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Zug fahren von geistig Behinderten?
Also... Eine Freundin von mir ist bisschen geistig behindert. Man merkt's aber nicht wirklich. Sie is halt nur bisschen langsamer im denken und sowas. Naja. Auf jeden Fall würde sie mich gerne mal besuchen kommen, da gibt's nur ein Problem: Sie wohnt bisschen mehr als 100km weg. Mit dem Zug wäre da so ziemlich die einzigste & billigste Lösung. Nuuur: Darf sie mit ihren 18 Jahren alleine Zug fahren (wenn sie mindestens 1x umsteigen muss)? Und wie schaut's da aus mit dem Geld? Weil bei manchen Rollifahrern gibt's das ja, dass die einen Teil der Strecke kostenlos mit dem Zug fahren dürfen.
Also... Kennt sich da jemand aus? Ich hoff's auf jeden Fall (:
Ok danke schon mal. Dann denk ich mal, dass ich mich bei der Bahn mal informier. ;)
Und danke schon mal soweit, wer aber noch genaueres weiß: nur her damit ;)
8 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Also - behinderte Menschen haben einen Behindertenausweis spezifisch für Fahrscheine. Diesen stellt das zuständige Gesundheitsamt aus. Dort wird auch festgelegt, auf welchen Strecken die Person kostenlos fahren darf.
Desweiteren gibt es bei der Bahn die Möglichkeit, dass sich behinderte Menschen helfen lassen können. Das kann auch telefonisch abgeklärt werden.
Auf den Bahnhöfen mit einer Bahnhofsmission sind diese Ansprechpartner und helfen kostenlos bei Ein- und Ausstieg.
Auch gibt es bei der Bahn die Möglichkeit, einen Betreuer für die Fahrt zu organisieren, dieses ist allerdings kostenpflichtig
- Super AlfredLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du sie liebst, dann ersparst Du ihr den Stress und fährst selber hin.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
falls sie einen behindertenausweis hat kann es sein dass sie sogar umsonst fahren kann, evtl sogar mit einer begleitperson. das hängt aber sicher vom grad der behinderung ab und auch davon welche züge sie benutzt. ein freund von mir (auch nicht körperlich sondern nur geistig behindert) konnte damit deutschlandweit alle regionalzüge mit begleitperson benutzen, das ist aber schon einige jahre her, es könnte sich mittlerweile auch geändert haben. da würde ich einfach mal am bahnhof nachfragen.
warum sie nicht alleine fahren dürfen soll verstehe ich nicht. mit 18 ist sie erstens volljährig, zweitens ist das auch bei minderjährigen kein problem.
- Lucius T FowlerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Mit 18 ist man hierzulande immer noch volljährig, solange man wegen einer geistigen Behinderung nicht einem Vormund (neudeutsch: Betreuer) unterstellt ist. Sie wird's ja wohl schaffen, einen Fahrplan zu lesen und an einem Bahnhof richtig umzusteigen. Und notfalls: Was, bitteschön, sind denn 100 Kilometer? Wenn das im selben Bundesland ist: Es gibt bei der Bahn die "Ländertickets" für bis zu 5 Personen, die sind schön billig, und du könntest doch hinfahren, sie abholen, sie übernachtet bei dir, und ihr fahrt am nächsten Tag gemeinsam zurück zu ihr. Würde ich auf jeden Fall so machen.
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- karinke99Lv 4vor 1 Jahrzehnt
ja, ruf bei der bahn an. aber ich schaetze, ihr kommt wegen der behinderung in bezug auf rabatt nicht weit, denn ein rollstuhlfahrer hat doch ganz andere probleme zu loesen. aber da kann dir echt nur die bahn genaue auskuenfte geben.
oder ein reisebuero
- geronimo880Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn sie einen Behinderten-Ausweis hat,mit dem MerkzeichenG kann sie beim zuständigen Versorgungsamt eine Fahrkarte für 30Euro( für ein halbes Jahr ) erwerben. Mit dieser Karte kann sie im Umkreis von 50km alle Busse und Bahnen benutzen. Mit dem Buchstaben B der vorne auf dem Behinderten-Ausweis sein müßte,kann eine Begleitperson dann kostenlos mitfahren.
Quelle(n): Besitze auch einen Behinderten-Ausweis - KlausLv 7vor 1 Jahrzehnt
Frage Deine Freundin ob sie einen Behinderten-Ausweis besitzt und was auf der Rückseite eingetragen ist.
G bedeutet - erhebliche Gehbehinderung
aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
(Freifahrt im öffentlichem Nahverkehr, bis 50 km im Umkreis)
B - Eine Begleitperson kann kostenlos mitfahren.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Frag die Bahn, da wird euch geholfen.
"TM"