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Ab welchem Streitwert lohnt sich ein Anwalt?

Ich habe einen Privatkauf über das Internet getätigt. Nun kam der CD-Spieler defekt bei mir an. DHL sagt mir, dass es kein Transportschaden ist. Der Verkäufer ist mit meinem Rücktritt vom Kaufvertrag nicht einverstanden. Habe 150Euro für das Gerät bezahlt.

Lohnt sich das Einschalten eines Anwalts schon bei diesem Streitwert? Für mich als Auszubildender, ist das doch schon eine Stange Geld.

Schon jetzt: Vielen Dank für ernstgemeinte Anworten!

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn (!) du im Recht bist, hast du mit den Anwaltskosten doch nichts zu tun... Die hat der Verkäufer als Verzugsschaden an der Backe

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du Azubi bist, erkundige dich mal bei dem Ortsamt deiner Stadt. Da finden Sprechstunden von Anwälten statt und du kannst Rechtsberatung gegen eine geringe Gebühr erhalten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Anwalts und Gerichtskosten sind etwa so hoch wie die Strreitsumme. Es kommt immer darauf an, wie sicher Dein Recht ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst zum Amtsgericht in deiner Stadt gehen und dann holst du Dir ein "Beratungsschein". Um es zu kriegen muss du deine Einnahmen beweisen das die gering sind. Einfach Ausbildungsscheine vorzeigen.

    Mit diesem Beratungsschein kannst du zu einem beliebigen Anwalt gehen und er muss dich kostenlos beraten und dich als Mandant annehmen. (Er darf von dir maximal 10€ verlangen). Die restlichen Kosten übernimmt der Staat.

    Diesen Tipp hat mir auch ein Anwalt gegeben da ich auch als Student einen anderen Fall hatte.

    Viele kennen diese Möglichkeit für einen kostenlosen Anwalt leider nicht.

    Hoffentlich hilft es dir auch weiter.

    Falls Dir Beratungsschein und Amtsgericht fremde Wörter sind, solltest du dich nicht erschrecken.

    Gib im google einfach

    Amtsgericht <deine Stadt> beratungsschein

    ein.

    PS: Diese Möglichkeit bietet sich nur für die jenigen die geringen Einkuft haben. Die grenze weiss ich nicht. Es eignet sich aber sehr gut für Schüler,Studenten und Arbeitslose.

    Quelle(n): eigene Erfahrung
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Sicherlich hast du noch keine Rechtschutzversicherung. War die Verpackung beschädigt als das Gerät ankam? Dann wäre es ein Transportschaden. Melde das auf jeden Fall Ebay und frag sie um Rat. Man weiß auch bei einem Anwalt, den man nicht kennt, nicht,ob er einen Fall nur wegen des Geldes annimmt. Du könntest auch noch bei der Verbraucherzentrale anfragen, die können dir evtl einen Rat geben.

    Viel Glück!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde der Verkäufer sollte das Gerät zurück nehmen, wenn es kein Transportschaden ist.

    Bei einem Anwalt bist du, mit dem Betreten des Büros schon mehr los als du bezahlt hast!

    Frage bei ebay nach, lass dich dort beraten, die haben dafür Fachleute.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung, für nichts 385€ bezahlt!
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das nennt sich "Betrug", und ist eine Straftat, da eine Eigenschaft zugesichert wurde ( Schadens und Mängelfrei ) die nicht zutrift.

    Ergo ist dem Verkäufer mitzuteilen, das sollte er sich weiter so insolent verhalten, eine Strafanzeige wegen Betruges im Raum steht.

    Wenn du diese Anzeige erstattest, ist der Angezeigte in der Beweispflicht, will heißen, er muss den Nachweis führen dass das Gerät, bei Versendung, in einwandfreien Zustand war.

    dafür braucht es keinen Anwalt, das Regelt die Staatsanwaltschaft. Ausserdem ist es kostenlos.

    Dafür muss man nicht persönlich bei der Polizei erscheinen, einfach der örtlich Staatsanwaltschaft, die für deinen Bezirk zuständig ist, den Sachverhalt schriftlich schildern und die Laden dann den Verkäufer vor. Wo er sich bei der ihm zuständigen Staatsanwaltschaft, zu dem Vorwurf äußern muss.

    "TM"

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