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chiophan fragte in Haus & GartenWartung & Reparatur · vor 1 Jahrzehnt

Wie kann ich mich wehren, oder nicht?

In dem Haus, das ich mit anderen Mietern bewohne, wurden seit April Baumaßnahmen vorgenommen. Bei mir sind es fünf Fenster, die neu gesetzt werden. Heraus gebrochen und eingesetzt wurden vier am 16.ten April. 3 Wochen später habe ich beschwert, weil nichts verputzt wurde und ich wie in einem Rohbau wohne.

Jede Woche wird vertröstet, wir machen weiter, aber uns fehlen die Arbeiter, die verputzen. die Fenster wurden heraus gebrochen, neue eingesetzt. Nach vier Wochen fing ich an, mich zu beschweren, weil sie nicht mehr verputzt wurden auch die Fensterbänke sind demontiert. Daraufhin schickte man am Nachmittag drei Arbeiter, die bis 22:30 Uhr verputzten und mir sagten, dass ich die Wand selbst nachschleifen muss. Von fünf Fenstern konnten nur vier gesetzt werden, da das Badfenster noch nicht geliefert wäre. Dieser Abbruch wurde vor 3 Wochen vollzogen, aber nicht verputzt. Letzte Woche hatte das Haus einen Aushang, dass die Verputzarbeiten am Montag gemacht werden. Ich habe alle Termine gestoppt und verschoben. Von den Arbeitern bekam ich gestern gesagt, dass sie erst nächste Woche zu meiner Wohnung kommen. Auf meine Frage, was mit den Fensterbrettern ist, bekam ich die Auskunft, dass sie nur die Bretter für innen dabei haben.

Ich muss jedes Mal mein Schlafzimmer umräumen, damit sie am Fenster arbeiten können. Kann ich mich irgendwo beschweren, denn wir haben Juni und seit 16.ten April sind diese Verschiebearbeiten schon im Gang.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wende dich an den Vermieter.

    Rekapituliere noch einmal genau mit Datum den Verlauf der Arbeiten, berichte von deinen verschobenen Terminen, (hast du dadurch finanzelle Nachteile gehabt, dann ebenfalls mit in deine Auflistung.)

    Erwähne die Unannehmlichkeiten, den Schmutz und die zusätzlichen Arbeiten, die du durch die dauernden Reinigungen hast.

    Liste dann die nicht erfolgten Arbeiten auf, und gebe ihm eine Frist von drei Wochen (Datum einsetzen!), bis zu deren Ablauf ALLE Arbeiten erledigt sein müssen, ansonsten drohst du ihm mit Mietminderung.

    Dazu lies bitte das noch genau durch:

    http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeb...

    Lies dir besonders den Absatz durch:

    Miete unter Vorbehalt zahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frage dar an wo du die Wohnung gemietet hast und sage den das du fünfzig Prozent der Miete abziehst von Anfang der Arbeiten bis zum letzten Tag bis alles fertig gestellt ist.

    Ein abschleifen der Wände ist für ein Mieter nicht zumutbar das müssen die machen welche da arbeiten.

    Ein jedes Gericht würde dir zustimmen und es gibt auch eine Tabelle wo man ersehen kann wie viel Mietminderung angebracht ist bei so einen Umbau.

    Google man nach. unter Mietminderung und der gleichen.

    Quelle(n): Umbau plus Mietminderung da bei.
  • Andrea
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Laß dich beim Mieterverein beraten. Die sind in jeder Stadt und können dir am besten helfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schreib auf jeden Fall schnellstmöglich (per Einschreiben + Rückschein am besten) einen netten Brief an Deinen Vermieter bzw die Wohnungsgesellschaft (an wen genau steht im Mietvertrag) und schildere denen Dein Anliegen. Desweiteren drohst Du mit Mietminderung und Anwalt und setzt Ihnen hierfür (also zur restlichen Arbeit an den Fenstern) eine Frist von höchstens 4 Wochen. Dann, falls nichts passiert würde ich mich echt an den Mieterschutzbund bzw einen guten Zivilrecht Anwalt wenden, der/die dann alles Weitere (Mietminderung usw - die wissen genau wieviel, wofür usw) für Dich in die Wege leiten.

    Zusätzlich würde ich den Vermieter(Wohnungsgesellschaft aber auch schon mal anrufen und versuchen das so abzuklären....und sie auf jeden Fall von Deinem Brief (evtl auch Vorhaben daß Du zum Anwalt gehst) in Kenntnis setzen.

    Viel Glück :-)!

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