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Abgabe der EV verschieben ?

Hallo

Ich stelle die Frage hier, weil ich von dem Thema keine wirkliche Ahnung habe und mir hier Hilfe erhoffe, deswegen möchte ich gleich die Leute, die hier nur dünnes antworten möchten, oder keine Ahnung haben bitten, einfach eine andere Frage zu beantworten.

Wie schon in der Überschrift erwähnt, geht es um die Abgabe der EV beim zuständigen Gerichtsvollzieher, die EV muss nicht ich abgeben, sondern mein bester Kumpel, der momentan leider richtig in der Sch**** steckt.

Ich hab im Internet gelesen, das die Abgabe der EV verschoben werden kann, wenn der Schuldner glaubhaft machen kann, die Schuldsumme in spätestens 6 Monaten zu zahlen.

Nun ist es so, das bei ihm wahrscheinlich eine Erbschaft ansteht, wahrscheinlich schreibe ich deswegen, weil man auf so etwas ja nie spekulieren sollte, jedoch starb seine Oma und sie hatte einiges an Geld gespart.

Würde es darauf hin Sinn machen, den GV zu informieren und erstmal zu bitten, die Abgabe der EV um zwei Wochen zu verschieben, bis geklärt ist, ob eine Erbschaft ansteht ?

Danke für die Antworten.

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    entgegen der hier schon artikulierten Meinung, obliegt es dem GV, ob er das zeitliche verschieben zur Abgabe des EV, einem Schuldner gestattet.

    Doch sollte das aus wichtigem und belegbaren Grund geschehen. Kann also dein Freund konkludent nachweisen, das es ihm möglich ist, den geschuldeten Betrag innerhalb eine angemessenen Frist zu tilgen, so wird sich der GV sicher nicht querstellen und diese ihm einräumen.

    Ergo, GV informieren, und die entsprechenden Unterlagen die Beweisen das dem so ist vorlegen.

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Entscheidungsgewalt hat hier der Gläubiger - sonst NIEMAND:

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