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Serena
Lv 4
Serena fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Frei nehmen wanns am wenigsten passt?

Servus,

ich mach eine Ausbildung als Fachinformatiker und der Kerl der am meisten Anteile an meiner Firma hat (nicht der Geschäftsführer) hat auch eine Firma und lässt mich, sozusagen für ihn kostenlos, Samstags auch mal reinkommen. Seine Sekretärin hat mir lieb "bitte" gesagt (zumindest das erste mal noch) also hab ichs natürlich unter der Bedinung dass ich einen anderen Tag dafür frei nehmen kann gemacht.

Nun findet der Herr aber auch dass ich hier an sämtlichen Fenstertagen und beliebten Urlaubszeiten, also immer dann wenns sich lohnen würde frei zu nehmen, "Wache halten" soll.

Ist das so erlaubt? ich hab eh nur das gesetzliche minimum von 20 tagen Urlaub und die will ich wirklich nicht mit "jeden Winter-Dienstag und Donnerstag frei" verbringen.

Update:

*Nachtrag: rausgeworfen werden mag ich natürlich auch nicht - vorallem soll nicht sowas passieren dass die IHK findet die Firma ist nicht als Ausbilder geeignet. Weil die Prüfung und den Titel hinterher krieg ich auch ohne dass die mir im Betrieb irgendwas lernen und den Rest tun Google und Wikipedia :-/

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grundsätzlich sind Urlaube abzustimmen nd zusammenhängend zu gewähren. In deinem Falle mind 14 Tage.

    Sondereinsätze kommt darauf an ist dein Betrieb ein 7 Tages betrieb wie ein Restaurant z. B kan dein Chef es erwarten, alllerdings nicht jedes Wochenende.

    arbeitseinsätze müssen vorher angekündigt werden und dürfen nur in Betrieblichen Notfällen atoc entschieden werden. Urlaub z bestimmten Zeiten? Welchen? in den Schulferien sind in erster linie die Familienleute dran, da kann es sein, das in ermangelung von Mitarbeitern du nie in den Ferien Urlaub machen kannst, ist legitim.

    Entscheidungen von heut auf morgen bezüglich deiner Arbeitseinsätze sind nur in Ausnahmefällen erlaubt.

    Frag deinen Chef mal höflich, nach seiner zukünftigen Planung, bekommst du eine dumme Antwort,

    dann hilft nur ein Rechtsanwalt.

  • er darf dir eigentlich den Urlaub gar nicht zerstückeln, außer wenn es unumgänglich ist, und auch dann darf der zusammenhängende Zeitraum nicht weniger als 12 Werktage umfassen!

    siehe hier § 7, Absatz 2

    http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wende dich an die IHK, die helfen bestimmt!!! Ich denke so wie du das beschreibst, nutzt dieser Typ dich total aus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja...

    Hast du schon mal die Serie Alarm Für Kobra 11 gesehen?

    Du bist im Einsatz "rund um die Uhr"

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