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Garantie, Umtausch etc. bei ebay für Privatverkauf?
Hallo Leute,
es ist so viel schon darüber gesagt und geschrieben worden aber ich weiß immer noch nicht wie ich mich bei ebay-Verkäufe verhalten soll. Reicht so ein Satz als Privatverkäufer oder muss was bestimmtest drunter stehen oder sogar noch eine Rechtsbelehrung oder was weiß ich?
Z.B. : "Da es sich um eine Privatauktion handelt wird der Anspruch auf Garantie und
Gewährleistung aufgrund des neuen EU - Rechts ausgeschlossen".
Danke!!
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo erst mal
Schau dir das mal an
http://www.it-recht-kanzlei.de/ebay-privatverkauf-...
Ich schreibe trotzdem immer:
Da es sich um einen Privatverkauf eines gebrauchten Artikels handelt, kann ich keine Gewährleistung oder Rücknahme bieten.
- Conny NLv 7vor 1 Jahrzehnt
"Da es sich um eine Privatauktion handelt wird der Anspruch auf Garantie und
Gewährleistung aufgrund des neuen EU - Rechts ausgeschlossen".
Ist schon mal Voraussetzung. Setze ich auch immer unter meine Auktionen.
Du bist aber als VK dafür verantwortlich, dass die ware dem zustand entspricht, in dem du sie anbietest. Entspricht sie dem nicht (bei Kleidung falsche GröÃe, Farbe oder Löcher, bei Geräten Defekte, bei PC- oder PS Spielen... fehlende Beschreibungen oder hängende CD's...), dann hat der Käufer das recht auf Erstattung. Er sendet zurück und wenn die Ware wieder bei dir angekommen ist, erstattest du seine kosten incl dem Rückversand.
Da nutzt dann auch kein Ausschluss der Garantie, wenn da was nicht stimmt!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du deine Beschreibung richtig gemacht hast und nicht ein defektes Gerät als völlig intakt bezeichnet hast, dann sollte jedermann klar sein dass es keine Garantien und Gewährleistungen gibt.
Du kannst einen Satz drunter schreiben dass du keine Garantie übernimmst.
Schau doch mal was andere da schreiben und dann mache es genauso. Ich hatte auch ohne den Satz bisher keine Probleme, da ich mich bei der Beschreibung an die Tatsachen gehalten habe.
gruÃ
Franky
- jatzy3Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Es reicht wenn du es als Privatauktion bekannt machst alles andere ist EU- Recht