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Welche Fachrichtung sollte ein Anwalt haben, den ich wegen Heizkostenabrechnungen konsultieren will?
Ich hab mal einen Bekannten die Abrechnungen der letzten 7 Jahre durchschauen lassen und der ist gewaltig der Meinung, dass ich seit Jahren übers Ohr gehauen werde. Ich weiß aber nicht, welche Art Anwalt ich einschalten soll. Bitte helft mir.
Es ist so, dass mein Schwager mit deren Abrechnungen verglichen hat und bemerkt hat, dass ich angeblich doppelt so viel mit 2 Personen verbrauche wie sie mit 3 Personen. Außerdem hätte sich nun mein Verbrauchspreis um fast 40% gesteigert und er hält das für utopisch. Des Weiteren ist mein Preis pro Einheit/Verbrauch viel teurer als der von meinem Schwager und wir beziehen vom selben Anbieter, der keine unterschiedlichen Tarife anbietet in der Heizungs-/Warmwasserversorgung.
5 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Fachbereich Mietrecht - Rechtsanwalt
oder Mieterschutzbund
oder einen Rechtsbeistand
* Vielleicht kannst du mal kurz erklären, wobei du glaubst übers Ohr gehauen zu werden
@nachtrag
soweit mir bekannt ist, muss dein vermieter dir eine detailiete abrechnung vom örtlichen versorger vorlegen. es gibt verschiedene möglichkeiten eine ablesung vorzunehmen.
die mir bekannte in Bremen bei einer mietwohnung ist:
einmal im jahr kommt einer von der swb ( stadtwerke bremen ) und ließt an den heizungen die röhrchen mit einer flüssigkeit ab ( sind an der heizung befestigt und verdunsten wenn die heizung eingeschaltet wird ) somit können die exakten einheiten ermittelt werden. die rechnung wird dem vermieter vorgelegt und eine kopie geht an den mieter. diese kopie kannst du auch einfordern - da darf der vermieter nix dran ändern.
- CatanLv 6vor 1 Jahrzehnt
Was heisst übers Ohr gehauen ?! Dann nimm Einsicht in die Originalunterlagen (Rechungen etc) beim Vermieter und dann kannst du es ja selber nachrechnen, ob deine Nebenkostenabrechnung stimmt. Daheim die eigenen Unterlagen checken bringt da nich wirklich viel. Und ein Blick auf die Preissteigerungen der letzten 2 Jahre bei Strom und Heizung lassen auch 40 % keineswegs unwahrscheinlich erscheinen.
- 🌸LillienaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Welche Fachrichtung der Anwalt haben sollte, wurde hier schon geschrieben.
Du kannst aber nicht die vergangenen 7 Jahre rückwirkend geltend machen. Nach einer Heizkostennebenabrechnung hat man 6 Wochen Zeit, zu prüfen und Widerspruch einzulegen. Danach ist der Zug abgefahren.
- HimmelsternLv 5vor 1 Jahrzehnt
Du musst zu einem Fachanwalt gehen der für Mietrecht zuständig ist und außerdem gibt es ja auch
noch den Verbraucherschutz der ebenfalls dafür zuständig ist, ruhig einmal da hingehen und die Abrechnungen vorlegen. Man verschenkt sonst viel Geld!
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mietrecht.