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Hat jemand die Kabel BW AGB's 2007?
Hallo an alle Cleverer,
vielleicht könnt Ihr mir helfen, ein Kabel BW-Problem zu lösen...
Nach meinem Umzug in ein "Nicht von KBW versorgtes Gebäude" habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht "Gebrauch gemacht". KBW war's egal, haben weiter Rechnungen, Mahnungen, etc. geschrieben. Ein viertel Jahr später sogar von sich aus "nochmal" gekündigt: ich böser Mensch hatte ja schließlich nicht gezahlt. (Für was auch??) Nach deren eigener Kündigung, in welcher gleich auch noch ein Techniker stand, welcher angeblich Anschlussdosen verplombt hätte (welche?!?), ging's mit den Rechnungen, Mahnungen und Inkasso weiter...
Nun legen die "sauberen Herren" ihre 2006'er AGB's bei Gericht als Beweis vor, in denen von einem Sonderkündigungsrecht nicht die Rede ist...
Ich weiss aber, dass in den AGB's, die bei der Kündigung gegolten haben (waren welche von 2007), dieses ausdrücklich drin stand.
Daher meine Frage: Hat mir bitte jemand einen Link zu den Kabel BW AGB's (Stand zwischen Anfang 2007-April 2008). Nicht zu den aktuellen, da steht's sowiso drin ;-)
Danke im Voraus.
@ siggi_coupefan
Was die Kabel BW macht, ist nicht nur "leicht kriminell"... Es sind auch unterschiedliche Rechnungsnummern in Rechnungen und Mahnungen vorhanden. Ein Jahr nach DEREN Kündigung (ich hatte ja nicht bezahlt) erhielt ich schriftlich: "Es liegt uns keine schriftliche Kündigung vor!". Techniker werden berechnet, die angebliche Anschlußdosen verplombt hätten: Nur gibt es keine! Habe ich alles Schwarz auf Weiss.
Nur bei der Suche nach den zum Zeitpunkt der Kündigung gültigen AGB's lande ich immer bei KBW,Version 2010, bräuchte aber die 2007'er.
1 Antwort
- siggi_coLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn die das so schreiben das kein Sonderkündigungsrecht bei Vertragsbeginn bei dir mit in den AGB gestanden haben und die auch so vor Gericht gehen würden,kann ich mir nicht ganz vorstellen das das nicht stimmt.Da wüsten die von KBW ja im voraus das sie vor Gericht verlieren würden und auch noch die ganzen Gerichtskosten mit zahlen müssten.Das ist zwar nicht ganz nachzuvollziehen wenn einer in eine andere Stadt oder Ort zieht wo kein KBW-Anschluss vorhanden ist dann nicht kündigen kann.Das währe ja dann schon leicht kriminell was die da bei KBW abziehen würden.Aber bei den jetzigen Gaunern in den Konzernspitzen ist wenn es um Gewinn und Rendite geht alles möglich,die gehen dann dafür sogar noch über Leichen.Da ich auch bei einen regionalen Kabelanbieter mit meinen Internetanschluss bin,habe ich mir vor Vertragsbeginn die AGB gründlich durchgelesen,da steht groß und klar zu lesen das man bei Umzug in eine andere Stadt und auch aus anderen nachvollziehbaren Gründen ein Sonderkündigungsrecht hat.Habe dort auch bei diesen regionalen Kaber-Provider 2006 einen Vertag über die Internertnutzung abgeschlossen.Du kannst auch mal versuchen bei Wikipedia was über diese Firma KBW herauszubekommen über die ganze Geschichte der Firma,vielleicht seht da auch was über die verschiedenen AGB in den Jahren 2006 bis jetzt drin