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Meine Post wird von jemanden aus dem Haus geöffnet?
Als ich gestern das Haus verließ sah ich das drei Briefe in meinem Postkasten waren. Als ich am abend nach Hause kam waren alle drei Briefe geöffnet im Postkasten.
Wenn ich die Person erwische welche rechtlichen Schritte kann gegen sie erheben, außer das ich ihr die Hucke vollhaue
12 Antworten
- DarjeelingLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn du beim Verlassen des Hauses siehst, dass Post im Kasten ist und du weißt, dass einer deine Post liest, dann bist du seibst schuld. Nimmt die Post halt gleich mit.
Ansonsten kannst du den illigalen Leser wegen Verletzung des Briefgeheimnis anzeigen. Leg dich mal an einem freien Tag auf die Lauer oder richte mal die Web-Cam auf den Briefkasten und nimm mal einen Tag auf.
Und wenn alles nicht hilft, besorge dir ein Postfach. Und Ruhe ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn man freien Zugriff hat, dann gibt es immer wieder neugierige Nachbarn.
Wenn du das siehst, dann nimm doch deine Briefe gleich an dich, dann kann das nicht passieren.
GruÃ
Franky
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- helena1945Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Sofort Anzeige erstatten gegen Unbekannt wg. Verletzung des Briefgeheimnisses. Man kann dem Nachbarn, der so neugierig ist, auch eine Falle stellen. Täglich präparierte Umschläge in deinem Briefkasten legen. Es gibt bei der Polizei Tinkturen, dann werden die Finger von dem Neugierigen verfärbt und er kann so ermittelt werden. Sprich mal bei der Kripo vor und lasse dich dort beraten.
- HimmelsternLv 5vor 1 Jahrzehnt
Die Person anzeigen, denn es ist eine Verletzung des Postgeheimnisses was sich diese Person anmaÃt, es ist eine Frechheit und diese muss angezeigt werden nur so hat man vor solchen Menschen seine Ruhe, Hucke voll hauen bringt nur dir schlechtes ein!
Quelle(n): Meine Meinung - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bevor du auf Verbrecherjagd gehst, würde ich erstmal mit einigen deiner Nachbarn sprechen, ob deren Post auch schon geöffnet wurde - vielleicht gibt es in deinem Haus ja einfach ein paar gelangweilte Kids, die sich daraus nen Spaà machen, anderer Leute Post zu lesen.
Solltest du tatsächlich einen Erwachsenen an deinem Briefkasten erwischen, auf jeden Fall zur Rede stellen und anzeigen. Allerdings musst du vor Gericht beweisen können, dass er sich an deiner Post vergriffen hat. Am besten wäre es natürlich, wenn ein dritter als Zeuge mit dabei wäre, zur Not könnten eventuelle Fingerabdrücke auf den Umschlägen als Beweis dienen.
Aber davon mal abgesehen - bist du dir sicher, dass die Umschläge nicht schon auf dem Postweg, bevor sie in deinem Kasten landeten, geöffnet wurden? Das ist mir nämlich schon öfter passiert ...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Diese Person muss dann deine Mahnbescheide bezahlen.