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Welche Kosten sind gerechtfertigt ?
Hi
Ich hab vor einigen Tagen eine Bestellung im Netzt aufgegeben, Ware erhalten und Bankeinzug erfolgt.
Leider hab ich gestern getrieft und den Betrag zurück buchen lassen.Hab den Seitenbetreiber drüber informiert, mich entschuldigt und wollte den ausstehenden Betrag sofort überweisen.
Was mir klar war, das er für die Rücklastschrift gebühren verlangt..
Der Rechnungsbetrag sind keine 33 Euro, jetzt möchte der Seitenbetreiber aber 15 € Gebühr haben.
Ist sowas rechtens ?
Mir ist schon klar, das Gebühren anfallen, aber sind das gleich 15 Euro ?
3 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Da die Banken seit Januar diesen Jahres, keine Gebühren mehr verlangen dürfen, für geplatzte Einzug oder Überweisungen, sehe ich keinen rechtlichen Grund, dir fast 50 % des veranschlagten Preises als Gebühr abzufordern.
was anders wäre es, wenn er eine Abstandssumme, für den geplatzten Kauf in Anspruch nehmen würde.
Denn rechtlich gesehen, hast du einen gültigen Kaufvertrag geschlossen, der dann Abgewickelt werden muss.Was dann beinhaltet, solltes du diesen nicht einhalten, du zu Schadensersatz verpflichte bist.
Doch die Höhe der zu leistenden Zahlung, dürfte nicht höher als 20% des Betrages sein. ergo ca.6,60 Euro.
"TM"
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich halte 15 Euro auch für einen realistischen Satz. Teuer, ja... aber das ist nunmal so.
Ich frage mich viel eher, was "..hab ich gestern getrieft..." bedeuten soll..
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
das musst du deine hausbank fragen und nicht uns!
sorry- aber 15€ sind realistisch!