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Ist Miete im Rahmen für Arge?

Ich könnte eine 3-Zimmer-Whg. (64 qm) bekommen (Für mich und meinen Sohn) Kaltmiete wäre 305 + 60 Euro Nk. Laut KDU werden ja für 2 Personen eine 60 qm Wohnung bis 365 Euro bezahlt.Nur leider finde ich nichts drüber,wieviel die Kaltmiete ausmachen darf bzw. was für die Arge im Rahmen liegt.Kann mir jemand weiterhelfen?

Update:

Nach dem Mietspiegel hab ich schon geschaut,aber leider nur einen von 2006 gefunden,das hilft mir nicht weiter.

Update 2:

ich denke die 4 qm sind da kein Problem,solange Miete + NK im Rahmen liegen.Danke für den Link,leider steht da nur was ich schon selbst gelesen habe.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Entscheidend ist die Nettokaltmiete. Die hier im Rahmen liegen müsste. Liegt die Nettokaltmiete im Rahmen ist die Größe der Wohnung unwichtig.

    Sollte die Wohnung sogar etwas über dem Satz liegen, darf der Bedürftige diese Kosten aus seinem Regelbedarf decken - sofern dies nachvollziehbar und angemessen ist.

    Wird dir die Wohnung verwehrt lege Widerspruch ein. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, gehe zum Anwalt.

    Der Mietspiegel ist nur bei Mieterhöhungen bei laufenden Verträgen wichtig.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du einen besonders pingeligen Fallmanager/in hast dann wird über die 64 qm gemeckert aber nicht über die Miete.

  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Miete sollte angemessen sein.

    Erkundige dich beim Rathaus nach dem ortsüblichen Mietspiegel, der sollte dort einzusehen sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Lese dich hier doch einmal schlau. Mußt zwar ein bisschen selber rechnen, bekommst aber Klarheit.

    http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv...

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