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wenn ich autoführerschein habe darf ich dann 125 ccm3 gedrosselt auf 80 km/h fahren?

Hallo ich bin jetzt 15 jahre alt , und möchte eigentlich jetzt den a1 führerschein machn , das ich ne 125 ccm auf 80 km/h gedrosselt fahren kann. Ich weiß jetz nic ht , ob ich wenn ich jetz noch warte bis ich autoführerschein habe , dann mit dem autoführerschein diese maschine 125ccm auf 80 km/hgedrosselt fahren darf .. könnt ihr mir helfen ?? danke

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, das wird nicht funktionieren. Die jetzige Klasse A1 ist nur bei Führerscheinen von vor 1.4.1980 mit im Autoschein inbegriffen. Und auch wenn es immer mal wieder Versuche gab, das wieder einzuführen, ist es bisher noch nicht wieder absehbar. Momentan ist nur Klasse M (50er) enthalten.

    Ob sich der A1-Schein für Dich lohnt, ist eine andere Frage. Falls Du jetzt schon ein echter Motorrad-Freak bist - auf jeden Fall. Falls Du mobil sein musst und Dich hauptsächlich außerhalb geschlossener Ortschaften bewegen musst (Fahrt zur Schule?) - auch da ist der A1 die sinnvollere, weil sicherere Variante. Mit nem 45-km/h-Roller auf der Landstraße macht nicht nur keinen Spaß, sondern ist auch ernsthaft gefährlich...

    In so ziemlich allen anderen Fällen bringt der A1 Dir nicht viel - der Schein ist teuer (ab 800 € aufwärts) die Maschinen sind deutlich teurer, als die 50er und die Versicherung ist ECHT heftig (500 €/Jahr aufwärts im Vergleich zu 60-100 € für ein Versicherungskennzeichen!). Und da sind so Späße wie TÜV, Drosselung und großes Kennzeichen usw. noch gar nicht mit dabei...

    Bei nur kurzen Strecken außerhalb oder innerhalb der Stadt fällt die geringere Geschwindigkeit der Roller kaum ins Gewicht. In der city hat die Automatik sogar echte Vorteile. (Und wenn ich als fanatischer Motorradfahrer DAS zugebe, will das was heißen...) ;)

    Am preiswertesten kommst Du wahrscheinlich, wenn Du z.B. den Auto- und den Motorrad-Schein zusammen machst - und dann gleich den "großen" A-Schein. Damit darfst Du dann ab 18 auch 125er fahren - und die sind ab 18 im Unterhalt nur noch etwa so teuer, wie ein 50er Roller! (Die wahnsinnigen Versicherungskosten gelten NUR für die Altersklasse 16-18! Und ab 18 entfällt auch die Drosselung auf Tempo 80.)

    UND Du hast die Möglichkeit, auch große Maschinen zu fahren - falls Dich das reizt.

    Ob sich das für Dich lohnt, musst Du selber wissen. Entweder ab 16 teure 125er mit Tempo 80 - und für den Rest des Lebens NUR 125er oder 2 Jahre Roller und ab 18 die Möglichkeit, ALLE Motorräder zu fahren. Der finanzielle Aufwand dürfte in etwa derselbe sein.

    Oder Du machst den Motorrad-Schein zwei Mal und bezahlst ihn auch zwei Mal...falls Geld keine Rolle spielt.

    DAS wäre natürlich die geilste Lösung - aber spielt geld keine Rolle?

    ;)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    nein, mit dem Autoführerschein darfst Du diese Maschine nicht fahren. Das dürften nur diejenigen welche vor einem Stichtag 1980 ihn gemacht haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit meinem Autoführerschein darf ich das --- mit dem, den Du bekommst nicht. Da darfst Du nur 50 ccm Maschinen mit einer max Geschwindigkeit von 45 km/h mit fahren (es gibt bei der Geschwindigkeit ein paar Ausnahmen [alte DDR-Maschinen dürfen 60 km/h fahren und irgendwann un den 90zigern gebaute 50 km/h]).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hey Leider darfst du das nicht =) dürften nur die leute die schon ca 25jahre füherschein haben und ihren getauscht haben zb mein vater (55) darf 125er fahren hat aber nur autoschein =)

    also entweder A1 (125er) machen oder A wenn du 15+ ps fahren willst Hoffe konnte dir helfen =)

    Quelle(n): Motorrad füherschein,eltern,fahrschule =) usw..
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, mit einem Auto Führerschein darfst du es nicht.

  • Noname
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Mit dem Autoführerschein bekommst du nur Klasse M dazu. Der 125er-Schein (A1) gehörte ganz früher auch mal dazu, heute jedoch nicht mehr. Mach ihn also lieber jetzt. Die Drossel darfst du aber nach dem 18. Geburtstag rausnehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ne mit nem autoführerschein nicht......da brauchste a1

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das darfst du nicht, weil du deinen Führerschein der Klasse Drei nicht vor dem Stichtag gemacht hast.

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