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ich habe meine wohnung gekündigt und darf jetzt nicht in die neue..?

ich habe meine wohnung gekündigt, wollte mit meiner freundin gemeinsam in eine neue wohnung ziehen deren vermieter der vater wäre. jetzt mag mich der dad nicht mehr und hat verboten das ich dort einziehen darf. meine ist aber zum 31.06 gekündigt. hab ich ein recht meine alte zu behalten oder doch in die neue zu ziehen?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Du Deine alte Wohnung wiederhaben möchtest musst Du mit Deinem ehemaligen Vermieter reden, vielleicht gibt der Dir die Wohnung wieder. Solange Du keinen unterschriebenen Mietvertrag hast, kannst Du auch nicht verlangen in die neue Wohnung einziehen zu dürfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    also ich würde sagen: die kündigung der alten wohnung gilt auf jeden fall. vermutlich hat dein vermieter ohnehin sogar schon einen neuen mieter..ein recht dort zu bleiben hast du nicht.

    leider dard der vermieter selbst bestimmen, wen er einziehn lässt-ist natürlich für dich doof, dass er seine meinung wechselt..

    ich wünsch dir auf jeden fall glück dass du bald was findest ( und ich würde dir auf jeden fall raten, eine eigene wohnung zu nehmen,denn selbst bei guten freundinnen ist mal n krach vorprogrammiert, und wenn man dann nigs eigenes hat...und dann noch bei deren vater,wo du von dessem goodwill abhängig bist..würde ich mir sehr überlegen)...

    Quelle(n): ..auch immer mal wieder auf wohnungsssuche...
  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du für deine neue Wohnung schon einen Mietvertrag unterschrieben hast, dann hast du das recht dort einzuziehen.Wenn du aber nichts hast um nachzuweisen das der Vermieter dir die Zusage gemacht hat, dann hast du Pech. Du kannst auch nicht so einfach in deiner gekündigten Wohnung bleiben. du kannst nur mit dem Vermieter deiner alten Wohnung reden ob er deine Kündigung rückgängig macht. Wenn er aber schon einen Nachmieter hat und der hat schon einen Mietvertrag dann hast du Pech. Ein Recht hast du in diesen Falle weder auf deine alte noch deine neue Wohnung

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi, du kannst mit dem alten Vermieter reden vllt. kannst du die Kündigung zurück nehmen, denke aber das dann ein neuer Mietvertrag gemacht wird und die Miete steigt oder noch etwas anderes suchen und dem "Vater" würde den "dicken Daumen" zeigen!!! :-)))

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst bei deinem alten Vermieter anrufen und fragen, ob er schon einen Nachmieter für deine Wohnung hat. Falls er keinen hat, schildere ihm das Problem und frage, ob es möglich wäre, dass du doch dort wohnen bleibst. Sollte das nicht möglich sein, schaue bei Immobilienscout etc....je nachdem wo du wohnst, ist es durchaus möglich zum 1.7. eine neue Wohnung zu bekommen. Mach dir keinen Stress. Das klappt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zu allererst mit dem Vermieter reden. Vielleicht gibt es ja noch keinen Nachmieter und er ist auch froh, wenn er keinen Mieterwechsel bekommt. Frag ganz einfach, ob du sie weiterhin behalten kannst. Recht hast du sonst weder beim einen noch beim andern. Reden und Freundlichkeit ist die Devise!

  • Mylady
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Rede mit deinem Vermieter, trage ihm alles vor. Wenn er kulant ist, kannst du wohnen bleiben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Kündigung der alten Wohnung gilt.

    Hast du einen Vertrag für die neue Wohnung? Wenn nicht, dann schaut es schlecht aus für dich. Er muss dich nicht nehmen.

  • HGH
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    ein recht hast du nicht auf deine alte wohnung! wie das bei deiner freundin ist,kann ich nicht beurteilen!zahlt sie miete an ihre eltern oder nicht?,wohnt sie günstiger?such dir mit ihr woanders ne wohnung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Recht auf die alte Wohnung hast Du nicht. Du kannst nur den vermieter fragen, ob er schon einen Nachmieter hat un Dir die Wohnung wieder vermietet.

    Aus Mietrechtlicher Sicht kann kein Vermieter vorschreiben ob ein Freund einziehen darf oder nicht. Nur wie ein Vater mit seiner Tochter das löst steht auf einem anderen Blatt

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