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Klagen wegen Kindesunterhalt?

Hallo, bekomme seit über 2 Jahren Unterhaltsvorschuss für meine beiden Kinder. Mein Ex-Mann arbeitet bei einem Freund (Rest bekommt er natürlich schwarz ausbezahlt kann es aber nicht beweisen) und somit wird sein Gehalt nie das Geld übersteigen ab dem er Unterhalt zahlen muss. Kann ich eigentlich gegen ihn klagen wegen dem unterhalt? Wie geht es weiter wenn der Unterhaltsvorschuss nicht mehr bezahlt wird? Meine RA verlangte er solle sich einen Nebenjob suchen oder eine andere Stelle. Seine Miete selbst beträgt schon 500 Euro warm und sein Lohn ist 900 Euro. Finde es ungerecht von ihm.

Gibt es eine Möglichkeit das er zahlt? Seiner Meinung nach wenn ich ihn auf den Unterhalt anspreche und seiner Schwarzarbeit ist, das ich nur aufs Geld aus bin und geldgeil wäre. Aber ich muss die Kinder nach dieser Zeit ja auch durchbringen und Kinder kosten einiges.

Update:

Also ich habe dem Jugendamt schon von der Schwarzarbeit in Kenntnis gesetzt aber es hat ihnen nicht interessiert. Sie meinten nur wenn es beim Arbeitgeber ist kann man es wohl nicht nachweisen.

Ja ich meinte mit nach dieser Zeit wenn die 6 Jahre abgelaufen sind und ich ja mit den Kindern über die Runden kommen muss denn ich kann ja auch keinen Vollzeitjob annehmen. Und da mein Mann so faul ist, mußte ich bei der Scheidung noch meine Rentenpunkte an ihm abgeben, da der Richter meinte ich wäre noch jung und könnte meine Rente locker einarbeiten. Klar mit Kindern ist das ja kein Problem, grrrr

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ganz einfach:

    Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung bei der Polizei ( nicht ab wimmeln lassen)!

    Kostet nichts - hat aber den Erfolg dass er vor Gericht erklären muss, warum er keinen Unterhalt bezahlt (er muss jede Arbeit annehmen, um den Unterhalt bezahlen zu können).

    Als erstes bekommt er vom Gericht eine Ermahnung.

    Er zahlt wieder nicht:

    Sofort (!)wieder zur Polizei - wieder eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung!

    Dieses Mal kommt er, wenn er Glück hat mit einer Bewährungsstrafe davon.

    Zahlt er wieder nicht:

    Sofort(!) nochmal eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung!

    Nun muss er einen sehr guten Rechtsanwalt haben, um nicht ins Gefängnis zu kommen (sehr viele Richter werden arg böse, wenn einer immer wieder mit diesem Delikt kommt).

    - Glaube mir, die wenigsten möchten ins Gefängnis und in ihrem Führungszeugnis dieses vermerkt haben!.... und zahlen fortan ihren Unterhalt.

    Achtung: Das Jugendamt zahlt nur 3 Jahre insgesamt je Kind - dann kannst du zum Sozialamt gehen und schauen was du bekommst (der Vater macht sich in dieser Zeit ein schönes Leben).

    Da ich bei meinen Angestellten auch oft dieses Verhalten von Vätern hatte, riet ich den Müttern so vorzugehen. Von 13 Fällen zahlten 7 Väter sofort, weitere 4 Väter nach der 2. Verhandlung (inzwischen 11 Väter(!) zahlen brav ihren Unterhalt) - 2 sitzen ihre Strafe (6 Monate) ab (von diesen ist im Moment nichts mehr zu erwarten, aber die Frauen wissen woran sie sind).

    Hilfe / Auskunft bekommst du auch von GIRAL (Gemeinschaft im Rezipritiven Altruistischen Leben) - kostenlos, alles Ehrenamtlich ( GIRAL30@googlmail.com)

    Quelle(n): Eigener Kommentar.....
  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Dreh- und Angelpunkt einer jeden Klage bzw. einer jeden Verhandlung ist die Beweislage. Ohne Beweise sind die Aussichten auf Erfolg gering.

    Ins Gewissen reden hilft wohl auch nicht - anscheinend hat er keines, sonst würde er sich mehr um das finanzielle Wohlergehen seiner Kinder kümmern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich selbst bin seit 2002 geschieden, habe 2 Kinder mit meinem Ex. Ich mußte leider auch den Unterhaltsvorschuß nehmen (die volle Zeit), da mein Mann kurz nach der Trennung "arbeitslos" wurde. Seitdem ist er Hartz IV-Empfänger, arbeitet viel Schwarz. Manchmal gibt er uns ein paar Kröten, aber nur sehr wenig.

    Auf Anraten des Jugendamtes habe ich ihn auch schon polizeilich angezeigt, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Er muß jetzt lediglich ein paar "Bewerbungen pro Monat" vorlegen.

    Es finden sich für diese "Bewerbungen" aber immer Firmen, die ihn nicht nehmen, da er seinen Führerschein aufgrund von Alkohol bereits 1999 verloren hat. Man(n) muß sich nur dumm genug anstellen....

