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? fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

scheinehe für den Zweck Aufenthalt?

Missbrauch für den Zweck Aufenthalt durch Scheinehen allgemein strafbar?

was wuerde bei Auslaender wie ein Asyllanten aus Afrika, Iran passieren, wenn er sowas wegen Papiere die Partnerin hierzulande nur zum ausnutzen macht? Ausweisung oder wie?

10 Antworten

Bewertung
  • tom
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Strafbar 100 % ist auch gut so, sofortige Ausweisung 1 way ticket

    macht ja nichts der Steuerzahler macht das schon

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was willst du uns mit diesen wirren Worten sagen? Also, Scheinehe ist auf jeden Fall strafbar und zwar für beide Partner. Der eine (Nicht-Deutsche/r) wird abgeschoben, der andere bekommt hier ein Verfahren. Also, Finger weg.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider werden alle über den gleichen kam geschert - denn unter vielen Paaren ist es wirklich Liebe aber es heißt der hat sich doch bloß auf eine Ehe eingelassen um in Deutschland zu bleiben

    Die Ausländer verstehen es sich eine Dutsche zu angeln, reden von liebe und tragen die auf Händen aber sie müssen ja immer wieder in ihr Land zurück wenn die Aufendhaltsgenehmigung abgelaufen sind und können erst nach Mobaten wieder nach Deutschland- darum sind die schadf darauf um schnell zu heiraten- dann können sie hier bleiben

    Die Behörden können das aber nicht verbieten und kennen den Sinn dafür, dehalb behalten sie solche im Auge und es wird geprüft ob die wirklich eine Eheliches Leben führen und Bett und Tisch wirklich teilen

    Nach 5 Jahren Ehe laßen sich diese dann scheiden aber haben in der Zeit schon die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und haben sie die in der Tasche verlassen sie die angetraute- jetzt kann sie keiner mehr Ausweisen

    Viele fallen auf solche rein- weil sie den wirklich lieben und hören auf keine Warnung von anderen aber es sind nicht alle Auslänfer so

    Ja das wird hart Bestraft und die deutsche wird auch bestraft

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Scheinehe ist Strafbar und zwar für alle beide Parteien, der, der hier durch eine falsche Ehe sein Aufenthalts Recht erlangen möchte und der oder die andere weil sie oder der eine Sittenwidrige Zahlung dafür bekommt.

    Quelle(n): Scheinehe.
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Additiv zu meiner Vorrednerin: - ja, es mag echte und gute Liebesbeziehungen geben.., aber leider gibt es unleugbar einen sehr hohen Prozentsatz an Mißbrauch, Täuschung und Betrug, besonders an denen, die auf eine "wahre Liebe" hoffen.

    Leider auch damit häufig die, die national als eher unattraktiv angesehen werden, z.B. die stämmigen Damen, deren Figur in Afrika eine klassische Mama-Figur ist - das ist das wirklich gemeine daran.

    Parallel können sie (besonders Afrikaner) sogenannte "traditionelle Ehen" (kirchliche) in ihren Heimatländern eingehen, die gelten offiziell nicht als Ehe, sind ihnen und ihren Familien aber u.U. viel mehr wert

    Welche(r) Deutsche kann so viel der jeweiligen Heimatsprache des ausländischen Partners, dass er sich mit den ausländischen Freunden, vor allem aber den Familien in den Heimatländern fliessend austauschen kann - besonders VOR der Heirat???

    Und wenn es bis zum 5. Jahr nicht mit einem Paß hier geklappt hat, dann wird eben der Begattungsweg gewählt, irgendeine gibt es irgendwo schon - und damit, sprich: mit einem Kind - dürfen sie dann weitere 7 Jahre hierbleiben - ist doch echt praktisch..

    Man sollte erstmal wieder seine rosarote Brille entfernen und die Hormone in den Griff bekommen und sein Gehirn einschalten, ob und wieviel Lebenszeit einem selbst ein zwangsläufig SEHR hohes Engagement - incl.einer hohen Wahrscheinlichkeit einer anschließenden Enttäuschung wert ist.

    Das Engagement besteht z.B. in ständigem Ämterverkehr

    einem halben- bis einem oder auch zwei Jahren Trennung nach der Heirat im Heimatland vor einer Familienzusammenführung

    und

    EINEM RECHTSGÜLTIGEN VERTRAG, DASS MAN ALS EHEPARTNER FÜR DIE FINANZIELLE VERSORGUNG ALLEIN (!!!!!!!!) VERANTWORTLICH IST. (Kein Soz.-Amt, kein Krankenhaus o.ä.)

    Die Ämter haben NICHTS gegen wirkliche Liebe, bei der BEIDE (!!!) PARTNER NACH DEUTSCHEM RECHT RECHTSGÜLTIG UND FAIR INCLUSIVE EHEVERTRAG ABGESICHERT UND VERSORGT SIND, aber sehr wohl etwas gegen FAKE, bei denen i.d.R. nur die eigenen Bürger bluten: finanziell und aus ihren Herzen, und das t.w. für laaaaange Zeit - mit RECHT!

    Sie stehen pro eigenem Bürger, warnen und informieren

    - aber dazu muss man - statt hinterher zu klagen - eben VORHER fragen..

    Fragen kann man auch immer einen Anwalt und nach Beratungsstellen googlen!

    lg answer

    Quelle(n): Lebenserfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    das ist gut so

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es werden bei solche Ehen Stichproben gemacht um zu sehen ob beide in einer Ehelichen gemeinschaft stehen ! also zusammen Schlafen den Kühlschrank benutzen usw. - sollte das nicht bei einer Kontrolle sein - wird der Partner aus dem anderen Land Verklagt und ausgewiesen - und du oder sie als Deutscher habt im Ernstfall mit einer Strafe zu Rechnen die nicht unerheblich ist ! also lass lieber die Finger davon das geht zu 99 % nicht gut - auch wenn das Geld verlockend ist ( was die meisten zahlen wollen ) wenn Sie dann bezahlen - meistens wird noch dein Konto leer gemacht und Schulden ( Kredite ) aufgenommen wo du nachher zahlst - Lass es lieber !!

    die Ausländerbehörde kann alles überprüfen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    "Das Eingehen einer Scheinehe selbst steht in Deutschland nicht unter Strafe. Erst wenn wegen der Ehe ein Aufenthaltstitel beantragt wird, kann eine Strafbarkeit gem. § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in Frage kommen. Auf eine mögliche Bezahlung kommt es jedoch nicht an.

    In der Praxis bleiben Scheinehen, bzw. die strafrechtlich relevanten unrichtigen Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels, strafrechtlich jedoch meist folgenlos, da Strafrichter aufgrund der strafrechtlichen Unschuldsvermutung mit der Feststellung einer Scheinehe in der Regel sehr zurückhaltend sind. Dies liegt daran, dass Scheinehen meist nur über Indizien nachzuweisen sind. Für die Bejahung einer Strafbarkeit werden in der Praxis Indizien von erheblichem Gewicht verlangt."

  • vor 1 Jahrzehnt

    In der Schweiz wird das geprüft, ich weiss nicht, wie es in Deutschland ist. Aber, wenn man die Partner erwischt, werden beide bestraft.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist sowieso Betrug, dann muss es strafbar sein.

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