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Fernseher kaputt, trotzdem volle GEZ Gebühren?

Mein Fernseher ist vor 2 Monaten kaputt gegangen. Da ich ALG 1 beziehe und aufgrund einer Erkrankung ich in der nächsten Zeit keinen Vollzeitjob annehmen kann, kann ich mir bis auf weiteres keinen neuen Fernseher leisten, Jetzt habe ich dieses der GEZ mitgeteilt, die schrieben mir aber das aufgrund der Rechtslage eine Abmeldung nicht stattfinden kann, da kein Schaden ohne technischen Aufwand vorläge. Jetzt soll ich weiter die Rundfunkgebühren für de Fdernseher ablatten, obwohl ich gar keinen habe???? Das kann ja wohl nicht sein Ist das rechtens? Was soll ich tun, Widerspruch einlegen?? Habe ich ne Chance? Oder mit nem Anwalt drohen oder wie?

Diese Pauschalgebühr wird ja eh erst 2013 eingeführt, von daher kann ich das doch nicht so stehen lassen. Oder muss ich mich damit abfinden?

Update:

Nächsten Monat wird GEZ Gebühr wieder abgebucht, ich zahle zweimal im Jahr.

Update 2:

Rechtsanwalt? Was kostet sowas? Jemand ne Ahnung?

Update 3:

Fernseher ging letzten Monat in den Sperrmüll, also da steht keiner mehr.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ah,dasselbe Problem hat meine Mutter derzeit auch Gerät kaputt und GEZ schrieb,das sie trotzdem zahlen müsse da sie das gerät ja reparieren lassen könne und trotz defekt hätte sie es zum Empfang bereit.

    Totaler Unsinn,die wollen nur abzocken!

    Schreib denen zurück,das du kein Geld hast es reparieren zu lassen und das Gerät inzwischen entsorgt wurde.

    Zahle die Gebühren nicht,sollten die abbuchen einfach zurückbuchen lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Entsorge deinen Fernseher, somit hast du danach kein Geraet mehr zu Hause!

    Dann kann dir die GEZ kreuzweise ;-)

    Solange, wie das auch defekte Geraet bei dir in der Wohnung steht, geht die GEZ von "Empfangsbereitschaft" aus, was die Kosten, nach ihren Richtlinien, dann rechtfertigt.... *leider immo noch so* *grmpf*

    Nachtrag zu deinem Nachtrag:

    Zitat: "Fernseher ging letzten Monat in den Sperrmüll, also da steht keiner mehr." Zitat ende

    Der GEZ eine Aenderungs-Kuendigung schicken.

    NUR noch fuer Radio zahlen. (kann dir den Gebuehrensatz leider nicht sagen).

    DU hast KEIN Empfangsbereites TV-Geraet mehr in deinem Haushalt, somit ist die Gebuehr fuer dieses Rechtswidrig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Tinchen, du hast mit der GEZ einen Vertrag und darfst ihn auch rechtlich gesehen jederzeit kündigen. Das hat nichts mit Abmeldung zu tun sondern liegt eine Kündigung zugrunde. Wenn du das nicht gemacht hast, ist das legitim von der GEZ dir Gebühren zu erheben.

    Wenn du aber kündigst, ist das auch klar. Keine Gebührenpflichtige Einheiten. (Radio, Fernseher ect.)

    Da kann dir auch kein Anwalt helfen. Du mußt GEZ schriftlich kündigen oder weiterbezahlen. Ist unfair, aber so ist es.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, ein kaputter Fernseher hat keinen Einfluss auf die Abgabe. Aber wenn Du längerfritig aufs das TV-Gerät verzíchtest, kannst Du es abmelden.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Knackpunkt im Rundfunkgebührenstaatsvertrag: Nicht nur, wer tatsächlich fernsieht oder Radio hört, ist zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet. Es reicht schon aus, ein Rundfunkgerät „zum Empfang bereit zu halten", um die Gebühren entrichten zu müssen. Also ganz egal, ob oder wie oft man das Gerät benutzt! Selbst wenn der Fernseher ausgesteckt, kaputt ist oder im Keller steht, dem Gesetz nach sind auch solche Geräte Empfangsgeräte, die mit geringem technischen Aufwand wie z. B. einer kleinen Reparatur oder dem Anschluss an eine Antennenanlage empfangsbereit gemacht werden können! Es spielt auch keine Rolle, ob die Sendungen per Antenne, Kabel oder Satellit empfangen und ob vielleicht nur private Programme eingeschaltet werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    sofort zum rechtsanwalt

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