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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungPolitik · vor 1 Jahrzehnt

Kann man als Bürger eines Landes?

eigentlich auch einen Mißtrauensantrag stellen?? Denn unsere Regierung hat doch bei der Mehrzahl der Bevölkerung ihr Vertrauen verspielt. oder sehe nur ich das so??

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Leider nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ob sie noch Vertrauen hat oder nicht, darüber kann man stundenlang reden. Jedenfalls laut GG ist so ein Votum durch das Volk nicht vorgesehen. Aber erinnert sei vor gut 20 Jahren an die DDR-Bürger und 2005 mit den Hartz Gesetze. Beides Mal hat der Druck auf der Staße durch Demos eine Regierung zum Fall gebracht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch und gerade hier sollte man die vorgeschriebenen gesetzlichen Wege beachten.

    Im weitesten Sinne sind Politiker im Auftrag als Honorar oder Vollzeitbeschäftiger für "uns" tätig.

    Daraus ließe sich eine ganz normale Abmahnung ableiten.

    Dieses gilt natürlich nur für Personen.

    Mit dem Vertrauen verspielt und die Mehrzahl der Bevölkerung ist das ebenso ein Problem.

    Nicht jeder Aktionär hat auch Stimmrecht.Wenn das so wäre würde Deutschland und auch andere Länder wohl anders aussehen.Ob uns das gefallen würde mag jeder für sich beantworten,

    Fakt ist das trotz Krise der Arbeitsmarkt sich permanent erholt.Zahlen von 92 haben wir in der Beschäftigung.

    Ebenso steht der € im Vergleich zur Einführung nicht schlechter.

    Es wird wieder mal mit Angst regiert.Das ist das eigentlich Schlimme an der Entwicklung.

    Das Thema kennen alle Parteien.

    Wir machen Angst und dann wählt man das kleinere Übel.

    Ob Grün Rot Gelb Schwarz oder sonst wie, mit Angst auf Stimmenfang.

    Wie ,überspitzt gesagt, im kalten Krieg und nicht mit mündigen Bürgern

    Gruß vom Paten

  • vor 1 Jahrzehnt

    hmmmmmm

    wir können eine Petition einreichen mit sehr vielen Unterschriften

    Volksbegehren beantragen

    Demonstrieren

    alles mit dem Ziel - Misstrauen gegen die derzeitige Regierung bekunden und auf Auflösung des Bundestags plädieren

    das ganze muss an das Parlament gerichtet sein.

    Das Parlament kann die Regierung auflösen - worauf warten wir ???

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  • Catan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Sry, kann nur das Parlament:

    Artikel 67 GG

    (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.

  • Petra
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Deinen Mißtrauensantrag kannst Du allerhöchstens bei der nächsten Wahl, an der Du mitmachen darfst, niederkreuzen.

    Da ist es sogar rechtens, wenn Du links kreuzt, denn jeder schiebt den Schlamassel immer auf den anderen.

    Die Karre ist längst an die Wand gefahren, das nun erkannte Sparen althergebracht, der steuerzahlende Mensch tut es schon seit mehr als Jahren.

    Und den Rest kann man nur mit links erledigen, die haben da die größte Erfahrung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das darfst Du immer, ist sogar Straf-frei. Nur einen Wert wird das nicht haben. Wenn aber genügend gleich gesinnte sich in einer Partei finden könnte es doch noch klappen. Bloß ändert sich dann noch was? Die Schulden sind schon in unserem Namen gemacht worden.

    Grüße Uwe

  • kaelon
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein natürlich nicht aberdu kannst bei der nächsten Wahl jemand anderen wählen.

    Bei 83.000.000 Bürgern dürfte es wohl keine funktionierende Regierungsarbeit mehr geben könnte jeder einen Antrag auf Absetzung der Regierung stellen^^.

    Mit Demokratie hätte das dann auch wenig zu tun.

  • vitale
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Können kann man alles. Nur ober so ein Beamter, der den Antrag bearbeiten muss, auch weiß, wie man ihn bearbeiten muss. Ich fürchte der Antrag wird abgelehnt werden oder landet in der Schublade. Skandalös, aber ist so.

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