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schimmelentfernung mit kaution bezahlen?
hallo zusammen!
ich habe ein problem mit meinem ehemaligen vermieter!
wir haben über zwei jahre in einer wohnung gewohnt. vor etwa einem jahr haben wir bemerkt, dass die wohnung schimmelt. der vermieter wurde informiert. er redete sich raus, das wir falsch lüften/ heizen. er hat sich den schimmel einmal angeschaut, aber danach nichts weiter unternommen.
wir haben uns dann hin und wieder mit nachbarn über das problem unterhalten. die haben uns erzählt, dass unsere vormieter auch schon ein schimmelproblem hatten, und das über den schimmel nur immer wieder drüber gestrichen wurden (die ganze straße wusste, dass die wohnung verschimmelt ist).
nun sind wir dort ausgezogen. heute wollten wir die wohnung an unseren vermieter übergeben. wie mit dem vermieter vereinbart haben wir die wohnung nicht renoviert, denn wir haben beim einzug schon viel renoviert. auch gegen den schimmel haben wir in den letzten wochen nichts unternommen.
nun will der vermieter die kaution behalten, mit der begründung, dass wir die wohnung nicht in dem zustand übergeben, wie wir sie bekommen haben.
wir haben darauf geantwortet, dass alle nachbarn wissen, dass die wohnung schon seit jahren verschimmelt ist. der vermieter sagt dazu, das sei gelogen.
wer ist nun im recht?
mit sicherheit habe ich anständig gelüftet (ich hatte in meinen vorherigen wohnungen noch nie ein schimmelproblem). das heizen in der wohnung war aber schwierig, denn wir hatten für eine vier zimmer wohnung nur zwei ölofen (einer davon falsch angeschlossen und schwer zu benutzen).
muss ich die schimmelentfernung von meiner kaution bezahlen (ich kann nicht beweisen, dass die wohnung vorher schon geschimmelt hat).
danke für eure hilfe!
3 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
bei dieser Sache, wird es ohne Anwalt und Prozess nicht zu einer Einigung kommen.
Du hättest in dem Moment wo der Schimmelbefall euch Kundig geworden ist, einen Gutachter einschalten müssen, der die Art, Umfang und Gründe verifizierte. Da das unterlassen wurde, ist die Beweislage nun eine umgekehrte, sprich ihr müsst Nachweisen, das der Schimmel nicht durch euch verursacht wurde.
Da liegen so ziemlich alle Vorteile bei eurem Vermieter. Wenn ihr über Mietrechtschutz verfügen solltet, würde ich Klagen. Wenn kein Rechtschutz vorhanden, davon Abstand nehmen, den die Jahreskaltmiete, stellt dann den gerichtlichen Streitwert da.
wenn ihr also bspl. 1000 Euro Kaltmiete zu Grunde legt, sind das 12.000 Euro Streitwert, daraus leitet sich dann auch die Kosten für den Rechtsanwalt ab. Und solltet ihr unterlegen, kommen Gerichtskosten und die Kosten für die Gegenpartei auf euch zu. Da können dann mal Locker, 5.000 Euro kosten auflaufen.
Daher mein, aus eigener Erfahrung entstandene Ratschlag, lasst ihm die Kaution, ist billiger.
"TM"
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich ist der Vermieter zur Schimmelbeseitigung verpflichtet. Wenn er nachweist, dass es kein Gebäudeschaden ist, also falsches Lüften o.ä. kann es Dir das weiter berechnen.
Lass ihn das von der Kaution abziehen und fordere über einen Anwalt die Kaution zurück. Mit Zeugen hast Du gute Chancen Dein Geld zu bekommen. Aber es dauert bis zu 18 Monate
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du liegst im Recht. Der Vermieter muss sich um den Schimmel kümmern. Zudem wurde keine Renovierung bei Auszug schriftlich vereinbart!?
Es ist also egal, ob es schon vorher schimmelte oder nicht. Zur Not muss man einen Anwalt einschalten