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Wie lange kann ich einen Scheck einlösen?
Vor über 5 Jahren habe ich etwas in einem Versandhaus bestellt. Ich zahlte per Nachname, schickte einige Artikel zurück und bekam dafür einen Scheck im Wert der zurückgegebenen Artikel. Irgendwie hab ich den Scheck dann aber wohl verschlampt und fand ihn nun bei einem Umzug wieder. Kann man den noch einlösen? Oder ist einfach irgendwann ne Frist abgelaufen und man hat Pech gehabt wenn man sich das Geld noch nicht geholt hat.
Wäre toll, wenn jemand Ahnung davon aht, sonst muss ich mal bei meiner Bank nachfragen.
4 Antworten
- GänseblümchenLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Vorlagefrist eines Schecks
Die Vorlage eines Schecks bedeutet, dass der Scheck beim bezogenen Kreditinstitut zur Zahlung eingereicht wird. In Art. 29 Scheckgesetz sind Vorlagefristen wie folgt geregelt:
* Im Inland ausgestellte Schecks: 8 Tage
* Im europäischen Ausland ausgestellte Schecks: 20 Tage
* Im außereuropäischen Ausland ausgestellte Schecks: 70 Tage
Die Vorlegefrist beginnt mit dem im Scheck genannten Ausstellungsdatum; der Ausstellungstag wird hierbei nicht mitgerechnet (Art. 56 ScheckG). Ist ein Scheck vordatiert worden, kann er auch schon vor dem Ausstellungsdatum vorgelegt werden.
Ist die Vorlagefrist abgelaufen, kann er dennoch eingelöst werden; die bezogene Bank darf aber die Einlösung verweigern.
Wurde die Vorlagefrist versäumt und wird der Scheck nicht eingelöst, verliert der Vorleger das spezielle scheckrechtliche Rückgriffsrecht. Sein Recht, die Zahlung aufgrund des der Scheckausstellung zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
Jedoch ist ein Scheck immer bei Vorlage fällig.
- EricLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das Versandhaus will sich bei dir noch Bedanken.Jegliche Forderungen sind verjährt. Und den Scheck kannst du dir nur noch Einrahmen und an der Wand Aufhängen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das Scheckgesetz -Vorlegung und Zahlung des Schecks Abs 29,
Im Inland muss der Scheck innerhalb von 8 Tagen der Bank zur Einlösung vorgelegt werden.
Bei einem Scheck aus dem Ausland gelten 20 Tage. Das Ausstellungsdatum gilt.
Dein Scheck nicht mehr einlösbar und ist längst verjährt.
Quelle(n): Wiki Scheckgesetz - Anonymvor 1 Jahrzehnt
bei deinem Kreidtinstitut m.w. nur 3 oder 6 Monate.
Falls es aber von einem Versandhaus ist, das es heute noch gibt (nicht Quelle), dann wende Dich am besten an die. Schicke den Scheck bei der nächsten Bestellung mit und schreib ein paar Zeilen.
Das wäre aber auf Kulanzbasis.