Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Wie lange muss ich Sachen von meiner EX aufheben?
Hallo,
ich hab da ein Problem.
Vielleicht weiß einer von euch Rat?
Also, es ist so:
Meine Freundin und ich sind zusammen gezogen.
Wir hatten eine Fernbeziehung. Und darauf hatten wir keine Lust. Also ist sie in meine Stadt gezogen.
Jetzt ist sie wieder bei ihren Eltern.Und ich hab gesehen, dass sie mir fremd geht und hab mit ihr schluß gemacht.
Was mach ich jetzt mit ihren Sachen? (hab da die Polizei schon gefragt. Das einzige was sie sagte, ich bin nicht verpflichtet, ihr die Sachen zu schicken.(wäre auch sehr viel....).Ich müsste ihr sie nur auf verlangen heraus geben. Das würde ich auch tun.).
Und jetzt das Problem:
Sie ist in ca. 700km entfernt von mir.
Wie lange muss ich die Sachen (Kleidung, Lampe, Post usw.) von ihr aufheben, bis ich sie entsorgen kann/darf?
10 Antworten
- Stefan HLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Schreibe ihr einen Brief, dass sie ihre Sachen abholen soll bis zu einem bestimmten Zeitraum. (z.B. innerhalb von 4 Wochen).
Weise sie darauf hin, dass Du ab dem Tag Miete für die Lagerungen ihrer persönlichen Dinge verlangen kannst und wirst.
Biete ihr auch an, ihr die Dinge gegen Nachnahme zuzuschicken.
Sollte Sie nach einem halben Jahr die pers. Sachen nicht abgeholt haben, weise sie darauf hin, dass Du davon ausgehen musst, dass Sie ihr Eigentum aufgegeben hat und Du die Sachen dann entsorgen wirst.
Auch hier solltest Du sie darauf hinweisen, dass Du ihr die Kosten der Entsorgung in rechnung stellen wirst!
In diesem Sinne....
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Theoretisch immer.Setze Ihr per Einschreiben eine Frist bis wann Sie ansagen soll was mit den Sachen geschieht. Kündige an, dass Du nach diesem termin die Sachen entsorgst. Gebe ihr aber immer noch eine Nachfrist
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Fairerweise würde ich ein Paket packen und es ihr auf ihre eigenen Kosten hinschicken.
Mach nicht lange rum deswegen denn je schneller du den Kram vom Halse hast findest du deine Ruhe wieder. Ganz einfach.
- mbraun01Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
hier handelt es sich um keine Verjährung wie kognitiver Dödel meint und im Ãbrigen heisst BGB Bügerliches Gesetzbuch, darum wenn man schon mit solchen Begriffen anderen was sagen will dann nicht so einen Mi.st und man sollte die richtigen Titel kennen. Du kannst Deiner Ex-Freundin einen Brief mit einer Fristsetzung schreiben, welche einen Zeitraum von 1 - 2 Wochen beinhalten sollte und diesen mit Einschreiben-Rückschein schicken. Es besteht von Deiner Seite aus keine Verpflichtung die Sachen unangemessen lange aufzubewahren, auch keine Verpflichtung diese nachzusenden und dafür die Transportkosten zu übernehmen, auch nicht gegebenenfalls anfallende Lagerkosten zu tragen. Sie ist verpflichtet die Sachen abzuholen, sollte sie diese geschickt haben wollen muss sie die Versandkosten tragen, auch bis dahin anfallende Lagerkosten. In dem Brief solltest Du erwähnen das Du Dir vorbehälst nach Ablauf der Frist die Sachen zu entsorgen, sollte sie Dir eine Zusage der Abholung machen dann würde ich das schriftlich bestätigt verlangen, auch ein Nachschicken nur gegen Vorkasse. Es würd emich sehr freuen wenn ich Dir weiterhelfen konnte und wünsche noch einen schönen Sonntag-Abend.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- ??Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Rufe sie an oder besser schriftlich ein beglaubigtes Limit setzen und fertig, wenn sie dann nicht abgeholt hat raus den ganzen Mist und Rechnung an sie für die Entsorgung
- Wolke7Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Ruf sie doch an und sage ihr sie soll die Sachen abholen oder du schmeiÃt sie sonst weg............
- FederLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo Sven,
schreibe ihr einen Brief mit Rückschein (wichtig) und fordere sie unmiÃverständlich und letztmalig dazu auf, ihre Sachen abzuholen. Setze ihr eine Frist und kündige dabei an, daÃ, wenn die Frist verstrichen ist, Du die Sachen auf ihre Kosten entfernen läÃt. Sollte sie sich dann wirklich nicht melden, würde ich die Sachen bei ebay verkaufen. Brief in Kopie und den Rückschein aufheben, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Also ich habe noch einige Fotoalben aus der Zeit mit meinem Ex. Diese behalte ich auch zur Erinnernung. Warum auch nicht? Diese Abschnitte gehören genau so zum Leben dazu wie alle anderen . Auch wenn sie Vergangenheit sind.
Man hat ja auch tolle Zeiten erlebt - wenn auch nicht immer.
GruÃ
Roswita
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
theoretisch musst du den kram ewig aufheben, bis sie kommt um das zeug abzuholen. in dieser zeit bist du verpflichtet, auf das zeug acht zu geben und ggf. pfleglich zu behandeln.
entsorgen darfst du die sachen nur, wenn sie dir die erlaubnis(am besten schriftlich!) dazu gibt!!
dieses "ewig" kannst du unter festsetzen einer (der entfernung angemessenen) frist verkürzen.
14 tage wäre also zu kurz. ich würd sagen mindestens 3 monate bis max 1 jahr wäre schon angemessen. danach würd ich das zeug sorgfältig verpacken und ihr zuschicken-auf ihre rechnung!
ihr scheint beide erwachsene menschen und auch dementsprechend vernünftig zu sein. also regelt das auch wie erwachsene. ein anwalt ist meiner meinung nach in diesem fall nicht nötig.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Laut BGB/Bundesgesetzbuch liegt die allgemeine Verjährungsfrist bei drei Jahren.
Also nach Ablauf von 3 Jahren, bzw. 1095 Tagen, kamst du am 1096-ten Tag die eingelagerten Besitztümer deiner Ex entsorgen.