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Hasso fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Was passiert, wenn man von der Polizei kontrolliert wird und keinen Ausweis hat?

Ich bin 17 und habe nur einen Reisepass aber keinen Personalausweis. Und weil ich diesen fetten Pass nicht immer mit mir rumschleppen will, habe somit gar nichts um mich unterwegs auszuweisen. Was passiert, wenn ich von der Polizei kontrolliert werde, die meinen Ausweis sehen wollen und ich aber keinen dabei habe?

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das ist nicht weiter schlimm. Man muss dann nur deine Personalien anders feststellen, dafür musst du unter umständen mit auf die Wache, aber Kosten tut das nichts wenns dir darum geht.

    Es gibt in der BRD keine Pflicht immer einen Ausweis mit zuführen und da du im Besitz eines Passes bist musst du auch keinen Ausweis besitzen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst deinen Ausweis auf VERLANGEN vorzeigen können. Das bedeutet aber nicht, dass du ihn immer bei dir tragen musst.

    Wenn durch einen kurzen Umweg dein Ausweis vorzeigbar wäre, dann ist das auch ok.Bei einer obligatorischen Kontrolle ist das sicherlich möglich.

    Es kommt natürlich darauf an, was der ganzen Sache vorausgegangen ist. Solltest du als Straftäter erwischt worden sein, dann wird ein Personenfeststellungsverfahren angestrebt, um dich einwandfrei zu identifizieren zu können. Doof sind unsere Polizisten nun auch nicht !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schlimmstenfalls wirst du nach hause begleitet um deinen Ausweis anzusehen. Meist reicht aber auch in Schülerausweis oder die Aussage von anderen, dass du tatsächlich die Person bist, die du angibst zu sein. Es ist eine urbane Legende, dass du deinen Ausweis immer dabei haben musst. Du solltest dir jedoch einen Ausweis machen lassen, alleine schon wegen Clubbesuchen, Alkoholkauf, Computerspielkauf, und weiß der Geier was noch.

    MFG

  • Noname
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Entweder gibtst du deine Daten an und die funken die zur Zentrale durch, die das dann überprüfen oder du musst mit zur Wache. Möglicherweise fahren sie auch mit dir nach Hause damit du deinen Ausweis holen kannst.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du in Deutschland keinen Ausweis bei dir hast passiert nichts. Es besteht laut § 1 des Gesetztes über Personalausweise eine Ausweispflicht, das bedeutet aber lediglich dass du einen Ausweis (Personalauseis oder Reisepass) haben musst. Du musst ihn aber nicht bei dir haben.

    Zitat:Die in § 1 statuierte – grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr geltende – Ausweispflicht ist die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses. Sie ist von einer Pflicht zum Mitführen des Personalausweises zu unterscheiden, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteht.

    MfG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die nehmen dich mit zu Polizeiwache und dort werden deine Angaben überprüft. Ja und Lügen geht da eben nicht, Die haben dort auch gleich noch ein Bild von Dir im Pc. Als ganz einfach.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    beim reisepass ist noch die aktuelle meldebestätigun nötig, aber ausser dummem gebabbel des schnittlauchs passiert meistens nichts

  • vor 1 Jahrzehnt

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.

    Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) gesetzlich verankert.

    Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig.

    Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen.

    Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.

    Die Geldbuße legen die Bundesländer selbst fest.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    je nach dienstgeilheit der polizisten kann das bis 20€kosten!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi

    Also ich bin der meinung das man dann eine strafe zahlen muss!

    Ich glaube das sind 20 euro

    lg die gina

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