Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Mister fragte in Wirtschaft & FinanzenFinanzierung · vor 1 Jahrzehnt

Muss ich GEZ zahlen???????????????

Ich habe mir einen neuen Fernseher gekauft und den alten haben ich in den Keller gebracht ,muss ich jetzt nur für den neuen GEZ bezahlen oder für beide, obwohl ich den im Keller net benutze.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    In einem Privathaushalt ist grundsätzlich nur ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät gebührenpflichtig. Die Vergünstigung, für eine Rundfunkgebühr mehrere Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten zu können, gilt für den Rundfunkteilnehmer selbst sowie für seinen Ehegatten.

    Sie betrifft auch Personen, die im Haushalt des Rundfunkteilnehmers leben und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt, z. B. schulpflichtige Kinder.

    Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2009 287 Euro.

    Ausnahmen:

    Haushaltsangehörige (z. B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Wenn beispielsweise Sohn oder Tochter über ein Einkommen verfügen und Rundfunkgeräte im Zimmer, im Auto bzw. am Arbeitsplatz haben, müssen sie diese Geräte auf ihren Namen anmelden und Gebühren zahlen.

    Das Gleiche gilt, wenn etwa die Großeltern oder Schwiegereltern in der gleichen Wohnung oder im Haus wohnen und Rundfunkgeräte haben sowie ein eigenes Einkommen oder Rente beziehen.

    Untermieter und andere Personen, die nicht zur Haushaltsgemeinschaft zählen, sind selbst anmelde- und gebührenpflichtig, auch dann, wenn die Rundfunkgeräte von anderen zur Verfügung gestellt werden.

    Es kommt also nicht darauf an, wem die Geräte gehören, sondern wer sie nutzt.

    --------------------------------------------------------------------------

    In deinem Fall heißt das also, dass du nur für 1 Gerät bezahlen musst.

    Quelle(n): aus dem Gebührenlexikon der GEZ
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die GEZ wird nur einmal pro Haushalt fällig.

    Wenn du schon für ein TV bezahlst kannst du so viele andere Fernseher haben wie du willst. Die werden nicht mehr besteuert.

  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Du musst nur einmal bezahlen, egal wie viele Fernseher, Radios, Internetanschlüsse usw. du besitzt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ´die gebühr gilt für alle fernseher und radios im haushalt

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Cem
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein,gilt für alle Fernseher etc.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst GEZ zahlen dabei bleibt es gleich ob für den alten oder den neuen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nun nur wenn Du in Deutschland den Fernseher stehen hast.

    Grüße aus Igris

    Uwe

    Ps in Rumänien ist das etwas anders geregelt Und lange nicht so teuer

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du schon dafür bezahlst, dann kannst Du in Deinem Haushalt beliebig viele Fernseher anschliessen, Du zahlst nur für einen.

  • Heinz
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    ausser die Mäuse im Keller gucken Fernsehen, die müssen dann zahlen.

    gruß

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du solltest im Keller hausen. Dann zahlst Du wenigsten nicht für Lau die Gebühren.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.