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Kann die ARGE mich zu stationärer Therapie zwingen?

Moin Moin XD

In Kurzform mal die Ausgangssituation: Ich bin seit Jahren arbeitsunfähig, leider unter diversen Phobien, Depressionen, sowie einer Herzangstneurose. Nun war ich gerade das zweite Mal beim Amtsarzt, und das erste Mal beim psychologischen Dienst der ARGE. DIeser will vorschlagen, dass ich eine stationäre Therapie beginne. Dies ist für mich derzeit aber definitiv nicht möglich, und ich bin auch nicht willens, mich dazu zwingen zu lassen. Nun die Frage: kann die Arge mich zu einer stationären Therapie ZWINGEN? Sollte ich diese verweigern, entstehen mir dadurch Nachteile?

Update:

Lustig.. nein, ich bin NICHT arbeitsunwillig.. aber beim letzten Besuch in Schwerin, für den ich eine STunde ZUg fahren musste (eine weitere meiner Phobien).. bin ich bereits am Bahnhof 2 mal umgefallen, wegen der Medikamente, die verschrieben bekam, damit ich die Fahrt überhaupt durchstehe. ^^

Ich bin seit derweil über 20 Jahre erkrankt, und jetzt seit etwa 6 Jahren nicht mehr arbeitsfähig, dies ist mir auch von diversen Ärzten und Neurologen bestätigt worden, ich bin ständig krank geschrieben, wenn dies gefordert ist. Die ARGE denkt darüber nach, mich zum Frührentner zu machen... die Lady vom psych. Dienst hat mi weder zugehört, noch sich für meine Krankheitsgeschichte interessiert.. Stationär, fertig.. warum ich nicht willens bin, ist, weil mich dies eher zurückwirft, denn vorwärtsbringt. Ich brauche meine vertraute Umgebung, udn muss mich derzeit um meine kranke Mutter kümmern, die ohne mich nicht mehr klarkäme... DESWEGEN will ich nicht in stationäre Therapie.

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Eigentlich ist man bei ARGE nur bei Arbeitsfähigkeit. Mindestverfügbarkeit sind 15 Stunden/Woche.

    Kann es sein das die wollen das es zur EU-Rente kommt?

    Nein, meines Wissens nicht. Das kann überhaupt niemand, das mit den Zwang. Evtl. mal in ALG2 Forum gehen.

    Man kann die Verfügbarkeit einschränken lassen. Das müsste dann mit dem Hausarzt und Psychologen abgeklärt werden.

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

    Falls Du auf Grund deines Krankheitsbildes nicht arbeiten kannst, ist das alte Sozialamt zuständig. Da demnächst auch keine Rentenbeiträge mehr berücksichtigt werden sollen, werden sich wohl viele zum Sozialamt abschieben lassen.

    Zudem, es ergibt durchaus Sinn über Erwerbsunfähigkeitsrente nachzudenken. Google mal.

    ----------------------------------------------------------------------------------

    Falls Du deine Mutter pflegst kommt bei Dir "Einschränkung der Verfügbarkeit" in Frage.

    Hat sie eine Pflegestufe oder gibt es Atteste zum Gesundheitszustand? Ich glaube Du hast Beratungsbedarf. Hol Dir eine Berechtigungsschein für anwaltliche Beratung oder wende dich alternativ an eine Beratungstselle für ALG2 Empfänger.

    Sie können dich nicht zu etwas zwingen (Therapie), allerdings können sie versuchen Verletzung der Mitwirkungspflichten zu provozieren und so eine Sperrung der Leistung bzw. Reduzierung erreichen.

    Selber würde ich Dir empfehlen zusätzlich zu den persönlichen Terminen, Gedächtnisprotokolle anzulegen und relevante Dinge schriftlich gegen Bestätigung bei der ARGE vorzubringen/einzureichen.

    Der Fallmanger ist auch verpflichtet die persönliche Lebenssituation des "Kunden" zu berücksichtigen.

    Du solltest mit deinen Problem wirklich ins Arbeitslosenforum gehen und hier deine Fragen stellen.

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.a...

    Selber bin ich nicht ALG2ler, aber ich kenne viele die betroffen sind. Die ARGEn wollen sparen, auch wegen der Krise und dem Staatshaushalt usw.. Bei einer aus unseren entfernten Bekanntenkreis hat das Jobcenter enormen Druck ausgeübt, sie hatte auch eine kranke Mutter und musste pflegen usw., jedenfalls ist sie psychisch zusammen gebochen hat hat Suicid begangen. Mit ursächlich war die ARGE, welche überhaupt keinen Rücksicht auf ihre Problematik genommen hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die ARGE kann fordern, dass du alles, was möglich ist unternimmst, was deine Arbeitsfähigkeit wiederherstellt.

