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Rechtslage; Ausflug mit Kindergarten?!?

ich arbeite in einem kindergarten, der jetzt einen neuen träger hat. unser alter träger hat uns verboten regelmässig (einen nachmittag in der woche) das zu hause einer kollegin zu besuchen, da dies ein privatgelände ist und bei regelmässiger nutzung öffentlich abgenommen sein müßte..

der neue träger hat nichts gegen diese ausflüge, möchte sich jedoch rechtlich auf der sicheren seite wissen. wer kennt sich da aus?? wie oft ist regelmässig und wo steht wie oft man wohin mit den kindern gehen darf? und wie läge die sache mit einer elternunterschrift? wo kann ich das nachlesen?? BITTE HILFE!!!

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das ist Sache der Kommunen (Verwaltung ) welche Parameter diese zu diesen Fall anlegen.

    Ergo, ist sich mit der entsprechenden Abteilung in Verbindung zu setzen, so das euch mitgeteilt wird, welche Auflagen dahingehend zu erfüllen sind.

    Auch ich sehe es als Sinnfrei an, solche Rechtsauskünfte in diesem Forum einzufordern.

    "TM"

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Und da erwartest Du HIER eine Antwort, die dem neuen Träger Rechtssicherheit verschafft????

  • Feder
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    http://www.pro-kiga.de/recht/aufsichtspflicht/ihre...

    http://www.pro-kiga.de/recht/aufsichtspflicht/

    http:// und Deinewww.kigab.de/019cf692280b60218/019cf69270120ad1c.html

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    Gruß

    Roswita

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