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Niederlande liefern somalische Piraten nach Deutschland aus! Schön und gut, aber was sollen wir mit denen...?
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ganz einfach: Kielholen!
- HGHLv 5vor 1 Jahrzehnt
??????gute frage,aber sie haben sich zumindest die schlepperkosten gespart und können um asyl bitten.
- Die Süsse ❤Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Sie kommen nach Hamburg. Hamburg hat sehr gute Erfahrungen mit der Abstrafung von Piraten http://de.images.search.yahoo.com/images/view?back...
- GastonLv 6vor 1 Jahrzehnt
Der internationale Seegerichtshof hat seinen Sitz in Hamburg und dort wird dann gegen sie verhandelt.
Es kann gut sein, dass sie ihre Strafe in ihrem Heimatland absitzen müssen.
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- PiKeLv 6vor 1 Jahrzehnt
Sie werden eingebürgert und bekommen Hartz4 ;)
NEin Quatsch. Die werden hier ihre Strafe erhalten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Piraten haben einen deutschen Frachter gekapert.
Deshalb werden sie hier nach Deutschland ausgeliefert..
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da sie einen deutschen Frachter gekapert haben, stehen sie bald vor einem deutschen Gericht.
Falls diese Banausen Asyl beantragen, muà es ihnen leider auch noch gewährt werden, da niemand
nach Somalia abgeschoben werden darf.
Das bedeutet, der deutsche Steuerzahler muss sie auch noch ernähren !
- ascalon2607Lv 7vor 1 Jahrzehnt
StGB § 316c Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer
1.Gewalt anwendet oder die EntschluÃfreiheit einer Person angreift oder sonstige Machenschaften vornimmt, um dadurch die Herrschaft über
a)ein im zivilen Luftverkehr eingesetztes und im Flug befindliches Luftfahrzeug oder
b)ein im zivilen Seeverkehr eingesetztes Schiff
zu erlangen oder auf dessen Führung einzuwirken, oder
2.um ein solches Luftfahrzeug oder Schiff oder dessen an Bord befindliche Ladung zu zerstören oder zu beschädigen, SchuÃwaffen gebraucht oder es unternimmt, eine Explosion oder einen Brand herbeizuführen.
Einem im Flug befindlichen Luftfahrzeug steht ein Luftfahrzeug gleich, das von Mitgliedern der Besatzung oder von Fluggästen bereits betreten ist oder dessen Beladung bereits begonnen hat oder das von Mitgliedern der Besatzung oder von Fluggästen noch nicht planmäÃig verlassen ist oder dessen planmäÃige Entladung noch nicht abgeschlossen ist.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
(4) Wer zur Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 SchuÃwaffen, Sprengstoffe oder sonst zur Herbeiführung einer Explosion oder eines Brandes bestimmte Stoffe oder Vorrichtungen herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überläÃt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
HeiÃt : die bekommen 5 Jahre (man muà ja in Deutschland noch die schwere Kindheit und die haren Lebensverhältnisse der Angeklagten strafmildernd berücksichtigen)
Ihre Strafe sitzen sie dann hier in Deutschland auf Kosten des Steuerzahlers ab und nach ihrer Entlassung beantragen sie dann Asyl.