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Selene fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

Fragen zu Unterhalt/ Wohngeld/ Kindergartenzuschuß...etc. etc.?

Hallo,

ich kommen aus Baden-Württemberg und habe zwei Kinder (Jungs/fast 5 und 2)

Ich möchte mich, sobald als möglich, vom Vater meiner Kinder trennen.

Wir sind nicht verheiratet.

Kann mir jemand sagen, wieviel Unterhalt mir für die Kinder zusteht?

Ob ich Wohngeld beantragen kann? Wie ist es mit dem Zuschuß für den Kindergarten?

Ich arbeite 3x die Woche auf 400-Eur-Basis...

Dazu bekomme ich Kindergeld.

Je nachdem wieviel Unterhalt und Wohngeld ich bekomme und ich dann langsam mache, müsste ich das gut schaffen. Ich möchte diesen Schritt einfach wagen und es interessiert mich einfach, ob ich genügend Unterstützung bekomme?

Ich möchte kein Geld für Alleinerziehende (Arbeitslosengeld II) beantragen...

Sobald mein Kleiner im Kindergarten ist, suche ich mir sowieso einen Teilzeit-Job.

An welches Amt wende ich mich am besten? Jugendamt?

Nach Wohnungen halte ich schon fleißig Ausschau.

Hoffe, es kann mir jemand helfen.

Danke schonmal..!

Update:

Hallo Balou,

nunja ich denke, das geht hier auch keinen etwas an, wie hoch der Verdienste ist.

Aber gibt es nicht einen Mindestsatz?? Sowas muss es doch auch geben. Oder im Falle, dass der Vater der Kinder sich weigert zu zahlen, gibt es doch auch Unterhalt vom Jugendamt...??

4 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn der Vater der Kinder keinen Unterhalt zahlt, kann man Unterhaltsvoprschuß beim JA beantragen, ansonsten gilt die Düsseldorfer Tabelle. Kindergeldzuschuß kann man beantragen, allerdings nur für 36 Monate http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/K... . Wohngeld kannst du im Rathaus beim Wohnungsamt deiner Stadt beantragen http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/W... . Kasus deiner Rechnung dürfte bei deiner Rechnung deine/eure Krankenversicherung sein, darauf solltest du schon achten. Zumindest Familienversichert. Wenn dein Ex genug verdient ist er dir gegenüber auch Unterhaltspflichtig, da du noch ein Kind unter 3 Jahren hast. Kindergartenbeitrag errechnet sich am Einkommen desjenigen bei dem die Kinder leben. Kindergeld, etc wird mitangerechnet, in meiner Komune liegt die Einkommensgrenze bei 1400 brutto, darunter ist man befreit. Ich zahle für meinen Sohn einen Beitrag von 27 Euro. GEZ Befreiung bekommst du nur als ALG II Empfänger.

    Mindestsätze bezüglich des Unterhalts findest du in der Düsseldorfer Tabelle http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldo... . Allerdings mußt du noch die Hälfte Kindergeld runterrechnen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Unterhalt für die Kinder wird nach dem Einkommen berechnet - in der sogenannten "Düsseldorfer Tabelle". Da hier niemand weiss, was dein Lebensgefährte verdient, kann man das also auch nicht sagen.

    Und selbstverständlich kannst du Wohngeld beantragen, wieviel das sein wird, kommt natürlich auf die zukünftige Wohnung an.

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du so schnell keine Arbeit findest, wirst du wohl nicht drum herum kommen Hartz4 zu beantragen.....

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