    Und wenn du schon so lange psychisch krank bist, dann ist eine stationäre Therapie ein vernünftiger Vorschlag.

    Wenn du nicht darauf eingehen kannst oder willst, können die dich nicht zwingen, die Therapie zu machen, aber die können sich weigern, dir weiterhin deinen Lebensunterhalt zu zahlen.

    Und genau das werden die auch machen.

    Dann musst du zum Sozialamt gehen, um weiterhin deinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

    Die sind nämlich für chronisch Kranke, nicht vermittelbare Personen zuständig.

    Das ist Fakt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    An diejenigen, die hier so vorschnell urteilen. Habt ihr überhaupt eine Ahnung von derartigen Erkrankungen?

    Das kann schon ohne solch unqualifizierte Kommentare die Hölle auf Erden sein.

    Aber genau wie ihr es hier macht, wird in der Realität auf Betroffene reagiert.

    Zwingen kann dich keiner. Allerdings kann eine Therapie, vllt. auch ambulant, eine Hilfe sein und sollte trotz der bestehenden Ängste ins Auge gefasst werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe mich mal etwas in das Thema eingelesen und kann dir nur einen Rat geben:

    Momentan brauchst du dir noch keine Gedanken über eine Zwangseinweisung machen, denn das muss Gerichtlich genehmigt werden! Vorher wirst du vom Vormundschaftsgericht angeschrieben und wenn dass geschieht, nimmst du dir einen Rechtsanwalt und gehst zu jedem Gespräch nur noch mit dem Anwalt! Deshalb schließe eine Rechtsschutzversicherung ab!

    Wann ist eine Zwangsbehandlung nicht gerechtfertigt?

    Zitat:

    Eine ambulante Zwangsbehandlung ist nicht erlaubt (BGH Beschluss XII ZB 69/ 00 ). Eine stationäre Zwangsbehandlung ist nur bei einem nicht-einwilligungsfähigen Patienten bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung nach dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit (§ 34 StGB ) gestattet. Eine drohende Verfestigung einer Erkrankung rechtfertigt allein eine Zwangsbehandlung aber nicht (BVerfG Beschluss 2 BvR 2270/96; BGH Beschluss XII ZB 236/ 05). Zitat Ende!

    Ps.: Ein freiwilliger Besuch bei einem Psychologen kann sehr Hilfreich sein!

    in diesem Sinne bleib Wachsam, denn ich habe schon von so manch einem Horrorfall gehört, wo z.b Psychiater einen Menschen aus Gefälligkeit in eine Stationäre Anstalt eingewiesen haben!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    dann wollen wir mal hoffen das die arge nicht willens ist weiter zu zahlen du willst dich ja in den arbeitsmarkt nicht eingliedern

  • RHR
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    wenn es definitiv nicht möglich ist, musst Du die Gründe darlegen und sie werden entweder gewürdigt oder verworfen.

    Mit dem "nicht Willens" würde ich nicht kommen.

    Du bist nicht in der Situation, dass Dein Wille hinsichtlich der Versuche, Dich wieder arbeitsfähig zu machen das entscheidende Kriterium ist.

    Gruß

    Ronald

  • tom
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Du solltest das mal annehmen die therapie zu machen, außerdem stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung, Du arbeitest ja bereits im Pflegedienst das sollte dir mal bewußt werden

    das ist schwarzarbeit wieso soll danndie Arge weiter für dich aufkommen

    nicht deine Krankheit ist der Grund sondern die Pflege deiner Mutter

    kein Wunder das Deutschland pleite ist

    Ich hoffe für dich Du bekommst eine gute stationäre Therapie

    ist doch frei , greif mal zu wie immer

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das kann sie nicht, jedoch bist Du verpflichtet alles zu tun um Deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Darum kann Dir bei nicht befolgen die Unterstützung gekürzt oder weitestgehend gestrichen werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hat dein Psychiater dich Arbeitsunfähig geschrieben?

    Du brauchst ein Attest von ihm das du wirklich nicht arbeiten gehen kannst, aufgrund deiner Psychischen Erkrankungen.

    Dazu zwingen können sie dich definitiv nicht, allerdings weiß ich nicht in wie fern dann Konsequenzen auf dich zukommen würden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und selbst für seine AU verantwortlich ist, darf sich nicht wundern, wenn die Leistungen gestrichen werden. Die Allgemeinheit ist nicht auch noch für das Wohlergehen von noch so gepflegten Phobien zuständig.

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