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Lohnt es sich gegen die Firma vorzugehen?

Ich bin seit August bei einer Firma ( Sicherheitsgewerbe ) fest eingestellt.

Seit Februar befinde ich mich außerhalb der Probezeit.

Kurz danach bin ich durch die Firma mit Unterbrechungen bis dato erkrankt.

Tägliche 12 - Std. - Nacht - Schicht, 1 - max. 2 Tage frei, permanente Kritik, schlechtes Arbeitsklima = jeder vs. jeden, keinen Urlaub, ständige Dienstplanänderungen, etc.

Folgen: Schlaflosigkeit, Burn - out - Syndrom, Depressionen, offene Exzeme am ganzen Körper.

Nun hat mich mein Arbeitgeber in Krankheit ohne Begründung gekündigt.

Die Firma hat mehr als 10 Mitarbeiter.

Von "Ex - Mitarbeitern" habe ich erfahren, daß deren Lohnabrechnungen nicht immer korrekt waren.

Hinzu kommt, daß mein Urlaub letzten Jahres, laut Chef verfallen wäre, da ich ihn bis März hätte einreichen müssen, was nicht ging, da ich ja paralell krankgeschrieben war.

Nacht / So. + Feiertagszuschläge werden einfach mit einer Pauschale von 102.- Euro im Monat abgegolten, was sehr, sehr niedrig ist.

Das ganze bei ca. 264 Stunden im Monat für Brutto 7,34.- Euro in der Stunde - plus An - / Abfahrt -

Fahrtkosten werden keine erstattet.

Nun war ich bei einem Anwalt, der ca. 600.- Euro für ein Verfahren möchte, da die Kündigung nicht legal ist, der Betrieb wirtschaftlich nicht gefährdet ist und kein Kündigungsgrund vorliegt.

Nun möchte ich aber bei einem Verfahren NICHT erreichen, daß die Firma mich wieder einstellen muß, sondern eine Abfindung für deren unfaires Verhalten erzielen.

Risiko: Der Arbeitgeber stellt mich wieder ein - schlecht = ich kündige und bekomme evtl.eine Sperre vom Arbeitsamt und zahle den Anwalt ( ich besitze keinen Rechtsschutz ) ???

Oder:

Es hieß seitens der Rechtsberatung "in den meisten Fällen" zahlen die einem eine Entschädigung aus und einigen sich...???

Lohnt es sich, es auf diese Art und Weise durch zu ziehen oder hat es keinen Sinn?

Gibt es vllt. andere Möglichkeiten?

Die Lohnabrechnungen solle ich selber nachrechnen - schwer - einen Lohnsteuergehilfen noch zusätzlich zu bezahlen, kann ich mir nicht leisten...

WAS TUN???

Update:

Ich bin nicht in der Gewerkschaft

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Scusi,ich arbeite seit über 20 Jahren im Sicherheitsgewerbe und bin kerngesund.

    Die Anforderungen und Abläufe wußtest du doch.

    12 Stunden Schichten und 240 - 270 Std. im Monat,Dienstplanänderungen etc. sind normal in diesem Gewerbe.

    Das weiß auch jeder der dort anfängt schon vorher.

    Wird der Erholungsurlaub im Kalenderjahr nicht genommen, verfällt er, sofern er nicht wegen dringender betrieblicher oder in der Person des Arbeitnehmers liegender Gründe bis zu einem bestimmten(meist: 31. März; auch bei Arbeitnehmern des öff. Dienstes) auf das Folgejahr übertragen wird.(Bundesurlaubsgesetz)

    Da du erst seit Februar "erkrankt" bist hattet du genug Zeit deine Ansprüche geltend zu machen.

    Die Zahlung von Nacht / So. + Feiertagszuschläge ist in deinem Arbeitsvertrag bzw. im für dein Bundesland erstelltem Tarifvertrag geregelt.

    Fahrtkosten kannst du über deine Steuererklärung am Jahresende geltend machen.

    Kein Arbeitgeber ist verpflichtet irgendwelche Fahrtkosten zu erstatten.

    Wie du zu deiner Arbeitsstelle und wieder nach Hause kommst ist allein dein Problem.

    "

    Das ganze bei ca. 264 Stunden im Monat für Brutto 7,34.- Euro in der Stunde "

    Hallo,ich kenne genug Leute in dieserBranche die weitaus weniger verdienen.

    Nur als Beispiel : Sachsen 5,15 € Brutto , Thüringen (teilweise) 4,90 € Brutto - das sind 1100 - 1300 € Brutto im Monat

    Du verdienst über 2000 € Brutto und beschwerst dich.?

