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Ummeldung beim Bürgeramt?

Hallo ihr Lieben,

gehe Montag zum Bürgeramt um mich dort ummelden zu lassen. Jetzt weiß ich allerdings nicht so genau was mit Wohnungsgeber gemeint ist. Ist das die Hausverwaltung oder mein Freund, der Hauptmieter ist und bei dem ich einziehen werde. Ist vielleicht eine doofe Frage, aber wäre trotzdem nett wenn mir einer weiterhelfen könnte ;)

Danke

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Wohnungsgeber ist mit dem Vermieter identisch. Zwei Begriffe für ein und dasselbe.

    Das Formular zum Anmelden gibt es weiterhin für einen Euro in Schreibwarenläden, oder man lädt es sich kostenlos aus dem Internet auf den Bildschirm, füllt es direkt aus und unterschreibt den Ausdruck.

    Unbedingt beantwortet werden müssen die Angaben zum Tag des Einzugs, zur neuen Wohnung und die erfragten Daten der einziehenden Personen. Die Angabe der alten Wohnung benötigt das Bürgeramt, um die Abmeldung vorzunehmen. In das Feld "Unterschrift des Wohnungsgebers" werden Name und Anschrift des Vermieters eingetragen. Der Mietvertrag ist nicht vorzulegen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit Wohnungsgeber ist der Vermieter also Eigentümer gemeint, nicht dein Freund, der ja auch nur zur Miete wohnt.

    Als nächster Schritt sollte dein Freund dem Eigentümer mitteilen, dass er in seinen Mietvertrag eine weitere Person aufgenommen hat. Dann ist alles legal. - Hat aber evtl. Konsequenzen, da die Betriebskosten, die als Basis die Personenanzahl haben (z.B. Müllgebühren), für ihn steigen werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wohnungsgeber ist der Vermieter und sonst keiner. Ich hab mich vor 6 jahren zuletzt ummeldet.

    Da wurde nur nach der neuen Adresse und dem Vermieter (Wohnungsgeber) gefragt, sonst nix.

    ich bekam dann den amtl. Aufkleber mit der neuen Anschrift in den Perso und das wars.

    Die wollten nicht mal den Mietvertrag sehen!

    Ob sich das seitdem geändert hat, weiß ich nicht-glaub ich aber auch nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du bei deinem Freund einen Untermietsvertrags hast, dann ist dein Wohnungsgeber dein Freund. Wenn nicht, dann muß er dich mit in seinen Mietvertrag nehmen und dann ist der Wohnungsgeber die Wohnungsgesellschaft.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn dort eigentümer stehen würde dann wäre es die hausverwaltung, die dann auch im grundbuchamt eingetragen ist.

    bei wohnungsgeber wäre es dein freund, mit dem du einen mietvertrag, im notfall auch ein untermietvertrag hast.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wohnungsgeber ist derjenige, von dem du die Wohnung gemietet hast, also dein Freund. Nimm im Zweifel deinen Mitvertrag mit. Manche Einwohnermeldeämter wollen den sehen.

  • ?
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Es waere in deinem Fall dein Freund, weil er ist ja Hauptmieter der Wohnung und hat den Mietvertrag unterschrieben. Nimm diesen (den Mietvertrag) aber vorsichtshalber auch noch mit ;-)

    Das folgende, bezieht sich NUR auf den Bezirk Berlin-Mitte:

    Zitat:

    "Bitte legen Sie daher ab dem 01.11.2009 bei Anträgen auf An- oder Ummeldung einen schriftlichen Nachweis des Wohnungsgebers über den Bezug der neuen Wohnung (z.B Mietvertrag, Kaufvertrag, Untermietvertrag, schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers auf dem Anmeldeformular) vor." Zitat ende

    Quelle: ->

    http://www.berlin.de/buergeramt/sonstiges/anmeldeh...

    Es ist also Irrelevant, ob dein Freund Eigentuemer oder nur Mieter ist, er ist "DEIN" Wohnungsgeber (Punkt).

    Nachtrag:

    Ich habe mir mal das Anmeldeformular geladen ->

    http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?5...

    ganz oben, ist die Angabe freiwillig ->

    Zitat:

    "(die Namensangabe des Wohnungsgebers ist freiwillig; sie wird empfohlen, wenn der

    Einwohner nicht durch eigenes Namensschild an Haus- und Wohnungstür erkennbar

    ist.)" Zitat ende

    Ganz unten bei der Unterschrift, muss dein Freund, mit angabe "EURER (seiner) Anschrift", unterschreiben!

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