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Babew22 fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Dogo Agentino /Cane Corso Mischling hat man da auch Auflagen?

Also habe ja schon im Internet rum geschaut aber irgendwie werde ich da nicht schlau raus :S

Bekomme jetzt einen Dogo Argentino /Cane Corso Mischling als Pflegehund aus Ungarn.

Er ist komplett geimpft gechipt alles wurde gemacht.Jetzt ist meine frage was ist wenn ich den Hund behalten möchte habe ich da irgentwelche auflagen zu Erfüllen wegen Anlage Hund?

Wenn ja was kostet das und wo kann ich das machen?

Wenn mir jemand wirklich weiter helfen könnte wäre ich echt froh.

Ich danke im voraus.

Update:

Also war auf der seite und der Cane Corso ist kein Anlage Hund aber der Dogo Argentino wird auf Stufe 2 gesetzt.

Hinzu ich komme aus Duisburg war auch schon auf der seite vom Ordnungsamt und auch schon auf meinestadt.de aber irgentwie werd ich echt nicht schlau am besten ich rufe wirklich mal bei Ordnungsamt an oder Stelle mich dort Persönlich vor um genaueres zu erfahren.

Update 2:

Wo mache ich denn den Sachkundenachweis und das Führungszeugnis?

Solange wie ich den Hund nur auf Pflegestelle habe muss ich dieses dann auch haben?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    der can corso war auch ein listenhund den sie rausgenommen haben, der dogo steht drauf d.h. auch mit "kampfhundmischlingen" hat man auflagen zu erfüllen.

    als erstes würde ich einem gutachter oder amtstierarzt das tier vorstellen. sollte das tier tatsächlich als §10 hund eingestuft werden, ist er maulkorb und leinenpflichtig.

    Du musst eine große Sachkunde machen (beim TA gibts nur die für 20/40 er Hunde), ein Führungszeugnis nachreichen und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten des Hundes stellen beim Oamt. Außerdem mußt du 18 jahre alt sein.

    dein hund muß einen verhaltenstest ablegen und je nach dem wie alt er ist, kann es sein dass du ihn wiederholen mußt. solange der hund diesen test nicht hat, ist er MK pflichtig. da erkundige dich am besten in einer huschu oder einem verein.

    desweiteren, darf nur der jenige mit der sachkunde den hund führen und die papiere müssen stets mitgeführt werden. es können bei kontrollen hohe bußgelder auf einen zukommen wenn man sich nicht dran hält und der hund kann sogar entzogen werden. wenn also zwei erwachsene im haushalt leben ist es ratsam das man es gemeinsam macht. über preise kann ich leider nichts sagen, da es überall unterschiedlich ist. auch was die HuSt angeht, so ist es von den gemeinden abhängig. was versicherungen angeht, solltest du dich auch erkundigen, denn nicht jede nimmt kampfhunde auf.

    Nachtrag:

    Ja, auch wenn du sog. Listenhunde vorrübergehend bei dir aufnimmst, brauchst du einen sachkunde- nachweis und mich wundert es doch sehr, dass du darüber nicht informiert wurdest. der SKN hat nichts mit dem hund zu tun, sondern ist dein nachweis, dass du in der lage bist einen hund dieser grösse zu führen.

    das führungszeugnis beantragst du beim OA. die sachkunde kannst du beim amtstierarzt machen. manche TÄ dürfen diese auch machen, allerdings wie oben schon gesagt, nur die kleine ( 20/40 regelung). auch bieten geprüfte hundetrainer eines hundevereins oder einer huschu die sachkunde an. das wäre sowieso besser, denn dort könntet ihr gleich den wesenstest machen und würdet auf alles genau vorbereitet. an deiner stelle würde ich mich an einen VDH angeschlossenen hundesportverein wenden. die können dir sicherlich genau sagen wie ,was, wann zu tun ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es sind beides Listenhunde, beide Kat2.

    Den Sachkundenachweis kannst du beim Tierarzt machen. Aber nicht bei jedem. Nur speziell zugelassene dürfen den Test bei dir abnehmen. Adressen gibt dir das Ordnungsamt.

    Dort musst du den Hund innerhalb von 4 Wochen anmelden. Und dann hast du einen Monat zeit, den Sachkundenachweis zu erbringen und die Bestätigung vorzuweisen, dass du das Führungszeugnis beantragt hast. Nach erhalt legst du dass dann vor...

    Ich häng dir unten den Sachkundenachweis von NRW an, dann kannst du die (ca 130) Fragen schon mal üben.

    Du hast 1 Monat Zeit, den Test zu absolvieren.

    Ich habe damals (7 Jahre) 30€ dafür gezahlt.

    Und schwer ist er auch nicht; das meiste ist selbstverständliches Hundewissen...

    Das Polizeiliche Führungszeugnis beantragst du beim Bürgeramt deiner Stadt.

    Das kostet dich 45€ und wird dir nach etwa 6 Wochen zugestellt...

    Hundesteuer:

    So lange der Hund den Wesenstest nicht bestanden hat, zahlst du die volle Kat2 Hundesteuer, die für listenhunde. Das sind schnell ab 500€.

    Mit dem bestandenen test nur noch den einfachen für 08/15-Hunde.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Wenn Ihr Hund ist nicht sehr discplinato oder wenn Sie nur wollen, um es zu trainieren, um etwas Bestimmtes zu tun empfehle ich Ihnen diesen Kurs, der sehr gute Kritiken hat http://zug-hunde.info/ folgen

    Getestet habe ich es persönlich, und ich war in der Lage, meinen Hund zu trainieren ohne Probleme! Der Preis ist sehr erschwinglich

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Listenhunde können den Wesenstest machen,um vom Maulkorb und den hohen Hundesteuern befreit zu werden.Ich habe einen Rottweiler,Kategorie 2.Den Wesenstest,habe ich bei uns im Tierheim gemacht und hat 350,-Euro gekostet.Den Hundeführerschein,habe ich auch hier im Tierheim gemacht und kostet 50,-Euro.Anmeldung beim Ordnungsamt kostet 160,-Euro für Listenhunde.Es ist nur schwer,eine Hundehaftpflichtversicherung zu bekommen,denn viele nehmen keine Listenhunde auf.Ich habe vom Ordnungsamt eine Liste bekommen,wo man den Wesenstest machen kann,denn nicht jedes Tierheim,macht ihn.Gute Sachkunde,wurde mir nach dem Wesenstest bescheinigt,also mußte ich nicht extra eine machen und ein Führungszeugnis,brauchte ich auch nicht.Kann sein,daß man diese alles nur bei Listenhunde der Kategorie 1 braucht,da sie als besonders gefährlich gelten.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Schau doch mal hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste

    Dort stehen alle Hunde, je nach Bundesland sind die Auflagen verschieden.

    Ansonsten einfach mal bei eurem zuständigen Ordnungsamt nachfragen.

    Auch die Steuern sind verschieden, können von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein.

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