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kann ich meine derzeitige wohnung aufgrund....?

......des phänomens "fogging" sprich auftritt von schwarzfärbung an decken und wänden" was ICH NICHT ZU VERSCHULDEN HABE (keiner weiss woher es kommt) und ob es gesundheitsschädlich ist) ohne einhaltung der 3-monatigen kündigunggfrist kündigen um in eine andere wohnung zu ziehen? ich denke es ist ein gravierender wohnungsmangel

Update:

ES IST KEIN SCHIMMEL sondern ein schmierig schwarzer öliger film auf wänden und decken

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Um außerordentlich fristlos kündigen zu können, muss der Mieter dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Erst wenn die Frist fruchtlos verstrichen ist, darf der Mieter fristlos ausziehen. Schadenersatzansprüche prüfen...

    Eine ordentliche Kündigung ist jederzeit möglich.

    Handelt es sich um einen Mangel, der bei Einzug nicht bekannt war, darf die Miete, solange der Mangel besteht, gemindert werden. §§§ 535,536a,538 BGB

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt auch Vermieter, die die Wohnungen vor der Vermietung mal kurz neu streichen, um Schimmel o.ä. zu verbergen. Nach einiger Zeit kommen diese Flecken wieder durch. Dann wird meist behauptet, man habe nicht ausreichend gelüftet.

    Den Vermieter über diese Mängel informieren. Evtl. Vormieter ausfindig machen und fragen, ob es bei ihnen auch schon diese Probleme gab.

    Falls dieser Mangel bereits vorhanden war und vom Vermieter "versteckt" wurde, kannst Du garantiert ohne Frist kündigen.

  • aja
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Verbraucherzentrale:

    Die Energieberater der Verbraucher-Zentralen bieten Informationen und manche auch eine Schlichtungsmöglichkeit zur Klärung von Feuchtschäden zwischen Mietern und Vermietern.

    Haus- und Grundbesitzervereine

    Der Dachverband informiert unter www.haus-und-grund.net.

    Du kannst auch versuchen, direkt einen Anwalt anzurufen. Manchmal ist eine kurze Rechtsauskunft dann kostenlos.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fogging ist ungefährlich und man weiss nicht wovon es kommt. Es kann sogar sein dass Deine Teppiche sich nicht mit der Farbe vertragen. Aus diesem Grund ist die (kostenlose) fristlose Kündigung ausgeschlossen. Die ordentliche Kündigung ist aber möglich Du musst auf alle Fälle erst dem Vermieter die Möglichkeit geben das Problem zu lösen

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  • vor 1 Jahrzehnt

    @Dr. Eisendraht; fogging hat absolut gar nichts mit Schimmelbildung zu tun, das ist eine Art schwarzer Staub der sich nicht mehr entfernen lässt und muss nicht zwangsläufig schon beim Einzug vorhanden gewesen sein, sondern kann sich auch erst später gebildet haben!

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    Da die genauen Ursachen dafür noch immer nicht genau bekannt sind ist es schwer den Verursacher dafür zu finden! Ob du ohne Kündigungsfrist ausziehen kannst kann ich dir leider nicht sagen, aber ich würde da sofort ausziehen.

    Guck mal hier: http://www.mietrecht-az.de/doku.php/themen/fogging...

    vielleicht hilfts, mehr hab ich auf die schnelle nicht gefunden!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nein !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schimmel kann unterschiedliche Gründe haben. Unbeteiligt bist Du vermutlich nicht so ganz. Sonst hättest Du den Schimmel bei Übernahme bereits festgestellt und moniert.

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