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Kann das Arbeitsamt mir Geld sperren?
Wenn ich meinen Job in der Probezeit selbst kündige, weil es mir nicht passt oder weil die Fahrten mir einfach zu teuer sind?
9 Antworten
- VolkerLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja kann es. Daraus ergibt sich eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld.
- chiophanLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
ja, denn Du hättest mit dem Arbeitsamt sprechen können, bevor Du diese Entscheidung triffst. Man kann über Lösungen nachdenken. So hast Du Dich selbst in eine Situation gebracht, wo Du auf Geld vom Staat angewiesen wärst. Es muss auch ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes begründen, wieso er Deinen Antrag für richtig erklärt. Eine Probezeit, ist die Zeit für beide Parteien, sich ein zu schätzen, ob die Arbeit zu dem Arbeitenden passt oder nicht. Wenn der Arbeitgeber sich von Dir verabschiedet, dann steht Dir Geld zu, aber Du kannst nicht einfach entscheiden, ob alle Bürger für Dich zahlen sollen oder nicht.
- vor 1 Jahrzehnt
1) Fahrtkosten werden vom Amt erstattet
2) einfach so kündigen ohne grund und ohne etwas neues in aussicht zu haben, wird mit einer sperrrfrist bestraft
man sucht sich doch vorher etwas neues ! ! !
- Lucius T FowlerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Dann werden sie dir auf jeden Fall dein Geld sperren. ES SEI DENN du begründest, warum der Job unzumutbar ist. Bei "Fahrten zu teuer" kannst du übrigens einen Zuschuss bzw. einen Vorschuss auf den Zuschuss beantragen. Nennt sich "berufsbedingte Aufwendungen", und die sind erstattungsfähig.
Das hätte aber eigentlich dein Arbeitgeber schon längst machen können; aber vielleicht weiß er nichts von deinem Fahrkostenproblem? Rede mal mit dem.
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- The.LamiaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ja können sie, du mußt jede dir zumutebare Arbeit annehemen, auch wenn zb der einfache Weg zur Firma 100 km sind
Quelle(n): eigene Erfahrungen vor längerer Zeit - stadtleopardLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
ist man ehrlich ist man der Dumme in dieser Gesellschaft .
Da musst du in der Probe öfter mal krank machen und alles klärt sich von selbst . Leider ist dies so .
Gehst du den Weg, das du selber kündigst wird es nur Probleme geben .
- idril_arienLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, können sie. Wie schon erwähnt wurde kannst du für die Fahrtkosten Unterstützung vom Arbeitsamt bekommen.
Mach so schnell wie möglich einen Termin bei deinem Sachbearbeiter aus, dann kannst du alles mit ihm klären. Schildere ihm auch deine sonstigen Probleme mit dem Job.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja das ist gesetzlich so geregelt. Die maximal mögliche Sperrzeit hat die CDU (Kohl-Regierung) vor etwa 20 Jahren unverschämterweise verlängert, von glaube ich 1 Monat auf jetzt 3 Monate. Ich wollte das damals eigentlich gerichtlich angreifen, weil ich 3 Monate Sperre wegen Eigenkündigung eigentlich viel zu lang finde.
Wenn es immer noch so lang ist heute (nicht sicher), klage bitte dagegen (Sozialgericht? oder Verwaltungsgericht?). Und laß uns wissen, wie Deine Klage ausgeht.
- AndreLv 6vor 1 Jahrzehnt
das scheint bei dir eine verzwickte lage zu sein .du willst aus dem arbeitsverhältnis raus ohne große konsiquenzen.
ich würde mir einen krankenschein nehmen und zwar solange bis sie mich rauschmeißen .dann hat dich der arbeitgeber gekündigt und nicht du selber .