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Frage zum begleiteten Fahren mit 17 BF17 (Prüfbescheinigung)!!!?
Hi,
ich habe folgende Frage:
Die (rosafarbige) Prüfbescheinigung die man mit dem B17 bekommt ist doch auch noch einige Tage nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig. Aber darf ich dann auch mit dieser Prüfbescheinigung an meinem 18. Lebensjahr alleine fahren oder erst dann, wenn ich den Kartenführerschein ausgehändigt bekommen habe? Die Frage kommt daher, weil ich an einem Sonntag Geburtstag habe und den Kartenführerschein ja an diesem Tag nicht ausgehändigt bekomme.
Vielen Dank für euere Antworten
Zitat aus meinem Beitrag:"...dieser Prüfbescheinigung an meinem 18. Lebensjahr alleine..."
Ich meine natürlich an meinem 18. Geburtstag, nicht Lebensjahr :D
4 Antworten
- NostradamusLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ab deinem Geburtstag darfst Du alleine fahren. Die Prüferbescheinigung gilt für 3Monate ( in Deutschland ) als Führerschein.
Grundlage ist, ich zitiere
§ 48a Voraussetzungen FEV
(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat.
(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufzuführen.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__48a.html
Darin (2) steht das die Auflage der Begleitperson entfällt wenn das Mindestalter erreicht wurde, und (3) die Gültigkeit für die 3 Monate.
- vor 1 Jahrzehnt
Die Bescheinigung ist noch 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag gültig.
Quelle(n): fahrschulbuch - vor 1 Jahrzehnt
Ja, darfst du.
Du musst dir den Kartenführerschein innerhalb von 3 Monaten danach holen.
Quelle(n): fahrschule^^ - Anonymvor 1 Jahrzehnt
du kannst mit dem prüfungsbescheinigung alleine weiterfahren