    Zu deiner Kündigung :§ 1 Abs. 2 KSchG

    Bei der personenbedingten Kündigung liegen die Gründe für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in der Person des Arbeitnehmers. Eine personenbedingte Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit nicht (mehr) ausführen kann. Häufigster Fall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen einer langanhaltenden Krankheit oder häufigen Kurzerkrankungen, die zur Arbeitsunfähigkeit führt und auch in Zukunft führen wird. Im Unterschied zur verhaltensbedingten Kündigung trifft den Arbeitnehmer bei der personenbedingten Kündigung in der Regel kein Verschulden.

    Eine Abfindung würde dir nur zustehen wenn der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG kündigt und du bereits mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt warst (Probezeiten zählen nicht zur Zeit der Betriebszugehörigkeit)

    Quelle(n): Beruferfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Für eine Abfindung muss es einen Grund geben. z.B. Kündigung nach langer Betriebszugehörigkeit und evtl. entgegen bestehndem Kündigungsschutz, dies ist hier nicht gegeben. Außerdem könnte eine Abfindung Folge sein, eines aufgelösten Beschäftigungsverhältnises, auf dessen Fortbestehen der Arbeitnehmer Anspruch hätte.

    Dies passt eher auf Deinen Fall. Zunächst musst Du aber den Weiterbeschäftigungsanpruch nachweisen, und wenn der Arbeitgeber diesen nicht freiwillig einräumt (wohl sehr illusorisch), mußt Du ihn einklagen.

    Die 'Gefahr', daß Du bei entsprechendem Urteil weiterbeschäftigt wirst, ist wohl nicht sehr groß.

    Der Arbeitgeber hat Dich ja nicht rausgeworfen, weil er Deine Arbeit so sehr schätzt. Aber es ist natürlich nicht ausgeschlossen, daß er das tun würde, um einen Abfindungsanspruch zu umgehen.

    Dieses erscheint mir allerdings für den Arbeitgeber keine Option mit hohem Gewinnpotential ,schließlich dürfte für den Arbeitgeber die Situation aufgrund Deiner immer größeren Fehlzeiten auch nicht berauschend sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sollte Dein Einkommen so gering sein - und da Du ja Krankengeld bezogen hast ist das wirklich gering - solltest Du bei Deinem Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen. Dann wird die Klage nicht auf Wiedereinstellung geführt sondern auf Abfindung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    eine Arbeiterkammer gibt es nicht, soviel zu der Anmerkung des einen Users. Eine Anwaltskammer, was dieser vermutlich gemeint hat, brauchst Du auch nicht, denn die könnte Dir nur eine Liste von Fachanwälten geben und Du warst ja bereits bei einem gewesen. Es stimmt das bei einer Verurteilung die Firmen oft auch eine Abfindung bezahlen da sie auf diese Wiese unliebsame Arbeitnehmer loswerden, darum brauchst Du hinsichtlich dessen das die Dich wieder einstellen kaum Bedenken zu haben. Letztendlich liegt es an Dir ob Du es durchziehen und der Firma das nicht durchgehen lassen willst oder Dich zufriden mit dem gibst wie es ist. Im Übrigen gibt es ja auch noch andere Wege der Firma Druck zu machen, beispielsweise mit dem Gewerbe- bzw. Finanzamt, ist legal und sozial, denn wenn die ihre Abgaben und Steuern nicht richtig zahlen und die Mitarbeiter noch betrügen werden ja auch entsprechend weniger Abgaben gezahlt. Ist eine schwierige Situation die wohlüberlegt sein sollte, dennoch Dir ein schönes Wochenende.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo,ich bin kein experte im arbeitsrecht,aus diesem grund würde ich dir raten zur Arbeiterkammer

    die sind experten ,können alle punkte die du angesprochen hast abklären ,sie werden dich auch rechtlich mit Anwalt vertreten und nötigen falls klagen

    die meisten arbeitgeber legen sich nicht gerne mit Arbeiterkammer an,

    hoffe ich konnte dir helfen ,viel erfolg gruss mario

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du wirst vermutlich vor dem Arbeitsgericht den Prozess gewinnen und eine kleine Abfindung erhalten. Da aber in der 1. Instanz des Arbeitsgerichtes beide Parteien ihre Kosten selbst tragen müssen, wird sich das wahrscheinlich nicht rechnen.

    Wenn du in der Gewerkschaft bist, kannst du dich aber auch an die Gewerkschaft wenden und dich evtl. von einem derer Anwälte vertreten lassen. Ich würde mich auf jeden Fall bei der Gewerkschaft erkundigen, das kann sogar sein, die kümmern sich um deinen Fall, sofern du Mitglied wirst (ging einem Bekannten von mir so und der war richtig froh darüber).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da gibt es kein Entkommen, wenn du einmal unten bist kommst du nie wieder hoch. Also finde dich damit ab das du in einer geschlossenen Gesellschaft lebst ohne Eintrittskarte. Sorry, hab´s nicht erfunden.

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