahlrechtsgeschichte. England z. B., welches bis heute das Besitzwahlrecht nicht abgeschafft hat (ja auch heute noch gibt es in England Personen, die mehr als eine Stimme haben, aber das Wahlrecht in den britischen Ländern ist eh ein sehr spezielles, immer noch: Es galt z.B. das so genannte Recht des 4 stakes in a post: Jeder (meist Mann), der in einem Wahlbezirk einen Grundbesitz mit Haus sein eigen nennen konnte, hatte für jedes "Eigentum" eine Stimme), hat dieses Besitzwahlrecht zunächst nicht geschlechtsspezifisch geregelt. Erst als eine Frau auf Grund dieses Wahlrechts ihre Stimme abgeben wollte, wurde der entsprechende Passus auf männliche Personen beschränkt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frauen galten bis zur Ehe nicht als minderjährig, sondern als unter einer bestimmten Art von Vormundschaft stehend. Für den Reichstag des Kaiserreichs hatten die Frauen selbstverständlich niemals das Wahlrecht. Bei manchen Landtagen und Kommunalvertretungen könnte das vielleicht anders gewesen sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    das hast Du wohl richtig verstanden.

    Aber da fällt mir eine kleine Anekdote zum Thema ein. Ich kann mich erinnern, als die Schweiz (erst) 1971 das Frauenwahlrecht einführte (ich glaube die Schweiz war eines der letzten europäischen Länder), da erschien im Fernsehen ein Mitglied der Berner Regierung und sagte mit (wirklich) erhobenem Zeigefinger sehr wohlwollend und väterlich "jo Ihr Frrraue, denket draa, wählet immrrrrr dös wa d'Männr Eu säget!!" (XD)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    sie hatten vor der Ehe keine Rechte und in der Ehe noch weniger.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schau mal in Wikipedia nach "Frauenwahlrecht" ....

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