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Kann man als betrunkener Radfahrer wirklich seinen Auto-Führerschein verlieren?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein.

    Der Verlust der Fahrerlaubnis ist eine Nebenfolge. Ausgelöst durch eine Anordnung einer MPU die bei Alkoholauffälligkeit ( nicht nur beim Radfahren ) bei negativer MPU ein Entzug der Fahrerlaubnis vorsieht.

    Hier muss man unterscheiden. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Alkoholfahrt ( Kfz ) ist der Entzug eine Folge der Alkoholfahrt. Es gibt eine Sperrfrist in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

    Bei einem Radfahrer wird nur die Eignung des Radfahrers in Frage gestellt ob er geeignet ist ein Kfz zu führen. Es gibt keine Sperrfrist.

    Deshalb nein, auch wenn im Resultat bei einer Fahrt ab 1,6‰ der Führerschein idR. weg ist, sprich eine MPU angeordnet wird.

    Ja wäre, wenn wegen der Straftat die Fahrerlaubnis entzogen wird.

    Das sind feine Unterschiede.

  • kaelon
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja man ist auf dem Fahrrad fahruntüchtig ab 1,6 Promille - Betrunken Radfahren bedeutet Punkte in Flensburg bishin zu Führerscheinentzug! Ab einer BAK (Blutalkoholkonzentration) von 1,6 Promille oder einer AAK (Atemalkoholkonzentration) von 0,8 Promille verliert man in Deutschland als Radfahrer seinen Führerschein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, denn wenn man mit dem Fahrrad so unvernünftig ist, stehen die Chancen nicht schlecht, dass man mit dem Auto nicht wesentlich vernünftiger ist... Stichwort ist die "Teilnahme am Straßenverkehr" - die sollte man vermeiden, wenn man einen im Tee hat, weil man dann auch andere gefährdet. Also, wenn man auswärts bis zum Verlust der Muttersprache saufen will, sollte man die Heimfahrt per Taxi einplanen. Im Extremfall kann man nämlich sogar zu Fuß einen "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" begehen und den Lappen weggenommen bekommen...

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja,

    du bist auch als ratfahrer an die straßenverkersordnung gebunden

    und die gehen auserdem davon aus das du dann auch betrunken auto fährerst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    eindeutig ja

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nostradamus hat Recht. Direkt kann man ihn nicht verlieren. Man kann ihn aber indirekt verlieren, wenn man

    - mit über 1,6%o erwischt wurde und dann die fällige MPU nicht besteht

    - mit beliebigen Promillesätzen und Ausfallerscheinungen mehrfach erwischt wird, weil dann auch eine MPU folgt.

    - durch die betrunkene Fahrradfahrt über die 18 Punkte in Flensburg kommt

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja, selbst mit dem Handy am Ohr wirst Du als Radfahrer heute schon belangt. Mit Alkohol genau das gleiche, schließlich geht es um Alkoholmissbrauch am Steuer eines "Fahrzeugs" i.w.S. im öffentlichen Strassenverkehr.

    Dafür ist der Führerschein, der sich ja nicht nur aufs Auto bezieht, weg!

  • vor 1 Jahrzehnt

    unsinnigerweise ja

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