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Krankentransport, welche Kosten muß man selbst tragen?

Von meiner Bekannten der Sohn, hat in der Schule einen Klassenkameraden (unabsichtlich!) am Auge verletzt! Als der Junge zum Arzt ging, wurde er sofort in eine Klinik, mit Krankenwagen, eingeliefert! Der Junge wurde aber am nächsten Tag wieder entlassen.

Nun würde mich interessieren, welche Kosten dann allein für den Transport aufkommen? Was zahlt die Krankenkasse und was ist der Betrag den man selber zahlen muß!

LG Kathi

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo Kathi,

    zu 100% braucht deine Bekannte nix zu bezahlen !,da die Krankenkasse vom verletzten Kind diesen Transport bezahlt ferner,hat ja so wie ich es hier herauslese ein Arzt einen Transportschein ausgefüllt zwecks Krankentransport zu einer Augenklinik und dieser wird bezahlt seitens der Krankenkasse des Versicherten (also dem Klassenkameraden/Kind) .

    Da dein Sohn minderjährig ist kann er auch nicht zivilrechtlich belangt werden von der Krankenkasse des Geschädigten geschweige vom Geschädigten selbst.Wäre dein Sohn nun strafmündig könnte sich die Krankenkasse melden vom Geschädigten und deinen Sohn zivilrechtlich belangen,da jede Krankenkasse einen Bericht bzw.,Unfallbericht verlangt wenn man in einem Krankenhaus behandelt worden ist aufgrund eines Notfalls und,da wird in einer seperaten Spalte gefragt wer der Verursacher ist.

    Die Eltern des verletzten Kindes müssen nur einen Eigenanteil bezahlen welcher m.E. bei 8-11€ liegt für den Krankentransport,aber wenn ich hier lese das das Kind am nächsten Tag entlassen wurde (gottlob) ....,kann es sich m.E. nicht um solch schwere Verletzung gehandelt haben und solch Transportschein muß auch 100%ig begründet sein d.h.,ist der Pat. in der Lage selbst eine Klinik zu erreichen d.h.,mit Taxi/öffentl.Verkehrsmittel zu Fuß oder wie auch immer,dann stellt kein Arzt solch Transportschein aus,da die Krankenkasse dieses verweigert zu bezahlen,da kein eindeutiger lebensbedrohlicher Zustand vorliegt welcher einen Transport mit einem RTW gerechtfertigt.

    Auch wenn die Eltern des Kindes sich an deine Bekannte wenden zwecks Kostenrückerstattung/Schadensersatz...,so wird dieses zu 100% im Sande verlaufen da die Schule d.h.,die Aufsicht die alleinige Verantwortung trägt damit nix passiert.Sehr gerne wenden sich die Schulen wie ein Aal bei sowas wenn es drum geht in puncto Schadensersatz usw.,da die Schulen immer vergessen das sie einer gesetzl.Aufsichtspflicht unterliegen für Schutzbedürftige.

    Bei Erwachsenen bzw.,strafmündigen sieht es da etwas anders aus,da erstmal abgeklärt werden muß wieso und warum es zu solch einem Unfall kam und wer die alleinige Schuld trägt und selbst dann,heißt es noch lange nicht das man dann zivilrechtlich belangt werden kann.

    Desweiteren,ist es für mich äusserst dubios das die Schule den verletzten Jungen zu einem Arzt hat gehen lassen,da bei solchen Verletzungen eigentlich immer ein RTW geordert werden sollte aufgrund von Augenverletzungen,somit hat sich m.E. die Schule nicht ädaquat verhalten.

    Sollte deine Bekannte eine etwagige Rechnung/Zahlungsaufforderung seitens der "gegnerischen Krankenkasse" bekommen,so möge sie bitte einen unbegründeten Widerspruch schreiben ( d.h.,form u.-fristgerecht mit mind. Einwurfeinschreiben) und zu einem Anwalt gehen.

    Unbegründet heißt,das man gegen etwas einen Widerspruch erhebt und zwar ohne Angabe von Gründen usw.,also nicht lange Referate verfasst sondern kurz und knapp schreibt:

    "...hiermit lege ich gegen ihre Korrospodenz vom XX.XX.XXXX unbegründet sowie form und fristgerecht Widerspruch ein ferner,sollten sie etwagige Rückfragen gar sonstiges haben erbitte ich das sie sich an meinen Rechtsanwalt Herrn/FraXYZ wenden.."

    Hoffe das ich dir etwas geholfen habe und wünsche dir und deiner Bekannten nebst dem Unglücksraben einen schönen Sommer.

    Viele Grüsse aus Heiligenhafen

    Quelle(n): Rettungsassistent im Lkr.Ostholstein
  • solange der junge versichert ist, zahlt die kasse, oder sozialamt.

    da musst du dir kein kopf machen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    also, in österreich muß man diese krankentransportskosten selber zahlen, die von einer schiedsstelle als unberechtigt bezeichnet werden.

    spazierenfahren darf man also nicht, und auch schiunfälle werden kritischer beurteilt..! (siehe helikoptertransporte)

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