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Wer ist bei diesem Problem im Recht? Was soll ich tun?
Es geht um folgendes kleine Problem. Ich habe mir in unserer Stadtbücherei vor längerem ein Buch ausgeliehen. Leider ist mir darüber zu Hause ein Glas Wasser ausgekippt. Das konnte man dem Buch auch nach der versuchten Rettung noch ansehen, in Form von Seiten gewellt etc. Jetzt wollte ich das Buch zurückbringen und da hieß es die Bücherei würde entweder das Buch neu kaufen und ich müsse dann dieses bezahlen oder ich hätte das Buch neu kaufen müssen. Die wollen das identische Buch haben welches im Handel 25 Euro kostet. Ich bin dann zur Versicherung hingegangen (hab nicht dran gedacht das die für geliehene Sachen mit Schaden nicht aufkommen) und der Vertreter sagte mir dort direkt das die gar nicht verlangen dürfen das ich das Buch ersetze. Das Buch sei zwar nass geworden und man sähe es ihm auch an, aber an und für sich kann man immer noch drin lesen. Ganz zu schweigen davon dass das Buch schon vorher mehrmals ausgeliehen worden wurde und daher eine Wertminderung vorliege. Mir wurde desweiteren von dem Vertreter gesagt ich solle freundlicherweise einfach die Hälfte zahlen (um des Friedens willen) aber mehr auch nicht. Und wenn die klagen wollen sollten die es einfach machen da sich wohl kein Richter für soetwas die Mühe machen würde.
Was meint ihr dazu? Ich war auf jeden Fall dann nochmal bei der Bücherei und die Dame hinterm Schalter wollte davon nichts wissen (war ja klar) und meinte nur, wenn ich mich stur stellen wolle sollte ich das ganze mit dem Büchereileiter abklären. Der war nicht im haus sodass sie mir sagte ich solle mal anrufen in der Woche und dann per telefon mit dem reden oder einen Termin ausmachen, was ich dann auch tun würde.
Wozu ratet ihr mir? Lieber klein beigeben oder hat mein Versicherungsvertrer recht und ich sollte dagegen angehen?
Danke schonmal für Antworten.
12.50 würde ich ja auch zahlen, aber da hat die Dame sich nicht mit einverstanden erklärt. unterschrieben habe ich damals nichts bzw muss man auch nicht wenn man nen Ausweis bekommt. Es ist halt nur in jedem Buch das man ausleiht ein Stempel das man für jedwegen Schaden haften muss. Und dabei sei erwähnt das man sogar keine Bleistiftunterstreichungen machen darf. Komisch wie oft ich auch Bücher in der Hand halte die zerissene Seiten haben, Kochbücher verklebt und schmutzig sind oder auch reingeschrieben ist. Merkwürdigerweise muss da keiner für aufkommen, deshalb find ichs auch so unfair. Den Zeitwert würd ich wie gesagt auch zahlen, aber keine volle 25 Euro für ein buch welches ich schon in gebrauchtem Zustand ausgeliehen habe und welches durchaus noch gut lesbar ist. Man sieht dem buch an das es nass geworden ist, verstehe ich auch, aber dennoch denke ich das ich im recht bin.
10 Antworten
- Maeve DragonLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn ich ein gebrauchtes Buch kaufe, dann ist es schon ziemlich teuer, wenn ich die Hälfte des ehemaligen Kaufpreises bezahlen soll.
Der Versicherungsvertreter hat Recht. Suche mal bei Amazon nach dem Buch. Die bieten sehr oft auch gebrauchte Exemplare an. Dann kaufst du der Bibliothek das "neue" Exemplar und bringst es dann der Bibliothek im Tausch für das mit dem Wasserschaden.
Wenn die das nicht wollen, dann können sie ja klagen.
- RHRLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
hast Du schon einmal versucht, ein gut erhaltenes Exemplar bei ebay zu kaufen?
