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Kfz-Versicherung bezahlt, trotzdem Abmeldung?
Hallo, hier mal eine Frage aus meinem Bekanntenkreis. Meine Bekannte hat ihre Kfz-Versicherung etwas zu spät bezahlt. Sie bekam von der Versicherung ein Schreiben mit der Bitte die Prämie innerhalb eines Monats zu begleichen ansonsten erlischt die Versicherung. Der Monat endet am 30.06.2010. Nun hat sie am 01.06.2010 die Prämie bezahlt. Alles ersichtlich durch Kontoauszüge. Am Wochenende dann der Schock. Sie soll bis zum 10.06.2010 ihr Fahrzeug still legen lassen. Was soll sie jetzt tun?
Die Versicherung sprach zwar die Kündigung aus, aber sagte ich selben Schreiben : " So machen Sie die Kündigung unwirksam. Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Kündigung, wird die Kündigung unwirksam und der Vertrag besteht fort. " Das Schreiben war vom 26.05.2010. Bezahlt am 01.06.2010 .
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Sie soll die Versicherung anrufen und nachfragen, ob die Prämie korrekt verbucht worden ist.
Und zwar UMGEHEND!
Nicht erst warten, bis das Kennzeichen entstempelt worden ist und unnötige Kosten entstehen, die hätten vermieden werden können.
- NostradamusLv 6vor 1 Jahrzehnt
Die Prämie wurde nicht pünktlich bezahlt, deshalb hat die Versicherung gekündigt.
Gleichzeitig geht mit dieser Kündigung eine Meldung an die Zulassungsstelle das keine Haftpflichtversicherung mehr besteht.
Daraufhin wird der Halter von der Zulassungsstelle aufgefordert das Kfz stillzulegen,
ODER
eine neue Deckungszusage (Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ) vorzulegen.
Wenn sie jetzt diese Deckungszulage nicht vorlegt, wird das Kfz zwangsweise stillgelegt, egal ob die Prämie bezahlt wurde oder nicht. Deshalb muss deine Bekannte von der Versicherung diese Deckungszusage holen.
Automatisch geht da nichts wenn die Prämie bezahlt wurde.
Falls der Versicherungsvertreter angibt es wäre geklärt, die Deckungszusage hätte die Zulassungstelle schon, dann auch bei der Zulassungsstelle nachfragen ob dort schon die neue Deckungszulage vorliegt. Das geht öfters schief.
- ShefraLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn sie Pech hat und trotzdem mit dem Auto nach dem 10.6. fährt, kann es passieren, dass sie keinen Versicherungsschutz mehr hat. Deshalb muss sie das mit ihrer Versicherung abklären. Am besten sie ruft an und lässt sich eine Bestätigung schicken, dass das Geld eingegangen ist und weiterhin Versicherungsschutz besteht.
- engel_d_kLv 4vor 1 Jahrzehnt
Sofort mit der Versicherung in Kontakt treten, Kontoauszüge in Kopie zuschicken. Vielleicht klappts dann noch..... Bei gröÃeren Versicherungen mit zig versch. Abteilungen dauert es manchmal seine Zeit, bis das Geld vernünftig gebucht wurde.
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- vor 1 Jahrzehnt
wenn sie bezahlt hat passiert weiter nichts ..........sie muà ihn nicht abmelden ausser die vers. hat gekündigt .
Kam die Abmeldungsverpflichtung schon vom Zulassungsamt ?
Dann sofort dort mit Nachweis der Zahlung vorsprechen !
- erjottLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ist es nicht ein bisschen naiv zu glauben, dass das hier ein Mitarbeiter der Versicherung liest und entsprechend tätig wird Fragezeichen. Auf jedem Schreiben von einer Versicherung steht mindestens einmal eine Telefon-Nr., unter der Fragen beantwortet werden. Bitte diese Nummer anrufen. Ihr macht euch nur zusätzliche Arbeit, wenn ihr erst hier fragt und anschlieÃend doch mit der Vers. sprechen müsst.
- mbraun01Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
am Besten kurz Rücksprache mit dem Versicherungsvertreter bzw. der Versicherung und dem/der Sachbearbeiter/-in nehmen. Die Verbuchung des Betrages auf dem Versicherungskonto sieht die Versicherung ja dann und wird ein entsprechendes anderslautendes Schreiben an Deine Bekannte schicken. Darf man sich nicht einschüchtern lassen und muss cool bleiben. Dir und Deiner Bekannten eine schöne Woche.
- vor 1 Jahrzehnt
laufen lassen, der Zahlungseingang erfolgt etwas zeitversetzt und bis die Schnarchnasen von der Versicherung das gemerkt haben, vergehen schonmal 10 Tage.
Ihr braucht da weiter nichts mehr machen. Hättet ihr nich gezahlt, würde die Zwangsstilllegung durch die Behörde erfolgen. Dann kommt ein Schreiben, indem steht, das das Fahrzeug mit sofortiger Wirkung nicht mehr bewegt werden darf bis zum schriftlichen Nachweis durch Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung.