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Wieso ist die Pfändungsfreigrenze......?
..... unterhalb des Existenzminimums?
Ich hatte im Jahre 1994 einen Kreditantrag bei einer Kreditvermittlungsagentur beatragt!
Da kam dann eine Dame bei mir vorbei, die mir eine halbe Stunde die verschiedene Unterlagen zur Unterschrift vorlag (Kreditantrag, Ratenausfallversicherung, ect.)
Danach kam der Kredit zwar nicht zu Stande, da ich in der Schufa stand, doch die Kosten für die Anfahrt, Beratungsgebühren von 1 Stunde und die Ratenausfallversicherung) in Höhe von 129 ,- Euro haben sich bis zum Jahre 2009 auf sage und schreibe 2600,- Euro hochgeschauckelt!
Ich hätte damals jedoch die Möglichkeit gehabt, den Widerspruch ein zu legen gegen diesen Bescheid, doch ich hatte damals nur die Schnauze voll und der Brief ging in den Papierkorp! Und so haben die jetzt einen 30-jährigen Vollstreckungsbescheid, der jetzt nur noch 800,- Euro beträgt!
file:///D:/Dokumente%20und%20Einstellungen/Thomas/Eigene%20Dateien/Downloads/d-8653374.html
und
......und wegen denen habe ich seit letztes Jahr eine Kontopfändung, bei der ich auch schon mehrere Arbeitsplätze verloren habe!
Wie gehe ich nun gegen diese kriminellen Handlungen dieser Kredithaie vor?
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
kommt drauf an, was Vollstreckt wird.
Schulden die in der Privatwirtschaft getätigt wurden, dürfen bis zur Pfändungsfreigrenze eingetrieben werden.
Single = 980 Euro
Wenn es um Kindesunterhalt geht, sieht das schlimmer aus. Hier kann, darf und wird der Schuldner, bis auf 631Euro monatlich runtergepfändet.
Kindesunterhalt geht halt vor allem.
"TM"
- TifiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nee, die ist ist oberhalb.
ALg 2 oder auch Grundsicherung im Alter liegen unterhalb der Pfändungsfreigrenze.
- vor 1 Jahrzehnt
Der Begriff des Existenzminimums gehört in den Bereich der Besteuerung von Einkünften (allgemein gesprochen). Das hat mit der MaÃnahme einer Zwangsvollstreckung, was eine Pfändung ja ist, nichts zu tun.
Du solltest Dir schnellstens ein sog. P-Konto (pfändungsgeschützt) bei einer Bank einräumen lassen. Das ist ab 01.07.2010 für die Banken gesetzlich verpflichtend.
Auch Pfändungen beim Arbeitgeber kann man vorbeugen bzw. einen Riegel vorschieben. Das erkläre ich aber nur persönlich Dir gegenüber, wie das geht.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Weil du den pfändbaren Teil falsch berechnet hast?
Der unpfändbare Betrag ergibt sich nicht 1:1 aus dem Gesetz. Von dem die Unpfändbarkeitsgrenze übersteigenden Einkommen sind weitere Teile unpfändbar etc. Einfach mal ins Gesetz gucken -> http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html
- sagabonaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Und wenn, dann wäre es auch kein groÃes Problem, weil man dann zumindest Anspruch beim Amt hätte. (Ob man da was bekommt ist dann noch eine ganz andere Sache.)
- pinataLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wie kommst Du denn auf den Unsinn?
Danke für Deine mail.
Du möchtest also 2 x das Existenzminimum, um Deine Schulden nicht zu bezahlen? Einmal das aus H4 und einmal das aus Deinem Einkommen --- irgendwie etwas absurd. Schulden sollte man schon bezahlen müssen.
- vor 1 Jahrzehnt
hallo bei arbeit 1634 euronen
und bei nicht arbeit sind öfentliche gelder vom amt nicht pfänbar auch nicht vom konto