Ich hole mir da oft neue oder neuwertige Bücher, meistens gebunden). Die Versandkosten für Bücher sind ein Witz, ich habe mir gerade erst zwei neue, eingeschweisste, gebundene Bücher für 1,90 € inkl. Versandt gekauft
GruÃ
Ronald
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Jede Bibliothek hat eine Benutzerordnung. Darin ist das klar gereglt.
- vor 1 Jahrzehnt
Sollte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bibliothek stehen, dass beschädigte Bücher ersetzt werden müssen, so musst du das auch tun. Du hast die AGB schlieÃlich anerkannt, als du dir deinen Bibliotheksausweis geholt hast.
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- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Haftbar bist Du grundsätzlich nur für den Zeitwert. Wenn in den AGBs der Bücherei etwas anders steht, kann nur ein Richter entscheiden. Ob Du bei einem Büchereibuch noch die Hälfte zahlen musst, ist bei einem Urteil auch noch fraglich. Du bietest eine kulante Lösung an.
- SternchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du das Buch unbrauchbar gemacht hst, solltest Du es ersetzen.
Nachtrag:
Auszug aus der Benutzerordnung für öffentliche Bibliotheken:
•Der Benutzer haftet für alle von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Verluste oder Beschädigungen der überlassenen Medien sowie für sonstige von ihm bei der Benutzung verursachten Schäden.
Eine verschuldensunabhängige Haftung ist nicht möglich, nur eine Haftung für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Verluste/Beschädigungen.
•Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bibliothek nach pflichtgemäÃem Ermessen.
•Als Ersatz gilt die Ersatzbeschaffung durch den Benutzer. Wird innerhalb eines Monats kein Ersatz beschafft, so ist die Stadtbibliothek berechtigt, eine Geldleistung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu fordern.
- vor 1 Jahrzehnt
hmm, also ich finde zwar, so ein mit wasser bekipptes buch sollte eigentlich schon ersetzt werden
ist schlieÃlich bibliothekseigentum und will von denen genauso wie von jedem anderen menschen im normalen zustand wieder zurückgebracht werden
dem bibliotheksleiter würde ich ausrichten, was der versicherungsvertreter sagte, falls da die ansichten auseinandergehen, würde ich einfach den bibliotheksleiter mit dem versicherungsvertreter darüber reden lassen
- apfelmusLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich an deiner Stelle würde mir da ehrlich gesagt, keine so groÃen Gedanken machen. Wie die Versicherung dir schon gesagt hat, das Buch hat ja nur einen optischen Schaden erlitten... und dies ist nicht wirklich relevant für eine Bücherei. Eine Bücherei verleiht ja nur Bücher und will ja nicht Bücher verkaufen! Nur die Optik ist nicht mehr so reizend, aber solange der Inhalt sich noch lesen lässt?
Ich würde es zumindest so argumentieren! Ãber Knicke im Buch regt sich doch auch keiner auf, oder? Kleine Abschürfungen auch nicht! Ich hoffe, dass deine Bücherei kulant ist!
- gebrauchsmalerLv 5vor 1 Jahrzehnt
Dein Vertreter hat Recht.
Das Buch war nicht in einem Neuzustand.
Der halbe Buch-Neupreis währe damit angemessen.
Eine Anzeige würde wegen Geringfügigkeit eingestellt. AuÃerdem sind die Büchereien gegen Verluste ebenfalls Versichert.
Beim Nächstenmal vorher überlegen was man der Versicherung erzählt.
- toxy³ ™Lv 7vor 1 Jahrzehnt
naja, theoretisch ist es so, dass man tatsaechlich bei einem schaden nur den zeitwert ersetzen muss. kann aber sein, dass die buecherei da anderes in ihren nutzungsbedingungen stehen hat, die du ja unterschrieben hast.
bei einem kleinen betrag wuerde ich es fuer mich selber aber so sehen, dass ich es voll ersetzen wuerde. war immerhin deine ungeschicklichkeit und das buch gehoert der allgemeinheit. dann wuerde ich mir wegen 12,50 nicht so viele gedanken machen...
(mal im ernst: wenn du nur popelige 10 euro pro stunde verdienen wuerdest, haette dich der besuch bei dem versicherungstyp schon mehr gekostet a;s das buch.)