    Auf gut Deutsch: Da scheint dank der jetztigen Gesetzeslage wohl nichts zu klappen....

    (Er hat sogar 2 erlernte Berufe...)

    Quelle(n): Eigene Erfahrung.....
  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Unterhaltsvorschuß ausläuft bekommst du keinen Unterhalt mehr. Du könntest eine Anzeige bei der Polizei machen, erschrecken wird es ihn zumindest. Was du jetzt auch schon machen kannst, ist ihm das halbe Kind von der Steuerkarte zu nehmen, dann erhälst du den gesamten Kinderfreibetrag, da er nicht den vollen Unterhalt zahlt. Da das dann fürs gesamte Jahr gilt, muß er ans Finanzamt zurückzahlen. Frag mal beim Bürgerbüro nach wo du das ändern lassen kannst. Den weiteren vorteil den du dadurch hast ist das du es beim Wohngeld, Kindergartenbeitrag, Schulbetreuung, Kindergeldzuschlag nicht den fehlenden Unterhalt angeben mußt.

    Alleinerziehende Mütter werden immer als Geldgeil dargestellt, Väter machen sich keine Gedanken darum wie viel ein Kind kostet und was es alles benötigt. Vermutlich spielt er sich an den Besuchswochenenden auch noch als der spendable Papi auf, oder jammert ihnen was vor.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du bekommst Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

    Die sind normalerweise hinterher wie die Geier, dass sie das Geld vom Schuldner - also Vater - zurückbekommen.

    Hast Du das dem Jugendamtsmitarbeiter schon mal gesagt ?

    Wenn der Verdacht besteht, dass Dein Ex den Unterhalt unterschlägt, dann geht die Post ab.

    Ich spreche aus Erfahrung - meinen Mann haben die damals bis nach Polen verfolgt und verlangt, dass er seine Vermögensverhältnisse aufdeckt, OBWOHL er Unterhalt gezahlt hat, und die Kindsmutter aber behauptet hat, dass er mehr Geld zur Verfügung hat.....

    Oder Du machst mal eine anonyme Anzeige - wäre auch ne Möglichkeit.

    Aber - zwingen wirst Du ihn nicht können. Wenn er so ein Idiot ist, und nicht kapiert, dass es auch SEINE Kinder sind - Hirn kannst Du ihm nicht schenken.

    Was meinst Du mit "nach dieser Zeit" ? Wenn Du allein erziehende Mutter bist, und Dein Ex kann (oder wird) keinen Unterhalt zahlen, bekommst Du das Geld vom Staat...

  • yol
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt leider keine Möglichkeit, die zu einem sinnvollen Ende führen würde. Du musst das über den Unterhaltsvorschuss regeln, wenn einer klagt, dann höchstens das Jugendamt, weil es nämlich den Vorschuss von ihm zurückfordern könnte. Du kannst ihn auch nicht zwingen, mehr zu verdienen als er jetzt tut - das ist im Einzelfall bitter, könnte jedoch gesetzlich nicht gehandhabt werden.

    Ich kenne das selbst - und damals hat das Jugendamt nur bis zum 6. Lebensjahr gezahlt. Ist nicht lustig, das weiß ich. Aber Ungerechtigkeiten kann man nicht einklagen. Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit.

    Nachtrag: Das mit der Rente ist aber ungewöhnlich - wie lange warst Du denn verheiratet? Das darf doch nicht wahr sein! Das wäre zumindest mal ein Gespräch mit einem Anwalt wert, solche Sprüche sind doch das Letzte. Ggf. mal zur Rechtsberatung (gibt es in bestimmten Zeiten kostenlos), ob man dagegen Einspruch erheben kann. Gegenseitig auf Rente verzichten wäre die korrekte Form gewesen, auch von Deinem Ex.

  • vor 5 Jahren

    Hallo, kann mir jemand helfen. Mein Sohn ist 13 und bekam 6 Jahre Unterhalt vom Jugendamt. Habe jedes Jahr Einkommensnachweis von meinem Ex gefordert. Er bekommt eine Minimum EU - Rente, Geld vom Sozialamt und eine Opferentschädigungsrente. Sein Einkommen liegt unter ~ 800,00 €. Kann ich klagen oder lohnt es sich nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schwarzarbeit ist in Deutschland immer noch strafbar. Wenn Du klagen willst, wäre Voraussetzung zunächst, daß Du ihn bei der Polizei anzeigst.

    Das hast Du wohlweislich bisher nicht gemacht, weil eine Mutter, die den Vater ihrer Kinder anzeigt (oder andersrum genauso) ist ja wohl das Allerletzte. Denk dran, trotz allem seid Ihr beide Eltern. Derjenige, der klagt, würde wahrscheinlich das Sorgerecht entzogen bekommen, und das zurecht. Also Du würdest Deine Kinder ganz verlieren, wenn Du klagst.

    Laß es. Versuch es mit psychologischen Mitteln, das ist sinnvoller und für alle Beteiligten besser.

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